Scheidung ablehnen/hinauszögern

Liebe/-r Experte/-in,
Folgender Fall:
Mann und Frau leben seit über 1 Jahr getrennt. Frau in Deutschland, Mann in USA. Er war bis vor kurzem bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Sehr gute Position. Jetziger Arbeitgeber ist unbekannt. Mann hat jetzt die Scheidungspapiere geschickt und beantragt die Scheidung. Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. So steht es im Antrag des Mannes. Frage: Soll die Frau (hat zwei kleine Kinder) in die Scheidung einwilligen? Hat es finanzielle Vorteile für die Frau (vielleicht wegen der Rente/Versorgungsausgleich), die Scheidung abzulehnen/hinauszuzögern? Welche Kosten würden für die Frau entstehen? (Anwalt, Gerichtsgebühren…)? Die Frist zur Stellungnahme läuft leider schon am Donnerstag ab (Amtsgericht). Kann eine Fristverlängerung beantragt werden? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank!!

Aha, die Frist läuft schon am Donnerstag ab, aber Sie recherchieren erst heute und wünschen jetzt eine komplexe Aussage zu den ganzen Fragestellungen, quasi aus dem Stegreif ???

Sie können mir nicht weismachen, dass Sie die Klage erst heute bekommen haben und übermorgen läuft bereits die Frist ab; das nehme ich Ihnen nicht ab.

Mein einziger Rat: Gehen Sie noch morgen zu einem Rechtsanwalt.

Mit freundlichem Gruß

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Natürlich ist der Scheidungsantrag nicht erst gestern gekommen. Wie lange brauchen Sie für einen Rat? Warum lassen Sie sich ins Forum eintragen, wenn Sie keinen Rat erteilen wollen, oder dafür mehrere Tage/Wochen brauchen? Einen Rechtsanwalt aufsuchen ist wohl die einfachste Sache, - aber dann braucht man auch keine Forum! Vielen Dank!!

Ich habe mich jedenfalls nicht ins Forum eingetragen, um Leuten wie Ihnen in allerletzter Minute einen fachlich qualifizierten Rat zu geben.

Darüber hinaus geht es Sie allerdings einen feuchten Dr… an, warum ich mich hab’ eintragen lassen.

Wenn Sie wissen, wie einfach es ist, einen RA aufzusuchen, hätten Sie es tun sollen, an statt mal wieder der üblichen und inzwischen sehr weit verbreiteten „Geiz-ist-geil-Mentaliät“ zu folgen und alles umsonst haben zu wollen.

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Ich bin eine alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern. Ich habe hier freundlich um Rat gesucht. Ich habe bereits unermässliche Anwaltsrechnungen (keine Spur von Geizmentalität). Es tut nichts zur Sache, bis wann die Frist abgelaufen ist, die man übrigens auch verlängern lassen kann. Es gibt im Leben eben auch Ausnahme-Situationen, wo man sich nicht um alles gleichzeitig fristgerecht kümmern kann. Ich wollte und brauch Ihnen nichts „weis machen“. Sie sind auf die eigentliche Frage überhaupt nicht eingegangen und haben sich nur an der Frist gestört, die ich Ihnen überhaupt nicht gesetzt habe, und dass ich in letzter Minute Recherchen mache. Das wissen Sie doch gar nicht! Sie haben gar keine Ahnung, wieviel Zeit ich im letzten Jahr mit Recherchen, Anwälten, Behörden verbracht habe. Ihre beleidigenden Beiträge habe ich an das Aufsichtsteam von Wer-weiss-was weitergeleitet.

Liebe Frau mit zwei kleinen Kindern,

mit Beantragung der Scheidung wird der Versorgungsausgleich berechnet. Der Unterhalt wird wie bei der Trennung berechnet, also kein Grund die Scheidung hinauszuzögern. Ein schnelles Ende ist immer besser für das allgemeine Wohlbefinden und der Aufbau eines neuen Lebens kann beginnen. Der Mann ist aber verpflichtet seine Einkünfte offen zu legen, so dass Sie entsprechend für sich und die Kinder Unterhalt erhalten.

Gruss
Gerd

Hallo,
wenn die Frau in die Scheidung einwilligt, hat sie in Deutschland schon einige Vorteile. Sie kann zum Beispiel - sollte der Mann keinen Kindesunterhalt zahlen- vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Den würde das Jugendamt sich dann vom Mann versuchen, wiederzuholen.
Die Scheidungskosten sollen, wenn ich es richtig verstehe, im ANTRAG des Mannes gegeneinander aufgehoben werden. Ob diesem Antrag vor Gericht stattgegeben wird, ist ja noch eine andere Sache.
In jedem Fall sollte sich die Frau einen Anwalt suchen, der in Sachen Familienrecht fit ist. Eine Rechtsberatung kostet zunächst auch nicht soviel.
Wenn die Frau arbeitet, muss sie im Falle der Scheidung den Anwalt zahlen (das errechnet sich irgendwie nach Einkommen und evtl. Vermögen aus der Scheidungsmasse). Diese Kosten kann man in einer Rechtsberatung auch vorher in etwa erfragen.
Wenn die Frau nicht arbeitet oder nur wenig, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch das klärt der Anwalt.
Einer Scheidung nicht zuzustimmen macht meiner Erachtens nach nur Sinn, wenn die „Noch-Eheleute“ sich einig sind. Zum Beispiel, wenn ein gemeinsames Haus zunächst verkauft werden soll, damit dieses Vermögen nicht in die Scheidungsmasse fällt.
Also, ab zum Anwalt und erst einmal die Rechte und evtl. Kostenübernahme erfragen- der hilft dann sicher weiter.
Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
LG
Christa

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Kann im Moment nicht weiterhelfen !!! Sorry Hatte Herzinfarkt . Muss erst selbst wieder gesund werden !!!

Hallo,

Deine Fragen sind rechtlicher Natur. Ich bin ausschließlich für Fragen zu psychologischen Themen von Trennungs- und Scheidungsfolgen zuständig.

LG Chicobello

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