Scheidung: Betriebliche Anwartschaften/Ausgleich

Hallo,

Ehepaar Mustermann hat sich in 2003 scheiden lassen.
Im Zeitpunkt der Scheidung war der Ehemann noch keine 12 Jahre Betriebsangehöriger.
Ausgleich der betriebliche Anwartschaften sollte (auf Antrag) stattfinden, sobald die Wartezeit erfüllt wurde.

Wurde aber irgendwie vergessen…

Frage: Kann einen solchen Antrag nach 13 Jahren gestellt werden?

Beide Parteien sind immer noch berufstätig, also keine Rentner.

Danke & viele Grüße
MacD

Nein, er wäre verjährt.

Das hätte beim Versorgungsausgleich trotz der nicht erfüllten Anwartschaft der Betriebsrente berechnet werden können.
https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__40.html

MfG
duck313

Danke für die Antwort.

Damals wurde aber gesagt (bzw. vom Anwalt schriftlich bestätigt) dass das nicht ginge…
Es müsste gewartet werden, bis (mindestens) die 12 J. erfüllt wurden.