Hallo. Meine Eltern sind seit 34 Jahren verheiratet. Seit ca. 4 Jahren ist meine Mutter COPD (Lungenkrankheit) Patient. Und bekommt seit dem Erwerbsminderungsrente 870 Euro. Jetzt ist es so, das mein Vater nicht mehr mit ihr zusammen leben will und hat sie vor die Tür gesetzt. Ich habe dann meine Mutter nach Ihrer Schwester gebracht, die auch nicht grade um die Ecke wohnt (450 km ein weg).
Da kann sie erstmal bleiben, bis ich mit meiner Lebensgefährtin eine neue WHG oder Haus gefunden haben wo meine Mutter mit einziehen kann. Das gestaltet sich aber recht schwierig, da meine Mutter auf Grund Ihrer Krankheit keine Treppen gehen kann. Jetzt zu meiner Frage. Meine Eltern besitzen ein Eigenes Haus, wo mein Vater drin wohnt. Kann meine Mutter das recht einklagen das Haus zu bekommen und darin zu wohnen und das mein Vater ausziehen muss?
Mein Vater ist berufstätig und bekommt ca. 1600 - 1800 Euro. Ich selbst habe mich schon mit beiden an einen Tisch gesetzt und über Situation geredet. Habe mein Vater auch vorgeschlagen das er auszieht, da es für Ihn alleine einfacher ist eine neue WHG zu finden. Dies hat er deutlich abgewiesen. Wie kann ich meiner Mutter da weiter helfen? Aufgrund Ihres vorrübergehenden Umzugs, habe ich auch sämtliche Vollmachten von Ihr bekommen. Und seit dem 20.12.16 bin ich auch Ihr gesetzlicher Betreuer. Es Wäre echt schön wenn mir da jemand weiter helfen kann. Vielen Dank schon mal im vorraus.
Wenn das Haus beiden gemeinsam gehört, hatte dein Vater nicht das Recht, sie vor die Tür zu setzen. Deine Mutter hat das Recht, in das Haus zurückzukehren. Von Seiten des Gesetzgebers wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich auch während der Trennungsphase beide Ehepartner in der bisherigen gemeinsamen Wohnung verbleiben können, wenn sie dabei getrennt wirtschaften.
Falls dein Vater sich weigert, deine Mutter in das Haus zurückkehren zu lassen, kann sie beim Familiengericht eine Zuweisung des Hauses beantragen, da eine Notunterbringung bei der Schwester und ein mehrfacher Umzug angesichts ihrer Erkrankung eine unbillige Härte darstellt. Sollte deine Mutter freiwillig nicht in das Haus zurückkehren, ist dein Vater verpflichtet, ihr einen Nutzungsausgleich zu zahlen; da dies nicht rückwirkend gilt, sollte sie in diesem Fall umgehend eine Zahlrungsforderung an ihn richten.
Da die Sache nicht ganz einfach ist und dein Vater nicht einsichtig zu sein scheint, wäre es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.
Danke schön für die schnelle antwort. Ich habe meine mutter gerade angerufen und ihr alles vorgelesen. Sie will sich das nochmal alles durch den kopf gehen lassen.
MFG Christian
Die Wohnsituation für Deine Mutter in dem Haus, in dem nun der Ehemann wohnt, der sich vermutlich von ihr trennen will, wäre vermutlich Alles Andere als lustig. Könnte man evtl. mit Zeitaufwand durchsetzen, wenn beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Aber wie ginge es ihr dabei? Und Du wärst 450 km weit weg. Halte ich nicht viel von, bis auf einen finanziellen Ausgleich für die Alleinnutzung gemeinschaftlichen Eigentums durch den Vater.
Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Haus wird Deine Mutter Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Ich würde ganz fix fachanwaltlichen Beistand einschalten. Am Besten wäre die Kombination Familienrecht und Sozialrecht. Viel Glück und Zuversicht.
LG Rebekka