Mal angenommen ein Azubi will sich scheiden lassen, ist aber nicht in der finanziellen Situation sich das leisten zu können, was kann er dann machen um die Kosten so gering wie möglich zu halten? Und was würde es im Endeffekt ungefähr kosten?
Hallo dominika,
genaueres weiss ich da auch nicht. Ich weiss nur, dass man bei entsrechend geringen finanziellen Mitteln Prozesskostenhilfe beantragen kann. Den hätte mein volljähriger Sohn auch in Anspruch nehmen können, wenn er den Unterhalt seines Vaters hätte einklagen müssen.
Du kannst beim Jugendamt nachfragen, die helfen dir da sicher gerne weiter.
LG
Es geht hier nicht um das Kind das Unterhalt einklagen will… Es geht um eine Person die derzeitig ihre Ausbildung macht und sich scheiden lassen will.
Aber ich danke dir trotzdem herzlichst.
„Den hätte mein volljähriger Sohn auch in
Anspruch nehmen können, wenn er den Unterhalt seines Vaters
hätte einklagen müssen.
Du kannst beim Jugendamt nachfragen, die helfen dir da sicher
gerne weiter.“
Hallo,
für Mittellose gibt es die Verfahrenskostenbeihilfe, die muß beantragt werden. Das günstigste ist eine gütliche Trennung mit einem Mediator, also ein Anwalt für beide Parteien. Die Höhe der kosten hängt vom Streitwert und von dem Verwaltungsaufwand ab, so ist ein Urteil teurer als eine gerichtliche Übereinkunft.
Alles Gute
Andreas
Wenn man die finanziellen Mittel für eine Scheidung nicht hat, gibt es die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Hat man die Absicht, sich scheiden zu lassen, sollte man beim zuständigen Amtsgericht formlos einen „Antrag auf Beratungshilfe bei Scheidung“ stellen. Die finanziellen Verhältisse (Einkommen und Vermögen) müssen dar gelegt werden. Möglichst auch schon mit Belegen, Kontoauszügen etc.
Ist nicht genug Einkommen vorhanden, stellt das Gericht den Beratungshilfeschein aus. Mit diesem kann man dann zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu einem „Beratungstermin“ gehen. Bekommt man den Beratungshilfeschein nicht, sollte man vielleicht trotzdem erst einen Beratungstermin beim Fachanwalt wahrnehmen. Dieser kostet dann zwischen 100,00 und 190,00 Euro + MwSt.
Sollte man sich nach dem Beratungstermin zur Scheidung entschließen, gibt es für Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird dann vom Anwalt an das Gericht gestellt. Wichtig ist nur, dass der Anwalt dieses vorher beantragt, bevor er in der Scheidungssache tätig wird. Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, bleibt man auf den bis dahin entstandenen Kosten hängen. Wird die Prozesskostenhilfe vom Gericht übernommen, wird der Anwalt für den Scheidungsprozess dann vom Gericht bezahlt.
Entweder, man bekommt die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang vom Gericht zugesprochen, oder man erhält die Möglichkeit der Ratenzahlung. Evtl. braucht man auch nur einen Teil der Kosten zu tragen. Das ist die Entscheidung des Gerichtes, wenn die finanziellen Verhältnisse geprüft wurden.
Muss man sich an den Kosten beteiligen, gibt es aber auch hier Möglichkeiten, noch zu sparen. Sind beide Partner sich zum Beispiel einig, dass man sich scheiden lassen will und die Partner verstehen sich noch ganz gut, gibt es die Möglichkeit der „Einvernehmlichen Scheidung“. Hier können alle Folgesachen, die die Scheidung betreffen (Regelungen über z. B. gemeinsame Wohnung, Hausrat, Vermögen, Unterhalt, Kindesunterhalt etc.) in einer Vereinbarung von den Partnern festgehalten werden. Diese Themen müssen dann nicht mehr vom Anwalt erarbeitet werden und erspart natürlich wieder Anwaltskosten. Die Anwaltskosten richten sich immer in den einzelnen Themen nach den jeweiligen Streit- und Vermögenswerten. „Einvernehmliche Scheidung“ und „Muster für eine Vereinbarung“ sind reichlich im Internet zu finden.
Die Vereinbarung wird vom Gericht anerkannt. Wichtig nur: Sobald eine Immobilie in der Vereinbarung enthalten ist, muss diese unbedingt notariell beurkundet sein. Den Anwalt benötigt man dann nur noch für den „Antrag auf Scheidung“ vor Gericht. Dieser reicht den Antrag auf Scheidung zusammen mit der Vereinbarung der Partner bei Gericht ein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist hier dann nur ein Anwalt für beide Partner nötig, was wiederum Kosten einspart.
Es können evtl. sogar Gerichtskosten um bis zu ca. 25 % eingespart werden, wenn eine Vereinbarung vorliegt. So braucht das Gericht evtl. nicht mehrere Verhandlungen für die Scheidung zu führen. Die Scheidung kann so schneller und günstiger durchgeführt werden.
Hallo dominika
In der Schweiz kann man einen unentgeltlichen Rechzbeistand beim Gerichtanfordern, den Anwalt kann man frei wählen insofern er damit einverstanden ist.
