Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,
ich studiere (Zweitstudium, bin nicht BAFöG-berechtigt), mein Mann ist arbeitslos, muss wohl im Februar in Hartz IV und wir haben zwei Kinder (4, 7).
Das zum Allgemeinen. Nun steht bei uns wahrscheinlich (sehr) auch noch die Privatinsolvenz an, (der Kredit läuft nur auf meinen Mann).
Nun die eigentliche Frage. Macht es (rein finanziell gesehen) Sinn, sich vor der Privatinsolvenz zu trennen/sich scheiden zu lassen?
Ich weiß, moralisch schwierige Frage. Die Trennung wäre gütlich, diese Überlegung stelle ich also nicht alleine an, die gehen wir beide mit. Aber trotzdem - stünden wir - wie gesagt - finanziell gesehen nicht besser da, wenn jeder alleine wäre?
Danke für die Tips im Voraus
Morkolina

da es sich wirklich um eine moralisch an sich verwerfliche Angelegenheit dreht,
und sich darüberhinaus einige Probleme lösen lassen, andere jedoch verstärkt hinzukommen würden, verweise ich aus rechtlicher Sicht auf einen Fachanwalt, bzw. nehmt eine Beratungsstelle der ARGE in Anspruch, denn DIESE sichd laut Frau VON DER LEYEN ( MdB) rechtlich dazu VERPFLICHTET euch in deiser Angelegenheit nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.
Wenn also die entscheidung ich zu trennen rein finanziell sein sollte, verweise ich auf anstehenden Kindesunterhalt, der vom Vater so oder so zu zahlen wäre.
Selbst wenn er dies nicht kann, laufen die Kosten, die von der Unterhaltsvorschußkasse anfallen bis zum 12ten Lebensjahr (oder 72 Monate) an und werden mit einer Laufzeit von bis zu 30 jahren wieder eingefordert werden!

DIESE KOSTEN WÜRDEN AUCH !!! N I C H T !!!IN DIE PI (Privatinsolvenz) EINFLIE?EN, da diese als hoheitlich anzusehen sind.
Ergo würde euch eine Scheidung des Geldes wegen nicht weiter bringen, Viel ehen jedoch den Vater der Kinder in noch mehr Schulden treiben.

Dies nur als anmerkung und mit keinerlei Rechtskräftigkeit.
Dazu bitte ich dich/euch einen FACHANWALT aufzusuchen.

Wenn es und davon gehe ich aus, nur um die privatinsolvenz gehen, wäre die schuldnerberatung

Hallo,

leider kann ich Dir keine Tipps geben. Ich bin ausschließlich für psychologische Trennungs- und Scheidungsfolgen zuständig.

Wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt, der Dir rechtsverbindliche Auskünfte erteilen kann, denn die benötigst Du für diese Entscheidung.

Viel Erfolg und Grüße

chicobello

Hallo Morkolina,
ich kann dir hier leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich kann nur soviel sagen: bis eine Ehe geschieden wird, muß man zuerst einmal ein Jahr mindestens getrennt leben, das geht auch innerhalb einer Wohnung, wenn man sich dort als Wohngemeinschaft einrichtet, also kein gemeinsames Schlafzimmer mehr und dergleichen. Erst dann kann man die Scheidung einreichen. Der Ehepartner ist aber auch nicht automatisch haftbar für Kredite des Partners, wenn diese nur auf einen von beiden laufen und der Parnter nicht die Bürgschaft übernommen hat. Aber wie gesagt, da kann ich nicht raten, weil das Problem zu speziell ist. Ihr solltet eine Rechtsberatung aufsuchen und dazu auf jeden Fall den Kreditvertrag mitnehmen.
Gruß Nicola

Liebe Fragende,
leider bin ich Psychologin - diese Frage sollten Sie jedoch an einen rechtsanwalt richten.
Viel Erfolg, wie auch immer…
Petra Dahl

Liebe Markolina,

leider kenne ich mich mit Privatinsolvenz gar nicht aus und habe keinerlei Ahnung, wie das im Zusammenhang mit Scheidung aussieht. ich kenne mich mehr mit den psychischen Seiten von Scheidung aus. Ich wünsche dir und Euch alles Gute.

LG
Gerda