Scheidung: Ehefrau und Eltern 1 oder 2 Parteien?

Liebe Juristen,

hier habe ich eine dringende Frage zum Scheidungsrecht an Euch - sie ist allgemeiner Art und mir sehr wichtig. Ich danke Euch im Voraus für Eure Antwort!

Gelten bei einer Scheidung vor Gericht die Noch-Ehefrau und ihre Eltern gegenüber dem zu scheidenden Ehemann (oder auch umgekehrt Mann und Eltern gegenüber der Frau) als eine Partei oder als zwei Parteien?
Können ein Noch-Ehepartner und dessen Eltern also z.B. eine beliebige Behauptung/Beschuldigung gegen den anderen Noch-Ehepartner aufstellen und sich dann einfach immer gegenseitig deren Wahrheit bezeugen?

(Dann gäbe es ja für jedwede Behauptung immer passende Zeugen auf der einen Seite, und wenn diese Seite sich entschlossen hätte, dem einzelnen Partner um jeden Preis zu schaden, dann hätte ja dieser, da allein vertreten, jeden Punkt grundsätzlich verloren, da als Einzelner weniger Aussagekraft?)

Oder wäre so ein gegenseitiges Bezeugen zwischen Eltern und Kind bei einer Scheidung vor Gericht ohne Beweiskraft wegen der nahen Verwandtschaft?

Guten Morgen!

Also ich bin zwar kein Jurist, aber geschieden!
Und die Mutter meiner Ex hat meiner Ex eidesstattlich versichert, was sie auch immer wollte!
…aber das spielt ohnehin keine große Rolle!
Deutschland verstößt nämlich grundsätzlich im Scheidungsverfahren durch Ungleichbehandlung der Parteien, speziell wenn Kinder im Spiel sind, ohnehin gegen die Menschenrechte und das ist international bekannt!

Männer, speziell Väter haben (fast) immer das Nachsehen!

…und das Schuldprinzip ist ohnehin abgeschafft, also ist diese Dreckwerf-Aktion ohnehin, wenn überhaupt, nur Mittel zum Zweck abzurechnen, oder an das alleinige Sorgerecht für Kind/Kinder zu kommen!

Was an der Stelle fehlt, ist der gute Rat, oder die Hoffnung!

…ob Sie den bei Juristen finden?

…Ich bin untröstlich und meine persönliche Meinung lautet - aus meiner eigenen Erfahrung heraus - NEIN!

Verstehe - vielen Dank für die schnelle Antwort, das ist sehr lieb von Dir.
Dir ist es da offennbar sehr schlecht gegangen, Deiner Mail nach zu urteilen. - Nein, hier ginge es jetzt eher ums Finanzielle als um Sorgerecht - beispielsweise die Behauptung, es seien Gelder geflossen, wo keine geflossen sind, oder um Rechnungen, die anders lauteten, als sie lauten, oder die abegolten seien, obwohl sie’s nicht sind - solche Dinge.

War die eidesstattliche Versicherung der oben erwähnten Mutter in diesem Fall also nur ein Indiz, oder tatsächlich beweiskräftig?

Liebe Grüße!!

Finanzen?
Die sind noch am leichtesten zu trennen, denn da braucht man „nur“ das Schwarze auf dem Weißen!

Gerüchte gelten da wenig!

…und die Lehre daraus?

Laß´ Dich niemals mit dem deutschen Familien"recht" ein!

Alles Gute (Es ist ja eh nur Geld!)

Gruß
Chistoph Mittler

Vielen Dank für Deine Antworten - und Dir auch alles Gute.

Hallo,
bei einer Scheidung geht es doch lediglich um das Ehepaar und nicht um deren Eltern. Wozu sollten sie also etwas bezeugen? wenn es um Klärung z. B. von Eigentumsverhältnissen geht und die eine Seite die Eltern als Zeugen benennt wäre es ja genauso möglich, auf der anderen Seite ebenfalls Eltern, Verwandte oder Freunde als „Gegenzeugen“ zu benennen. Diese allgemeine Anfrage ist mir zu unkonkret.
Liebe Grüße
A. Cylius

Hallo tango1,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Liebe Grüße

Nach meinem Rechtsverständnis hat die Zeugenaussage nichts mit der „partei“ zu tun. Eine partei im Rechtsstreit beruft Zeugen, das kann z. B. durchaus die gleiche Person sein, die von beiden parteien als Zeuge berufen wird. Denn der Zeuge sagt ja nur wahrheitsgemäß zu einem Sachverhalt aus, er bezieht rein theoretisch keine Stellung. Sein Verwandtschaftsverhältnis ist für die Möglichkeit als Zeuge auszusagen unerheblich. Einzig das Zeugnisverweigerungsrecht, also die Möglichkeit eine Aussage zu verweigern, wird durch das Verwandtschaftsverhältnis begünstigt. so kann die Ehefrau davon Gebrauch machen um den Ehemann nicht zu belasten.

In deinem Beispiel denke ich, dass die Eltern sehr wohl als Zeuge für ihr Kind aussagen können. Natürlich hat man da das Gefühl, dass sie befangen sein könnten. In Deutschland gilt aber der Rechtsgrundsatz, dass ein Zeuge vor Gericht immer die Wahrheit sagen muss, auch wenn er nicht vereidigt wurde.

Hilft dir das weiter?

Gruß
Ally

Leider gelten diese auch aals Zeugen, allerdings muss der Richter über die Glaubwürdigkeit dieser entscheiden.

Gruss

emma