Scheidung als Caritas- Angestellter

Die Caritas (Bayern)ist bekannt für ihre soziale Einstellung mit kirchlicher Prägung.
Was passiert, wenn Caritas- Angestellte sich scheiden lassen?

  • Ist das ein Kündigungsgrund? Fristlos?
  • Sind Angestellte verpflichtet, eine Scheidung der Caritas zu melden?
  • Kann bereits eine Trennung in Vorstufe zur Scheidung den Arbeitsplatz gefährden?
  • wie geht die Caritas in der Praxis mit solchen Fällen um? Betroffen sind sicher häufig Frauen mit 400.- Euro - Jobs am Existenzminimum.
    Wird Caritas einen Angestellten offenen Auges zum „Patienten“ machen (=kündigen), um dem kirchlichen Gedanken, wonach Scheidung etwas „Böses“ ist gerecht zu werden?
    Führt der Konflikt nicht zu Härtefällen?

Das Übliche

Die Caritas (Bayern)ist bekannt für ihre soziale Einstellung
mit kirchlicher Prägung.

Du meinst soziale Einrichtungen mit kirchlicher Prägung.

Was passiert, wenn Caritas- Angestellte sich scheiden lassen?

  • Ist das ein Kündigungsgrund? Fristlos?

Ja.

  • Sind Angestellte verpflichtet, eine Scheidung der Caritas zu
    melden?

Könnte im Arbeitsvertrag/in einer Betreibsvereinbarung drinstehen, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

  • Kann bereits eine Trennung in Vorstufe zur Scheidung den
    Arbeitsplatz gefährden?

Nein. Das ist ja keine Scheidung. Es sei denn man würde damit öffentlich hausieren gehen.

  • wie geht die Caritas in der Praxis mit solchen Fällen um?
    Betroffen sind sicher häufig Frauen mit 400.- Euro - Jobs am
    Existenzminimum.

Ja und? Wer Todsünden begeht muss dafür leiden. Auch schon in diesem Leben.

Wird Caritas einen Angestellten offenen Auges zum „Patienten“
machen (=kündigen), um dem kirchlichen Gedanken, wonach
Scheidung etwas „Böses“ ist gerecht zu werden?

Ja, die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen ist in diesem unserem Lande nicht zu empfehlen, weil weltlich strafbar.

Führt der Konflikt nicht zu Härtefällen?

Nein nur zu Durchfällen vor Gericht. Meist wird ja geklagt und ich bin zwar der Meinung, das spezielle Arbeitsrecht für Tendenzbetriebe (Zeitungen, Verlage, Banken, Versicherungen, Sekten) gilt nur für Tendenzträger (Päpste, Bischöfe, Pfarrer, CEO, CFO, Pressesprecher, …), nicht für einfaches Funktionspersonal, aber in Praxi sieht das (zumahl in BY) meist anders aus. Da kuscht die Justiz vor dem Bullshit-Department.

Gruß

Stefan

Hallo erstmal,

wer einen Job bei einem Tendenzbetrieb annimmt weiß vorher, dass er damit besondere Verpflichtungen eingeht. Insoweit kann ich mich immer nur wundern, dass dann plötzlich, wenn man nicht mehr bereit ist diese Bedingungen zu akzeptieren, längst gegessene Brötchen rausgekramt werden und der ganze in diesem Fall unsinnige Grundrechtstralala losgeht.

Die SPD muss niemand beschäftigen der plötzlich als Kandidat für die CDU antritt, und umgekehrt auch nicht. Und Kirchen dürfen von Ihren Mitarbeitern erwarten, dass sie das kirchliche Weltbild mittragen. Dabei sind regelmäßig gerade die Kirchen die Tendenzbetriebe, die sich extrem offen zeigen. Ein krasses Gegenbeispiel seien die Gewerkschaften, es sei nur an die ersten Versuche der Gründung einer Gewerkschaft der Gewerkschaftsmitarbeiter erinnert.

