Meine Frau will im April ausziehen - die Trennung / Scheidung wurde noch nicht offiziell eingereicht. Kann ich in der Zeit bis zur offiziellen Scheidung theoretisch meine Lohnsteuerklasse 3 beibehalten, wenn wir beide einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen?
Im Jahr der Trennung(unabhängig von einer Scheidung) kann das Ehepaar wählen, ob es noch eine gemeinsame oder schon eine getrennte Veranlagung wünscht.
Danach ist dann nur noch die getrennte möglich.
Für dieses Jahr kannst du also noch deine Steuerklasse 3 behalten.
Gruß
Heidi
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