Scheidung - Betriebs-Kapital-LV

Hallo,

ganz ehrlich, ich bin überfragt. Suche jetzt schon seit Tagen das Netzt durch, bin mir aber total unschlüssig, was nun stimmt. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Zum meiner Frage:

Bei meiner Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Mein Ex-Mann hat über eine Gruppenversicherung seiner Firma eine kapitalbildende Lebensversicherung als eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Diese Versicherung hat schön geteilt und für mich ein eigenen Versicherungskonto eingerichtet. Bei der Teilung wurde angegeben, dass der Rückkaufswert zum Ehezeitende XXXXX betragen würde. Meine Fragen:

  1. Kann ich die Versicherung kündigen und mir das Geld auszahlen lassen ?
  2. Wird das Geld irgendwie versteuert oder kommen noch Sozialabgaben weg ?
  3. oder muss ich ruhend stellen und komme das Geld erst zu Rentenbeginn ran ?

Fakt ist, ich bin selbst rententechnisch gut abgesichert und brauche diese Versicherung nicht, wohl käme mir aber das Geld momentan sehr recht.

Herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten.

Frieda

Hallo,

vermutlich kommt man nicht an das Geld, weil steuerliche Vorteile in Anspruch genommen wurden, die zwingen, das Geld erst im Alter zu bekommen. Genaues weiß der Lebensversicherer, bei dem du ja nun auch VN bist.
Wie die steuerliche Regelung ist, hängt vom Beginn ab. Ich vermute: steuerfreie Auszahlung, da älter.
Aber Beiträge zur GKV werden wohl fällig.

Viel Glück
Barmer

Hallo,

da es sich hier um eine BAV betriebliche Altersversorgung handelt,
ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr eine Auszahlung möglich.

Gruß Merger