Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation- Frau(selbständig, verdient gut) mit 2 Kinder trennt sich von ihrem Mann(bis vor kurzem arbeitslos) jetzt berufstätig. Kinder bleiben nach der Scheidung bei Mutter, kann der Ex-Ehemann Anspruch auf Unterhaltszahlungen von der Frau haben?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo Tischkow,
leider kann ich dir keine Antwort geben, da ich kein
Experte für JURISTISCHE Scheidungsfragen bin. Mein
Thema ist die MENSCHLICHE Seite der Trennung.
Und von daher kann ich nur sagen, dass es niemanden gut
tut Geld von jemand zu fordern, für das es keinen
legitimen 'Grund gibt.
Wenn die Frau die Kinder hat und sich und die Kinder
gut versorgt finde ich es schmarotzerhaft ihr auch
noch Geld abzuverlangen, bloß weil sie es hat, obwohl
der MAnn offensichtlich selber im Stande ist seinen
LEbensunterhalt zu verdienen.
Sorry aber das ist meine Meinung als Nichtjurist.
Ciao
walter

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation- Frau(selbständig, verdient gut)

mit 2

Kinder trennt sich von ihrem Mann(bis vor kurzem

arbeitslos)

jetzt berufstätig. Kinder bleiben nach der Scheidung

bei

Mutter, kann der Ex-Ehemann Anspruch auf

Unterhaltszahlungen

von der Frau haben?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo!
Also ich bin auch kein Fachanwalt für Familienrecht, aber ich halte es für äußerst fragwürdig, ob der Mann unterhaltsberechtigt ist. Zum einen zahlt die Frau für den Unterhalt der Kinder, diese wohnen zudem bei ihr und zum anderen hat der Mann ja einen eigenen Job.
Wenn du noch mehr Infos suchst, würde ich beispielsweise mal dort gucken: http://www.ehe-scheidung-online.de, bei solchen Onlinescheidungs-Diensten gibts oft unverbindliche Auskünfte.
LG
Armin

Vermutlich nicht, denn wenn er beruftstätig ist, versorgt er sich selbst, es sei denn, er muss aufstocken, um seinen Unterhalt zu decken, dann kommt eine weitere Partei ins Spiel: das Amt, das die Leistung tragen soll, könnte seine Unterstützung mit dem Verweis auf die Unterhaltspflicht ablehnen und auf Dich verweisen. Alles hängt von der Höhe seines jetztigen Einkommens ab. Eine gute Rechtsberatung erreichst Du beispielsweise unter http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidungsanwa…. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die Rücksprache mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Hallo,

grundsätzlich kann es natürlich sein, dass eine Unterhaltspflicht besteht. Insbesondere, wenn die Frau extrem gut verdient. Ich denke aber, dass keine Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen, weil

  1. sind nach der Scheidung beide prinzipiell auf sich allen gestellt ( -> http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/… ). Also hat der Ex-Mann alle Anstrengungen zu unternehmen einen existenzsichernden Job zu finden.

  2. der Unterhalt für die Kinder eine große Bedeutung hat. Wenn diesen Unterhalt bereits die Ex-Frau übernimmt UND die (geldwerte) Betreuung der Kinder leistet, dann leistet Sie deutlich mehr als er, wenn man berücksichtigt, dass beide gleich für den Unterhalt und die Betreuung der Kinder zu sorgen haben.

Also würde ich mir darum nicht alzu viele Gedanken machen.

Ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung und kann anwaltliche Beratung nicht ersetzen =)

LG