Scheidung der Mutter und Namensänderung

zu allererst: hallo an alle die sich meiner frage annehmen wollen :smile:

ich bin 18 und mein bruder fast 12. :smile: meine eltern haben sich -in diesem fall glücklicherweise- letzten sommer getrennt. meine mutter hat einen neuen freund, den wir alle sehr gerne mögen. und die beiden überlegen zu heiraten. ab wann ist das möglich? es gibt ja dieses trennungsjahr das irgendwie pflicht ist -so wie ich das verstanden habe-. wäre es also im sommer diesen jahres möglich dass meine mutter neu heiraten kann? mein vater würde glaub ich nichts unversucht lassen um das zu verhindern, allein weil er so hasserfüllt meiner mom gegenüber ist.
wie sieht es dann, gemäß dem fall dass meine mom ihren freund heiratet, mit einer namensänderung für mich und meinen bruder aus. ich nehme an, da ich 18 bin ist es mir dann freigestellt ob ich den neuen namen annehme oder den alten behalte (ich wohne noch zu hause, abi braucht noch was :smile: ) aber was ist mit meinem bruder? kann mein vater, der sich sowieso GAR NICHT um uns kümmert, nichteinmal unterhalt zahlt, was dagegen machen dass mein bruder den neuen namen annimmt?

würde mich freuen über hilfe :smile: danke schön :smiley:

Hi,
das ist nicht ganz so einfach, wie du dir das denkst.
Bevor deine Mutter ihren neuen Partner heiratet, muss sie erst einmal vom alten Partner geschieden sein. Wenn der nicht wíll, kann sich das noch ziehen - RAT: Anwalt einschalten.
Dann behalten du und dein Bruder euere Nachnamen - die könnt ihr nicht einfach annehmen.
Dazu müsste der „neue Vater“ euch erst einmal adoptieren - auch hier wird sich der „alte Vater“ wohl wehren.
Auch hier empfiehlt sich ein Anwalt

Gruß
HaWeThie

Hi,

also, ich habe eine aehnliche Situation gehabt. Muss leider etwas laenger ausholen.

Ich war verheiratet, bin geschieden worden, doch innerhalb von 305 (kann auch 310) Tagen nach meiner Scheidung wurde mein erster Sohn geboren. Trotzdem ich geschieden war, musste mein Exmann der Namensgebung (und zwar schon des Vornamens) zustimmen, da er rechtlich noch als ehelich geboren galt (trotz Trennungsjahr! welches wir eingehalten hatten). Da ich nach der Scheidung meinen Namen nicht zurueckgeaendert hatte, hatte mein Sohn also den Nachnamen meines Exmannes, ebenso ich. Vor Gericht mussten dann mein Exmann sowie ich erklaeren, dass es nicht unser gemeinsames Kind war (unangenehm genug, dem biologischen Vater des Kindes gegenueber) = Unehelichkeitserklaerung nennt sich das Ganze.

Desweiteren war ich zu dem Zeitpunkt nicht mit dem Vater meines Sohnes verheiratet womit ich das (damals war das noch so, weiss nicht wie es heute ist) alleinige Sorgerecht hatte.

Als ich nun endlich den Traummann :wink: gefunden hatte, habe ich diesen geheiratet. Er musste meinen Sohn nicht adoptieren, sondern es wurde eine Namensschenkung vorgenommen. Jetzt heissen mein aktueller Mann, mein Sohn und meine Wenigkeit gleich.

Also Namensschenkung geht auch (mein Sohn war zu diesem Zeitpunkt ca. 5 Jahre alt). Einziger Haken in Deinem Fall, ich weiss nicht, ob Deine Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, so koennte es sein, das der Exmann Deiner Mutter dieser Namensaenderung zustimmen muss. Auf jeden Fall wuerde ich einen Anwalt zu Rate ziehen und es damit versuchen, dass es fuer Deinen kleinen Bruder einfacher ist, wenn er den gleichen Familiennamen hat (soziales Umfeld und so…).

Hoffe, Dir geholfen zu haben oder zumindest „another point of view“ gegeben zu haben.

Viel Glueck,
Andrea

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