Scheidung! Angebot zur außergerichtl. Einigung

Folgende Situation:
Familie, 1x Tochter, 1x SOHN :wink:, Sie Hausfrau seit 20 Jahren, Er selbsständig.!!
Er ist seit 9,5 Monaten ausgezogen!
Er ist als Selbständiger erfolgreich. Hat eine Firma in den letzten 12 Jahren aufegbaut, hat auch noch zwei Firmen in der Türkei, und eine in Bulgarien(nichts großes).
Nun hat er seine Firma hier verkauft. An eine amerikanische Firma. Kaufpreis lag sagen wir mal bei ca. 1,75 Mill EUR!
Wie würde es eigentlich rechtlich jetzt bei einer Scheidung ablaufen?

Ist folgendes nachzuvollziehen??
ER führt an, das nach Verkauf der Firma bei seinen Vermögensverhältnissen folgendes abgezogen
wurde(seine Auflistung):

312.000 EUR Darlehen (zur Abgeltung eines priv. Darlehens)
25.000 EUR Darlehen (zur Abgeltung eines weiteren Darlehens)
50.000 EUR Anwälte & Steuerberater
520.000 EUR für die Steuer durch den Verkauf
ergibt ca.: 843.000 EUR

Angeboten wird für SIE eine Summe von 300.000 EUR.
Für SIE würden auch keine Unterhaltszahlungen nach der Scheidung folgen. Ist das denn korrekt? Obwohl er weiterhin ein Vertrag bei der Firma hat (Gehalt ca. 10.000-15.000 EUR monatl.)
Es wurde gesagt das es ein neues Unterhaltsgesetz wäre?

Meine Frage ist als Aussenstehender nur, ob die Angaben einigermaßen nachzuvollziehen sind. Es geht nicht um konkrete Gesetzestexte (wenn ja, auch gut), sondern einfach nur darum die Zukunft ein wenig abzusichern!
Vielleicht hat ja jemand ein paar Antworten…

Lg
junior1976

Hallo junior1976,

wenn kein schriftlicher Ehevertrag greifbar ist, dürfte die Rechnung ein wenig besser zu Gunsten der Frau aussehen, insbesondere Teilung des Erlöses durch zwei, Unterhaltszahlungen für die Kinder und evtl. Unterhaltszahlungen für die Hausfrau.

Kommt darauf an, was bei Eheschliessung und insbesondere danach bis zur Scheidung alles vereinbart worden ist. Allerdings ist bei einer früheren Unterschriftsleistung der Frau evtl. doch noch nicht alles verloren, wegen etwaiger Übervorteilung oder ungetreuer Geschäftsführung. Genaueres kann ich Dir nicht sagen, kenne das deutsche Recht kaum, beurteile die Sache nach schweizerischem Recht.

Hallo,

wenn es bei dem Trennungspaar der gesetzliche Güterstand ist, dürften die 300.000 Euro zu wenig sein. Geht wohl eher in die Richtung die Hälfte von 843.000 Euro.

Genaues muss dann aber eine Vermögensteilung ergeben. Dort wird auch das Anfangsvermögen der Eheleute mit eingerechnet. Somit kann die obige Hälfte noch größer oder kleiner werden.

Ob sie einen Unterhaltsanspruch hat, hängt von der Dauer der Ehe und ob sie kleine Kinder betreut und ihrem eigenen Alter ab. Hat sie während der Ehe nicht gearbeitet und ist nahe 50 Jahre alt, wird er wohl zahlen müssen bis zum Tode.

Ist sie jung und noch vermittelbar, bekommt sie eine gewisse Zeit noch Unterhalt um die Differenz von ihrem zu seinem Einkommen abzudecken. Arbeitet sie absichtlich nicht, kann das zu einer Fiktivrechnung führen. Faustregel (welche kein Gesetz ist) ist ungefähr: soviel Ehejahre, so lange Unterhalt.

Allerdings wird ihr Vermögen bzw. die Erlöse aus ihrem Vermögen (von der Vermögensteilung) als ihr Einkommen auch angerechnet.

Bei höheren Einkommen wird im Normalfall der Unterhalt auch nicht nach der 4/7 und 3/7-Methode errechnet, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf des Unterhaltsberechtigten und den prägenden ehelichen Verhältnissen.

Gruß
Ingrid