Hallo ihr alle,
und vorweg eine Entschuldigung an die Angeschriebenen, wenn sie keine Ahnung haben. Dann müsst ihr nicht antworten (dürft es aber trotzdem
).
Also, es soll von folgendem Fall ausgegangen werden:
Eine junge Frau (F) bekommt ein Kind (K1), der Kindsvater trennt sich kurze Zeit später von ihr.
Etwa 1 Jahr später lernt F einen anderen Mann (M) kennen, F und M heiraten und bekommen zwei gemeinsame Kinder. K1 nimmt zwar den Nachnahmen der Familie an, wird aber nicht von M adoptiert.
Einige Jahre (vielleicht so 7 oder 8 Jahre) später trennen sich F und M und lassen sich scheiden, bzw. die Scheidung läuft noch.
Wie ist das nun mit dem Besuchsrecht? Muss K1 gemeinsam mit den jüngeren Halbgeschwistern den Stiefvater besuchen? Und ändert sich irgendetwas, wenn K1 nicht zum Stiefvater möchte?
Bitte, wenn möglich, mit entsprechenden Nachweisen.
Natürlich interessieren mich eure persönlichen Meinungen.
LG
Deern
Zunächst: Für das Kind besteht keinerlei „Verpflichtung“. Von „besuchen müssen“ kann hier also keine Rede sein! Das sollte immer eine freiwillige Entscheidung des Kindes sein, ob es seinen Stiefvater sehen oder besuchen möchte. Letztlich wird es davon abhängen, wie sich die Beziehung in den Jahren des Zusammenlebens zwischen den beiden entwickelt hat.
Das „Besuchs recht“ des Siefvaters muss im Streitfall ein Familiengericht klären.
Peter Groß
Das ganze nennt sich nicht Besuchsrecht sondern Umgangsrecht.
Kinder bzw. Eltern haben ein Recht auf Umgang.
Dieses Recht besteht erst einmal nicht für Ex-Stiefkinder.
Möchte der Ex-Stiefvater ein solches kann er versuchen einen Umgang übers Gericht zu erreichen, gegen den Willen des Kindes wird das aber bei Stiefkindern eher nicht möglich sein.
Hallo ihr alle,
und vorweg eine Entschuldigung an die Angeschriebenen, wenn
sie keine Ahnung haben. Dann müsst ihr nicht antworten (dürft
es aber trotzdem
).
Also, es soll von folgendem Fall ausgegangen werden:
Eine junge Frau (F) bekommt ein Kind (K1), der Kindsvater
trennt sich kurze Zeit später von ihr.
Etwa 1 Jahr später lernt F einen anderen Mann (M) kennen, F
und M heiraten und bekommen zwei gemeinsame Kinder. K1 nimmt
zwar den Nachnahmen der Familie an, wird aber nicht von M
adoptiert.
Einige Jahre (vielleicht so 7 oder 8 Jahre) später trennen
sich F und M und lassen sich scheiden, bzw. die Scheidung
läuft noch.
Wie ist das nun mit dem Besuchsrecht? Muss K1 gemeinsam mit
den jüngeren Halbgeschwistern den Stiefvater besuchen? Und
ändert sich irgendetwas, wenn K1 nicht zum Stiefvater möchte?
Bitte, wenn möglich, mit entsprechenden Nachweisen.
Das bekommst du nur von einem Anwalt.
Natürlich interessieren mich eure persönlichen Meinungen.
Wenn der Stiefvater ein enges Verhältnis mit dem Stiefkind hat(te) sollte ein weiterer Umgang ermöglicht werden sofern es beide wünschen.
Wenn das Stiefkind keinen Umgang mehr wünscht mit einem Mann der für das Kind 7-8 Jahre lang Vater war, sollte man sich fragen warum.
Bei Trennungen und Umgang sollte IMMER das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen.
Krümelchen
Hallo,
es gibt keine Umgangspflicht des Kindes gegenüber der Eltern bzw. Stiefeltern.
Wie alt ist dein Sohn jetzt? Weist du warum er den Umgang nicht möchte?
Möchte denn der Stiefvater den Umgang?
Was meinst du damit: „Und ändert sich irgendetwas …“?
Alles Gute!
Karala
Hallo,
der Gesetzgeber sagt hierzu in § 1685 BGB (bei Abs. 2):
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen.
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Als Mutter würde ich den Umgang mit dem Stiefvater, der ja immerhin etwa 8 Jahre lang auch der soziale Vater von K1 gewesen ist, fördern. Als alleinerziehende Mutter hat sie sicherlich im Alltag einiges zu bewältigen. Ist doch schön, wenn man dann ab und zu mal Zeit für sich hat, zum Durchschnaufen, Erholen oder einfach mal etwas Unternehmen.