Bedingt das das Einkommen niedrig ist. Wie es in Deutschland funkioniert kann ich Dir leider nicht sagen. Geh am besten mal zum Gericht und erkundige Dich ob es eine Rechtshilfe oder eine Pflichtanwalt gibt.
Ich hoffe für Dich das alles gut geht.
ciao Mamu
hallo,
am besten,du rufst deinen anwalt an,die sprechstundenhilfe sagt dir,wo es einen beratungsschein gibt. Der anwalt stellt einen Prozesskostenzuschuss.
Kosten,das kann dir niemand genau sagen
viel glück
lisa
Es kommt darauf an, ob man sich einig ist oder Anwälte einschalten muss. Anwälte kosten Geld. Das Gericht auch. Aber man kann einen Antrag auf Beratungsbeihilfe und Gerichtskostenübernahme beim Amtsgericht stellen. Das macht alles der Anwalt für dich.
Ich habe für meine Scheidung nichts bezahlt. Allerdins kann ein Gericht nach zwei Jahren wieder anfragen, ob inzwischen Geld da ist und nachträglich eine Kostenrückerstattung einfordern.
Hallo,
ist schon klar, dass es um die scheidung geht, aber jeder hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe wenn er selber die Mittel dafür nicht selbst aufbringen kann, der Grund dafür spielt eine untergeordnete Rolle.
Vielleicht kann auch das Amtsgericht zum Antrag auf Prozesskostenhilfe Auskünfte erteilen.
Alles Gute
du könntest Prozesskostenhilfe beantragen. d. h. du musst nachweisen, dass du wenig Geld hast und du must nix zahlen. Dann hilft noch sich auf einen MEdiator bzw Rechtsanwalt zu einigen und sich gütlich auf die Aufteilung der gemeinsamen Dinge zu einigen . Das Spart Anwaltskosten.
Viel Glück
Walter
Hallo Dominika,
ich würde mal zum Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, denn als Azubi müsste das möglich sein und dann kostet das nur den Anderen Geld, wenn überhaupt, sprich dieser keine Prozesskostenhilfe erhält, aber erhalten die beide, kostet die Scheidung quasi nur die Steuerzahler, denke ich.
Viel Glück,
AnkeAngela
bei der frage der kosten kommt es doch darauf an, um welchen streitwert es sich handelt! hat man z.b. zusammen gebaut bzw. zusammen schulden gemacht?
wenn sich das sogenannte einkommen unter einem gewissen niveau hält, hat man anspruch auf prozesskostenhilfe! dafür lässt man sich am besten über einen anwalt beraten, dessen kosten dann auch über die prozesskostenhilfe laufen oder aber man kann bei gericht auch beratungskostenhilfe beantragen.
prozesskostenhilfe beantragt der anwalt für die eigentlichen kosten eines gerichtstermins und dessen umfang! Und wenn nötig, dann kann man sich vom gericht den antrag auf beratungskosten zuschicken lassen, das muss man dann ausfüllen und gewisse nachweise über vermögen und gehalt bringen!
hoffe, das hilft dir weiter!
Hallo,
die Kosten sind so nicht zu bestimmen - aber bei den Anwaltskosten kann in jedem Fall Gerichtskostenbeihilfe beantragt werden.
Gruß CZ.
Hallo,
also ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen- da ich mich 2008 von meinem ex- ehemann getrennt und scheiden lassen habe und nur geringfügig beschäftigt war ( 2 kids )
Bin damals zum Anwalt und hatte die selben Ängste, von wegen Kosten usw. - dachte allerdings nicht das es so „einfach“ sein könnte…der Anwalt hat dann einen Antrag auf Beratungskostenbeihilfe sowie später dann Verfahrenskostenhilfe gestellt…habe lediglich 10Euro sofort bezahlt…
Da du nicht viel verdienst- müsstest du auch unter diese Sparte fallen…hoffe ich konnte dir etwas helfen…alles Gute
Hallo Dominika
Da Du nicht ein hohes Einkommen hast, solltest Du Dir trotzdem einen Anwalt nehmen,den der kann Prozeskostenbeihilfe beantragen, damit hältst Du die Kosten gering.
Hallo,
zum Anwalt gehen, und nachfragen ob er dich vertreten würde wenn du die Scheidung über Prozesskostenhilfe auch vertritt. Dann kann sein, dass du gar nichts bezahlen musst, du hast dann aber immer alle 2 Jahre eine Gehaltsprüfung, (nach 4 Jahren musst du dann nichts mehr zurück bezahlen)
Gruß zutom
Hallo, günstiger ist es,wenn nur ein Anwalt beauftragt wird. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert; ggf bekommt man Prozesskostenhilfe. Das erläutert Ihnen der Anwalt. Alles Gute!
Hallo Dominika,
als erstes bitte ich die späte Antwort zu entschuldigen, ich hatte einen längeren Auslandsaufenthalt.
Wegen der Scheidung ist es nicht so schwierig. Als Azubi verdienst du ja nicht viel Geld und kannst daher im Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Ich rate dir, im Amtsgericht nach einer Rechtsberatung zu fragen, die ist in der Regel kostenlos und dort wird man dir sagen, was und wie du es machen kannst.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, auf die Schnelle auch unter e-mail [email protected]
Für eine positive Bewertung wäre ich dankbar.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd