Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage von einem Bekannten bekommen, die ich nicht beantworten konnte…Es geht um folgendes :

Er lebt seit 8 Jahren in Deutschland, hat einen IHK-Abschluss (Kaufmann), arbeitet und verdient um die 1100 Netto. Er ist geschieden und hat einen 3 jährigen Sohn, der auch mit seiner Mutter in Deutschland lebt. Für ihn muss er 317 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Da sein Geld nicht reicht, zahlt er nur 150 Euro monatlich und behält seine 950 Euro.

Hat er jetzt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn sein Geld für den ganzen Unterhalt seines Kindes nicht ausreichend ist ?

Hallo,

ist der Kindsunterhalt tituliert?

Dennoch hat das eine mit dem anderen erstmal nicht zu tun.
Dein Bekannter soltle sich unebdingt lassen. Kostenlos geht das bei Caritas, Awo, Diakonie etc.

Alles Gute!
Karala

Tut mir leid: das ist eine Frage für einen Juristen. Ich bin Dipl.-Psychologe und darf keine Rechtsberatung machen.

Alles Gute

Peter

Liebe/-r Experte/-in,

Hat er jetzt einen Anspruch auf die deutsche
Staatsangehörigkeit, auch wenn sein Geld für den ganzen
Unterhalt seines Kindes nicht ausreichend ist ?

leider kann ich die Frage nicht beantworten, fällt nicht in mein Wissensgebiet - eher eine Rechtsfrage -mal Experten für Ausländerrecht/Unterhaltsrecht mailen,
tut mir Leid, viel Erfolg
Anke Löffelhardt

Hallo kanavaro,
hierfür bin ich kein experte, wüsste aber nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat oder haben sollte :wink:
Petra

Hallo,
grundsätzlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn er den Unterhalt nicht in voller Höhe leisten kann, muss er versuchen, gerichtlich eine andere (niedrigere) Regelung herbeizuführen oder die nicht geleisteten Zahlungen bleiben als Forderung bestehen. D.h., die müssen auch nicht angemahnt oder sonst was werden. Das Kind (oder die Mutter) kann diese offenen Forderungen irgendwann einfordern, auch nach Jahren!!!
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um eine postive Bewertung.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

hallo,das er nur 150 euro bezahlen darf finde ich ein wenig komisch,denn bei mir war es dem amt egal ob ich das kann oder nicht,denn das wohl des kindes steht im vordergrund und ich mußte für 2 kids bezahlen…er soll sich mal schlau machen ob das amt den rest dazubezahlt…wenn das so ist,wird er später,wenn es ihm besser geht,oder er mehr geld hat,es dem amt zurück zahlen müssen,das kann dann richtig teuer werden…mit der staatsangehörigkeit kann ich jetzt nicht viel sagen,aber das sollte mit dem unterhalt nix zu tun haben…er kann jederzeit einen antrag stellen…so kenne ich es mfg fitschi

Tut mir leid, aber das übersteigt meine Kompetenz. Diese spezifische Frage sollte er einem fähigen Anwalt stellen.