Was das Thema Ehescheidung angeht, so wird dies regelmäßig zumindest dann, wenn der Betroffene damit nicht groß hausieren geht und auch nicht gerade in einer Stellung mit Außenwirkung arbeitet, in der katholischen Kirche recht entspannt gesehen. Probleme gibt es normalerweise erst bei Wiederheirat.

Das mag jetzt nicht in das Weltbild gewisser Leute passen, ist aber so.

Gruß vom Wiz

Hallo,
ich nehme an, dass der TV der Caritas gilt.
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

Es ist bekannt, dass die kirchlichen AV/TV die „unchristlichsten“, „unmenschlichsten“ und oft am schlecht bezahlendsten Knebelverträge sind. (Siehe Theater um die „christlichen“ TV für Zeitarbeiter)

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at…
Außerordentlicher Kündigungsgrund:
[…]
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vertrauensbrüchen oder groben Achtungsverletzungen gegenüber Angehörigen der Dienstgemeinschaft, leitenden Personen oder wesentlichen Einrichtungen der Katholischen Kirche, bei schweren Vergehen gegen die Sittengesetze der Kirche oder die staatliche Rechtsordnung oder bei sonstigen groben Verletzungen der sich aus den AVR ergebenden Dienstpflichten.

Damit kommen die bei unseren bibeltreuen Gesetzen und der Verankerung der Kirche im GG, sowie den Konkordaten, vermutlich vor jedem Richter durch :frowning:

TM

Hallo,

wer einen Job bei einem Tendenzbetrieb annimmt weiß vorher,
dass er damit besondere Verpflichtungen eingeht. Insoweit kann
ich mich immer nur wundern, dass dann plötzlich, wenn man
nicht mehr bereit ist diese Bedingungen zu akzeptieren, längst
gegessene Brötchen rausgekramt werden und der ganze in diesem
Fall unsinnige Grundrechtstralala losgeht.

da hast du sicher Recht. Nur muss man einiges eben auch aus der Not heraus eingehen. Und nicht jede Formulierung in einem AV/TV ist immer so deutlich, dass man weiß, worauf man sich einlässt.

Stell dir mal vor, ein Alg II- Empfänger weigert sich, bei einer kirchlichen Insitution zu arbeiten. Wäre gespannt, ob er das darf.
Ganz zu schweigen von der Schmach, die er erntet, weil er als arbeitsfaul gilt.

Ok, man kann nachfragen und sich den Vertrag en Detail vom AG erklären lassen. Das kommt immer gut an.

Soll keine Entschuldigung sein, aber ein Laie liest Verträge anders, als ein Jurist.

TM

Und bei einem TV geht man wohl zunächst davon aus, dass er zu Gunsten des AN gestaltet wurde.

Dass dies zunehmend - und im besonderen bei „Kirchen“ - nicht (mehr) so ist, muss erst in die Köpfe der Leute.
Wir haben eben einen Arbeitgebermarkt, und das wirkt sich natürlich auf die Arbeitsmarktpolitik und die Kompromissbereitschaft der Gewerkschafter aus.

TM

Hallo,

Und bei einem TV geht man wohl zunächst davon aus, dass er zu
Gunsten des AN gestaltet wurde.

Hm?
Wer ist denn Vertragspartner bei Tarifverträgen? Ich hab immer gedacht, es gäbe neben der Gewerkschaft auch die andere Seite, die auch unterzeichnen muss und deshalb fleißig mitgestaltet.
Gruß
loderunner

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Hallo erstmal,

wer einen Job bei einem Tendenzbetrieb annimmt weiß vorher,
dass er damit besondere Verpflichtungen eingeht. Insoweit kann
ich mich immer nur wundern, dass dann plötzlich, wenn man
nicht mehr bereit ist diese Bedingungen zu akzeptieren, längst
gegessene Brötchen rausgekramt werden und der ganze in diesem
Fall unsinnige Grundrechtstralala losgeht.

Die SPD muss niemand beschäftigen der plötzlich als Kandidat
für die CDU antritt, und umgekehrt auch nicht. Und Kirchen
dürfen von Ihren Mitarbeitern erwarten, dass sie das
kirchliche Weltbild mittragen…
Gruß vom Wiz

Hallo Witz!

