Guten Tag,meine Frage ist in Bezug zur Zugewinngemeinschaft ( ohne Ehevertrag), wie es sich mit einem Kredit verhält, den der Ehemann alleine aufgenommen hat, aber primär hiermit für die Ehe gehandelt hat (Renovierung-Mietkaution-7x Umgezogen , Oh je, etc. …) ? Seit einem Jahr lebt der Ehemann getrennt , bald ist Scheid.-Termin, daher würde ich gerne wissen, bzw.laut BGB gehört dies zu einem " Geschäft zur deckung des Lebensbedarfs…" ??
Hi, also ziehmlich ungenau angegeben, aber ich versuch mal das aufzuklären.
Nach der Trennung aufgenommene Schulden und Kredite, die nicht gemeinsam unterschrieben wurden, müssen alleine getragen werden.
So war es jedenfalls bei mir.
Vorher angefallene Kredite fallen in die Zugewinngemeinschaft und müssen gemeinsam nach der Trennung bzw. Scheidung getragen werden.
Ist es eine nach italienischem Recht geschlossene Ehe, da gibt es keine Zugewinngemeinschaft und auch keinen Rentenausgleich.
Also ich hoffe, etwas geholfen zu haben,da ich nicht genaue Angaben hatte.
MFG