Scheidung Antragsteller oder -gegner EGAL?

Wäre folgender Fall denkbar?
Person A stellt einen Scheidungsantrag bei Gericht gegen Person B. Beide sind einverstanden. Es kommt zum Verfahren, das durch ein Urteil abgeschlossen wird. Es erfolgt keine Revision. In der Urteilsbegründung / Beschluss aber ist Person B als Antragsteller und Person A als Antragsgegener genannt.
Ist dies rein theoretisch denkbar oder ist dies nahezu ausgeschlossen?

Hallo,
es ist menschlich und passiert, dass auch bei Gericht Fehler sich einschleichen, die vom Gericht nicht bemerkt werden.
mg