Hallo,
Ehepaar Mustermann hat sich in 2003 scheiden lassen.
Im Zeitpunkt der Scheidung war der Ehemann noch keine 12 Jahre Betriebsangehöriger.
Ausgleich der betriebliche Anwartschaften sollte (auf Antrag) stattfinden, sobald die Wartezeit erfüllt wurde.
Wurde aber irgendwie vergessen…
Frage: Kann einen solchen Antrag nach 13 Jahren gestellt werden?
Beide Parteien sind immer noch berufstätig, also keine Rentner.
Danke & viele Grüße
MacD