Ich respektiere deine Meinung, aber von „…plötzlich…nicht mehr bereit ist diese Bedingungen zu akzeptieren“ war und ist keine Rede.
Aber Lebenslagen können sich ändern. Dein SPD -Vergleich zeigt gut die Problematik, aber die Caritas will ja grade in Not geratenen helfen und nicht Menschen in Notlagen bringen, während die SPD natürlich keinen (moralischen) Anlass hat, „Andersdenkende“ zu unterstützen.
Wer ist denn schon immun gegen Scheidung? Hieraus kann und sollte wohl keine Schuldzuweisung an den AN konstruiert werden.
Wer hat denn heutzutage (hier: Frau um die 50 ohne Ausbildung) viel Auswahl beim Arbeitsplatz? Wir Steuerzahler sollten froh um jeden sein, der sich selbst ernährt.
Mein Fallbeispiel würde z.B. gerne mehr Stunden arbeiten, gerne auch woanders als bei der Caritas, um sich und ihr Kind durchzubringen - aber die Caritas optimiert wirtschaftlich (nicht sozial) und stellt lieber mehr 400.- Euro - Jobber ein als Teil- oder Vollzeitstellen zu schaffen. Die Caritas steht schliesslich auich im Wettbewerb.
Es ist also keineswegs eine klare schwarz/ weiß - Situation.
Danke noch für deine Einschätzung, dass vermutlich nix schiefgehen wird, wenn keiner die Dame „verpfeift“ :smile: und sie sich weiterhin „Caritas- konform“ benimmt.

Dieter Nuhr
Hallo,

wenn überhaupt, dann sind maßgebend die Grundsätze, die die Kirche selbst aufstellt:

rkArbVGrO Arbeitsverhältnisse-Grundordnung der Katholischen Kirche Verkündungsstand: 13.07.2005

Art. 5 Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten
(1) 1Erfüllt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Beschäftigungsanforderungen nicht mehr, so muß der Dienstgeber durch Beratung versuchen, daß die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Mangel auf Dauer beseitigt. 2Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob schon ein solches klärendes Gespräch oder eine Abmahnung, ein formeller Verweis oder eine andere Maßnahme (z.B. Versetzung, Änderungskündigung) geeignet sind, dem Obliegenheitsverstoß zu begegnen. 3Als letzte Maßnahme kommt eine Kündigung in Betracht.

(2) Für eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen sieht die Kirche insbesondere folgende Loyalitätsverstöße als schwerwiegend an:

–Verletzungen der gemäß Art. 3 und 4 von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu erfüllenden Obliegenheiten, insbesondere Kirchenaustritt, öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (z.B. hinsichtlich der Abtreibung) und schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen,

–Verletzungen der gemäß Art. 3 und 4 von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu erfüllenden Obliegenheiten, insbesondere Kirchenaustritt, öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (z.B. hinsichtlich der Abtreibung) und schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen,

–Abschluß einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe,

–Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind, vor allem Abfall vom Glauben (Apostasie oder Häresie gemäß c. 1364 § 1 i.V. mit c. 751 CIC), Verunehrung der heiligen Eucharistie (c. 1367 CIC), öffentliche Gotteslästerung und Hervorrufen von Haß und Verachtung gegen Religion und Kirche (c. 1369 CIC), Straftaten gegen die kirchlichen Autoritäten und die Freiheit der Kirche (insbesondere gemäß den cc. 1373, 1374 CIC).

(3) 1Ein nach Abs. 2 generell als Kündigungsgrund in Betracht kommendes Verhalten schließt die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung aus, wenn es begangen wird von pastoral, katechetisch oder leitend tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica tätig sind. 2Von einer Kündigung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen.

