Hallo,
die Frage zielt auf die Scheidung ab.
Wenn die Ehefrau bis dato nicht gearbeitet hat und auch keine Renten-
beiträge eingezahlt hat, soll angeblich kein Rentenbescheid ausgestellt werden. Dann könnte folglich die Ehe nicht geschieden werden.
Stimmt das? (wenn ja, bräuchte die Frau nie zu arbeiten).
Vielen Dank für Infos.
Thommy
Doppelter Unsinn
Hallo,
die Frage zielt auf die Scheidung ab.
Wenn die Ehefrau bis dato nicht gearbeitet hat und auch keine
Renten-
beiträge eingezahlt hat, soll angeblich kein Rentenbescheid
ausgestellt werden.
Formal falsch. Es kann sein, daß kein Anspruch besteht, weil die Vorraussetzungen nicht erfüllt werden. Wenn aber ein Antrag gestellt wird, muß dieser beschieden werden. Dann steht halt ggfs. im Bescheid, daß der Antrag abgelehnt wird.
Dann könnte folglich die Ehe nicht
geschieden werden.
Irre Logik. Wer erzählt so einen Unsinn ? Rentenansprüche sind keine Vorraussetzung für eine Ehescheidung. Im Scheidungsverfahren werden dann die Fragen von Versorgungsausgleich und/oder Unterhalt geklärt
Stimmt das?
Nö
(wenn ja, bräuchte die Frau nie zu arbeiten).
Vielen Dank für Infos.
Wie kann man eigentlich sowas ernsthaft glauben ???
Thommy
&Tschüß
Wolfgang
Dann könnte folglich die Ehe nicht
geschieden werden.
Irre Logik. Wer erzählt so einen Unsinn ? Rentenansprüche sind
keine Vorraussetzung für eine Ehescheidung. Im
Scheidungsverfahren werden dann die Fragen von
Versorgungsausgleich und/oder Unterhalt geklärt
Und sollten die Fragen wegen Versorgungsausgleich nicht während des Scheidungsverfahrens geklärt werden können -z.b. weil Rentenversicherung ewig lang braucht um die Unterlagen zu schicken- dann kann das Verfahren zum Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abgekoppelt werden und später verhandelt werden (eigene Erfahrung)
Gruß von Sid