Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen wir sind uns komplett einig wer was bekommt, und wir haben keine gemeinsame Kinder. Wir beide beziehen im Moment Harz 4. Ein Freund von mir sagte er weiß das dies kostenlos und schnell über die Bühnen ist, denn meine Frau möchte dies noch geklärt haben bevor Sie wieder nach Irland Zieht.
Mfg
Jens und Lisa McCormack

Hallo Jens und Lisa,

danke für Euer Vertrauen mir diese Anfrage zu übersenden. Eure Frage ist juristischer Natur, die ich nicht rechtssicher beantworten kann, da ich ausschließlich für die psychologischen Folgen einer Trennung/Scheidung zuständig bin.

Einige Hinweise kann ich Euche geben:

In Deutschlane gilt das Zerrüttungsprinzip. Das heißt eine Scheidung kann beantragt werden, wenn ein Ehepartner meint, die Ehe ist zerrüttet ist (Störung des Vertrauensverhältnis). Diese Zerrüttung ist mit dem Trennungsjahr nachzuweisen. Allerdings fangen hier die justitischen Feinheiten an: Müsst ihr das nur vor Gericht sagen oder müsst ihr nachweisen in getrennten Betten/Zimmer/Wohnung gelebt zu haben.

Zur Ehescheidung ist in jedem Fall ein Rechtsanwalt Pflicht, der Euch im Scheidungsprozess vertritt. Er kann allerdings Euch Beide vertreten.

Am besten Ihr sucht einen Rechtsanwalt auf und lasst Euch beraten.
Viel Erfolg Chicobello

Hallo Ihr benötigt einen Rechtsanwalt - ich bin Psychologin, sorry, Petra

Eine Kostenlose Scheidung ist mir nicht bekannt. Die Kostengünstigste variante ist die einvernehmliche oder einverständliche Scheidung. Diese kommt ganz sicher bei euch in Betracht!
Der Ablauf ist folgender: einer von euch beiden, nämlich der antragsteller oder die Antragstellerin nimmt sich einen Anwalt.

Ein zweiter Anwalt ist nicht notwendig -> Kostenersparnis.

Der Anwalt hält notariell fest,was ihr gemeindsam Beschliesst. Festgelegt werden alle Scheidungsfolgesachen, also kindesunterhalt, umgangsrecht, Verbleib der Vermögenswerte etc.

Das Gericht muss sich dann später nicht mehr damit befassen, weil alles schon geregelt ist -> Kostenersparnis.

Auch auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden. diese Variante ist zwar nicht ganz kostenlos aber wenn die anwaltskosten geteilt werden ist es die günstigste Möglichkeit für beide - und in der Regel auch ziemlich Stressfrei abzuwickeln.

Auch wenn sich beide einig sind: Achtung - das Trennungsjahr muss trotzdem eingehalten werden.

Weitere Infos zur einvernehmlichen Scheidung findest Du z.B. hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…

Auf der Seite findest Du unter anderem einen unverbindlichen Kostenrechner für die bessere Planung.