Guten Tag,
Ein Bekannter aus Rwanda möchte ist dabei sich von seiner Frau (auch aus Rwanda) zu trennen.
Klar ist das dabei, dass das Gesetz aus Rwanda einzusetzen ist, aber inwieweit soll dieser Trennungsunterhalt zahlen?
Kann seine noch Ehefrau erfolgreich hier in DE gerichtlich von ihm Trennungsunterhalt verlangen?
Oder soll es dabei auch nach dem Gesetz von Rwanda gehen?
Danke i.V.
Gruß
Abriel
Klar ist das dabei, dass das Gesetz aus Rwanda einzusetzen
ist,
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei binationalen Paaren ist das örtliche Recht zuständig, wo man zuletzt gemeinsamen Wohnsitz hatte. Das macht auch Sinn, weil z.B. die Steuergesetzgebung (Ehegattensplitting) und die Unterhaltspflichten aufeinander abgestimmt sind.
Das nur so als Hinweis, evtl. etwas offener zu fragen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei binationalen Paaren ist
Das Paar ist nicht binational, beide sind aus Rwanda.