(4) 1Wird eine Weiterbeschäftigung nicht bereits nach Abs. 3 ausgeschlossen, so hängt im übrigen die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung von den Einzelfallumständen ab, insbesondere vom Ausmaß einer Gefährdung der Glaubwürdigkeit von Kirche und kirchlicher Einrichtung, von der Belastung der kirchlichen Dienstgemeinschaft, der Art der Einrichtung, dem Charakter der übertragenenen Aufgabe, deren Nähe zum kirchlichen Verkündigungsauftrag, von der Stellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters in der Einrichtung sowie von der Art und dem Gewicht der Obliegenheitsverletzung. 2Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Lehre der Kirche bekämpft oder sie anerkennt, aber im konkreten Fall versagt.

(5) 1Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die aus der katholischen Kirche austreten, können nicht weiterbeschäftigt werden. 2Im Fall des Abschlusses einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe scheidet eine Weiterbeschäftigung jedenfalls dann aus, wenn sie unter öffentliches Ärgernis erregenden oder die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigenden Umständen geschlossen wird (z.B. nach böswilligem Verlassen von Ehepartner und Kindern).

Könnt Ihr etwas von Scheidung als Kündigungsgrund lesen?

VG
EK

Hallo,

Aber Lebenslagen können sich ändern. Dein SPD -Vergleich zeigt
gut die Problematik, aber die Caritas will ja grade in Not
geratenen helfen und nicht Menschen in Notlagen bringen,
während die SPD natürlich keinen (moralischen) Anlass hat,
„Andersdenkende“ zu unterstützen.

Da wird zwar vielleicht ein „jemand“ in eine Notlage gebracht, aber dafür ein anderer aus einer Notlage befreit, weil der dann den Job bekommt. Und somit passiert da also eigentlich nichts Böses. Man könnte aber andersherum argumentieren, warum man immer dem Übernächsten (der nicht bereit ist die Bedingungen einzuhalten) helfen sollte, wenn es da einen Nächsten gibt, der damit keine Probleme hat. Und genau darum geht es u.a. bei Tendenzbetrieben nun mal auch: Den „eigenen Leuten“ vorrangig einen Job geben zu dürfen.

Wer ist denn schon immun gegen Scheidung? Hieraus kann und
sollte wohl keine Schuldzuweisung an den AN konstruiert
werden.

Deshalb nimmt man ja regelmäßig auch nicht die Scheidung, sondern die Wiederverheiratung als Merkmal.

Wer hat denn heutzutage (hier: Frau um die 50 ohne Ausbildung)
viel Auswahl beim Arbeitsplatz?

Doch, die hat jeder, und jeder weiß, welche besonderen Bedingungen der ein oder andere Arbeitsplatz mit sich bringt. Im einen Fall muss ich ggf. Dreischichtbetrieb auf mich nehmen, im anderen Fall Wochenendarbeit oder Einsatzwechseltätigkeit, und es gibt genug Leute die nicht bereit sind, sich solchen Bedingungen zu unterwerfen. Nur bei Kirchens soll das immer andersrum laufen. Irgendwie komisch.

Wir Steuerzahler sollten froh
um jeden sein, der sich selbst ernährt.

Ja, sehe ich auch so, aber solange tausende nicht mal bereit sind mehr als zehn Minuten Fahrzeit oder Schichtarbeit zu akzeptieren, mache ich mir um die Handvoll keine Gedanken, die ausnahmsweise mal Probleme mit den Bedingungen eines beliebigen Tendenzbetriebs haben. Ist ja schließlich nicht so, als ob das ein generelles Problem wäre. Der größte Teil der Mitarbeiter von Tendenzbetrieben hat mit den dafür geltenden besonderen Bedingungen überhaupt keine Schwierigkeiten.

Mein Fallbeispiel würde z.B. gerne mehr Stunden arbeiten,
gerne auch woanders als bei der Caritas, um sich und ihr Kind
durchzubringen - aber die Caritas optimiert wirtschaftlich
(nicht sozial) und stellt lieber mehr 400.- Euro - Jobber ein
als Teil- oder Vollzeitstellen zu schaffen. Die Caritas steht
schliesslich auich im Wettbewerb.