Gruß
Ingrid
Also, zunächst einmal recht herzlichen Dank für die bisher eingegangenen Antworten.
Und dann muss ich noch sagen, dass es sich nicht um mein Kind handelt. Und es soll sich in diesem rein fiktiven Fall um ein 11 Jahre altes Mädchen handeln.
Zusätzlich soll F auch Unterstützung durch die ihre Familie erfahren. In diesem fiktiven Szenario spielt dieser, von Ingrid angesprochener Punkt "Ist doch schön, wenn man dann ab und zu mal Zeit für sich hat, zum Durchschnaufen, Erholen oder einfach mal etwas Unternehmen." eher eine untergeordnete Rolle. Gehen wir weiter davon aus, dass F davon auch gebrauch macht. Nur ist das mit dem Erholen schwierig, wenn K1 anruft und abgeholt werden will, weil vielleicht der neue Stiefsohn von M den Schreibtisch (durfte beim Auszug nicht mitgenommen werden und wurde auch später nicht geholt werden, somit musste F neue Schreibtische kaufen) und das Zimmer von K1 bekommen hat und ggf. auch mehr Rechte hat als K1 und ihre Geschwister. Zumindest sollen die Kinder von F das behaupten, obs stimmt? Wer weiß?
F würde auch nie auf die Idee kommen, den Umgang zu unterbinden, obwohl K1 sogar schon weinend bei den Eltern von F angerufen hat, weil sie zu M musste (M hat darauf bestanden). Es kam auch schon vor, dass M K1 abgeholt hat, weil sie mal nicht zu ihm wollte. K1 musste da wohl sogar eine Verabredung absagen.
Zudem soll in diesem ausgedachten Fall M und seine Familie K1 sehr wohl merken lassen, dass sie eben nur Stiefkind ist (z.B. in dem das älteste leibliche Kind von M für ein schlechteres Zeugniss eine größere Belohnung bekommt als K1, falls das ein gutes Beispiel ist)
Dann könnte es vielleicht ja auch noch so sein, das K1 einfach nur als Babysitter gebraucht wird von M und seiner neuen Lebenspartnerin.
Vielen Dank fürs lesen und eben auch fürs antworten
Deern
Moin,
Wie alt ist dein Sohn jetzt? Weist du warum er den Umgang
nicht möchte?
Wie gesagt, ist icht mein Kind, K1 fühlt sich bei M aber offenbar nicht mehr wohl/ fühlt sich wohl nicht mehr als Tei der Familie.
Möchte denn der Stiefvater den Umgang?
Er bedrängt das Kind sogar, wenn es mal gesagt hat: „Ich will nicht!“ Ruft solange an, schreibt SMS, bis K1 sozusagen zusammenbricht und mitgeht. Ich würde das zumindest so interpretieren, dass er Umgang möchte.
Was meinst du damit: „Und ändert sich irgendetwas …“?
Man könnte auch sagen: ist es von Bedeutung, dass K1 eigentlich nicht zu M möchte.
Alles Gute!
Karala
Danke!
Deern
Hallo Ingrid,
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn
diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder
getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme
tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn
die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher
Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Verstehe ich das richtig, dass das Kind zwar das Recht hat, den Ex-Stiefvater zu sehen, wenn es das denn selber will? Aber wie ist es denn, wenn das Kind nicht will, vom Stiefvater aber so sehr bedrängt wird, das es am Ende die Oma, die sich am Nachmittag um die Kinder kümmert, weinend anruft und sagt, diese brauch nicht kommen? Ist das dann auch noch in Ordnung?
Als Mutter würde ich den Umgang mit dem Stiefvater, der ja
immerhin etwa 8 Jahre lang auch der soziale Vater von K1
gewesen ist, fördern.
Wie ich ja schon beschrieben habe, ist das Problem nicht, dass die Mutter den Kontakt unterbinden will. F erweckt meist eher den Eindruck, dass M alles darf (Besuchstermine verschieben, wie es ihm passt; regelmäßige Termine dürfen nicht an den Wochentagen sein, an denen er die Kinder hat, weil das ist ja schließlich seine Zeit; wenn F aus beruflichen Gründen eine Betreuungsperson braucht, z.B. in den Ferien, dann weigert M sich praktisch, die Kinder schon früher zu „übernehmen“; F muss die Kinder zu M bringen, wobei die Kinder bei F wohnen und gemeldet sind).
Fs Geschwister und Eltern haben als Laien das Gefühl, dass das Verhalten von M nicht in Ordnung ist.
Gruß
Ingrid
Deern
Mir ist bewußt, dass das alles recht konfus zu sein scheint, aber Fs Familie bekommt immer nur Bröckchen mit, wenn F mal was erzählt. Ob die Erzählungen der Kinder stimmen, kann man ja nie so genau wissen