Traurig aber leider nun mal wahr. Und wenn man sich ansieht, wie z.B. heute Ausschreibungen für Kindergärten etc. laufen, dann ist da für Nächstenliebe leider kein großer Platz mehr, wenn diverse Wohlfahrtsverbände sich solange preislich unterbieten müssen, bis keiner mehr die Chance hat für das Geld anständige Arbeitsplätze zu schaffen. Aber da müssen wir uns natürlich auch alle selbst an die Nase packen, denn mehr Steuern oder höhere Beiträge würden wir ja auch alle nicht zahlen wollen.

Es ist also keineswegs eine klare schwarz/ weiß - Situation.

So hatte ich das auch nicht dargestellt.

Danke noch für deine Einschätzung, dass vermutlich nix
schiefgehen wird, wenn keiner die Dame „verpfeift“ :smile: und sie
sich weiterhin „Caritas- konform“ benimmt.

Ein „Verpfeifen“ ist da eigentlich nicht das Problem. Von der Scheidung bekommt der AG alleine schon durch eine geänderte Lohnsteuerkarte etwas mit. Das Problem würde da anfangen, wo sich jemand ganz offen damit brüsten würde, dass er seine Scheidung als die normalste Sache der Welt ansehen würde, die seinen AG gar nichts anginge (ist sie für die kat. Kirche eben nicht, und geht diese daher eben doch etwas an).

Gruß vom Wiz

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Danke für deine Antwort!
Ich will glauben, dass die Version stimmt, nach der bis zur Wiederverheiratung der Betroffenen alles problemlos ist.
In diesem Fall kann sich ja die wirtschaftliche Situation verbessern.

Ich will glauben,

Schon mal kein schlechter Ansatz für einen Caritas-Mitarbeiter. Glauben kannst Du jedenfalls der rkArbVGrO = Arbeitsverhältnisse-Grundordnung der Katholischen Kirche, in der deutlich die Scheidung (im Gegensatz zur Wiederheirat nach Scheidung) nicht als Loyalitätsverstoß aufgeführt ist.

Solange es also nach der Scheidung bei wilden Ehen bleibt und alles nicht an die große Glocke gehängt wird, passiert nichts.

Der AG weiß es im übrigen spätestens durch die Lohnsteuerkarte, dass sich der Familienstand ändert.

VG
EK

Hallo,

Traurig aber leider nun mal wahr. Und wenn man sich ansieht,
wie z.B. heute Ausschreibungen für Kindergärten etc. laufen,
dann ist da für Nächstenliebe leider kein großer Platz mehr,
wenn diverse Wohlfahrtsverbände sich solange preislich
unterbieten müssen, bis keiner mehr die Chance hat für das
Geld anständige Arbeitsplätze zu schaffen. Aber da müssen wir
uns natürlich auch alle selbst an die Nase packen, denn mehr
Steuern oder höhere Beiträge würden wir ja auch alle nicht
zahlen wollen.

Hervorhebung durch mich.

Wäre auch nicht nötig, wenn in kirchlichen Institutionen so viel Kirche drin wäre, wie drauf steht. Die zahlen nämlich fast gar nichts (3-9% vor einigen Jahren) von den Kosten, tun aber so, als wäre die Kirche als Träger auch der, der das bezahlt. Bezahlen muss es aber die Gemeinde/Steuerzahler zusätzlich zu der Kirchensteuer, die die Kirchen dafür bekommen. Wie die Erziehung dsort aber zu laufen hat, bestimmt die Kirche. Das gleiche im Reliunterricht. Zahlen tut der Staat, bestimmen aber die Kirche.

Im Gegenteil, bei uns in der Gemeinde stellte die Kirche den Kindergartenbetrieb ein, weil das Gebäude saniert werden musste. Resultat, Gemeinde musste der Kirche das marode Gebäude abkaufen und sanieren, damit der KiGa erhalten blieb.

Das nenne ich mal christlich, sozial.

TM
nichts gegen Christen, aber gegen die ach so arme Institution Kirche, ohne Absprechen zu wollen, dass sie auch Gutes tun, aber das sind dann die Gläubigen und nicht die Institution

Hallo,

Wer ist denn Vertragspartner bei Tarifverträgen? Ich hab immer
gedacht, es gäbe neben der Gewerkschaft auch die andere Seite,
die auch unterzeichnen muss und deshalb fleißig mitgestaltet.

sicher.
Ich persönlich bin ja auch recht aufmerksam, wenn es um Verträge geht. Ich sagte ja, dass es erst in die Köpfe der Leute muss, dass Gewerkschaften heutzutage mehr faule Kompromisse machen (müssen), da wir eben einen Arbeitgebermarkt haben, und sich von der AN-Freundlichkeit immer mehr entfernen. Ich möchte nicht unbetont lassen, dass ich selbst mal Betreibsrat war, aber auch Geschäftsfrau und Gewerkschaften eher zwiespältig gegenüberstehe.

Eigentlich sollte man aber Vertrauen haben können, dass eine Gewerkschaft keine für den AN schlechten Bedingungen aushandelt.

Sieht man sich aber z.B. diesen TV an, sind wir davon inzw. weit entfernt:
www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/downloads/Mant…
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=…

Tarifautonomie hin oder her, aber ich bin der Meinung, dass es sowas nicht geben dürfte. Und das tolle daran ist, dass es auch noch den Vornamen christlich trägt.
Für mich ein Skandal und unglaubwürdig seitens der „Kirchen“.

TM

Hallo,

Für mich ein Skandal und unglaubwürdig seitens der „Kirchen“.

Für mich wäre es komplett unglaubwürdig, wenn mich im Kirchenkreisamt eine Muslima mit Kopftuch empfängt. Ebenso unglaubwürdig wie ein Atheist als Pfarrer. Oder ein Jude als Leiter des Kirchenchores.

Es gibt in jeder Kirche Glaubensgrundsätze. Entweder man hält sich daran oder man gehört nicht dazu. Ganz einfach.

Es gibt für jeden Job Mindestanforderungen. Das können körperliche, geistige, aber eben auch geistliche Anforderungen sein. Wenn sie jemand nicht oder nicht mehr erfüllt, ist es das normalste der Welt, wenn er entlassen wird. Worin besteht also der Skandal? Dass Du die Mindestanforderungen nicht festgelegt hast?

Gruß
loderunner

Hallo,

Im Gegenteil, bei uns in der Gemeinde stellte die Kirche den

Das nenne ich mal christlich, sozial.

Glaubst Du, dass die Kirche Geld drucken kann?
Gruß
loderunner

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Herzlichen Dank an ALLE für die rege Beteiligung.
Das Thema hat sich für die Betroffene vermutlich dahingehend entschärft, dass die Scheidung wohl NICHT zu einer Kündigung führen wird.
Anmerkung:
die Betroffene ist bis dato „nur“ standesamtlich verheiratet, nicht kirchlich - lebt also aus religiöser Sicht schon fast 30 Jahre „in Sünde“. Also auch bereits bei der Einstellung vor 2 Jahren.

Aber relevent ist wohl nur die Frage der Wiederverheiratung.
Die Caritas nimmts offensichtlich nicht so genau, was ich positiv sehe.
Ein anderer mir bekannter Fall einer evangelischen (!) Caritas- Angestellten, ledig (weder kirchlich noch standesamtlich jemals verheiratet!), eingestellt trotz zweier lediger Kinder bestätigt diesen Caritas - Standpunkt.

Hallo,

Es gibt für jeden Job Mindestanforderungen. Das können
körperliche, geistige, aber eben auch geistliche Anforderungen
sein. Wenn sie jemand nicht oder nicht mehr erfüllt, ist es
das normalste der Welt, wenn er entlassen wird. Worin besteht
also der Skandal? Dass Du die Mindestanforderungen nicht
festgelegt hast?

Ich bezog mich auf die Lohngestaltung, nicht auf die Moralbedingungen der Kirche.

Du hast halt den oberen Teil des Textes weggelassen und dadurch aus dem Kontext gerissen, auf den sich mein Hinweis auf Skandal bezog.

TM