Guten Tag,
ich hoffe mir kann jemand mit ein paar Auskünften helfen.
Meine Frau hat sich vor kurzen (diese Woche) wegen einen Neuen getrennt.
Wir sind seit knapp 24 Jahren verheiratet.
Vor ca. 21 Jahren haben wir ein Haus gebaut, das Grundstück hat meine Frau von
Ihren Eltern wohl als vorzeitiges Erbe am Anteil des Hofes bekommen, sie steht im Grundbuch. Die Finanzierung lief über mehrere Lebensversicherungen
auf meinen Namen und wurden regelmäßig getilgt. Am 31.11.2013 musste ich aus
geschäftlichen Gründen Insolvenz anmelden, das Geschäft lief zunächst auf den Namen meiner Frau weiter, jetzt arbeiten wir beide als Angestellte.
Mein Insolvenzverwalter hat natürlich hinter den Lebensversicherungen gepackt, das Haus blieb durch die Neufinanzierung ber der SpaKa in unserer Hand auf den Namen meiner Frau.
Finazierungssumme damals 148.000 €, habe selbst Eigenleistungen erbracht und ständig erweitert, umgebaut und angebaut, Wert jetzt ca. 285.000 €, Eigenkapital war etwas da plus Schenkung von meinen Vater.
Ist es richtig, dass ich jetzt nichts mehr habe ? Was passiert mit dem Inventar usw. ?
Kann sie mich rausschmeissen ?
Ich bin am Ende, da die Trennung einseitig und nicht angekündigt war, habe zwar etwas gespürt bin aber machtlos.
Bitte kann mir jemand kurzfristig helfen.
Vielen Dank !
Hallo,
ich denke, dass zur Beantwortung der Frage wichtig wäre, in welchem Güterstand die Ehe steht.
(Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung,…) Gibt es einen Ehevertrag?
Hallo, vielen Dank für das Interesse.
Wir haben keinen Ehevertrag.
O.K. also Zugewinngemeinschaft
Wer steht zu wieviel % im Grundbuch ?
Wer hatte zu Beginn eurer Ehe wieviel Vermögen ?
Hallo,
meine Frau hat das Grundstück eingebracht ( Erbteil ), ich ca. 15.000
war halt eine alte Ruine drauf, wäre diese abgerissen worden wäre die
Möglichkeit eines Umbaus wegen der Regelung Außenrandgebiet nicht möglich gewesen.
Wir waren jung, das Grundstück da - und los ging es.
Hallo,
eine Immobilie gehört demjenigen, der im Grundbuch steht.
Steht allein die Ehefrau drinnen und gibt es keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen ist die Ehefrau die alleinige Eigentümerin dieses Hauses.
Sie kann darin schalten und walten wie sie möchte.
Dringenst angeraten wäre jetzt eine Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht.
Grüße
miamei
so ist es auf den ersten blick. aber natürlich ist es bei näherem hinsehen schon noch ein wenig komplizierter.
deshalb kann ich nur beipflichten:
toller Link!
Alles einfach erklärt!
Ich wollte dem armen Mann einfach nicht schreiben, dass im nix gehört er aber im Zweifelsfall zahlen muss.
Grüße
miamei
Prima. erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Dann habe ich ja richtig die Arschkarte.
Die Frage stellt sich noch, ob sie mich kurzfristig vor die Tür setzen darf.
Hallo vielen Dank für Ihre Mühe.
Darf sie mich kurzfristig vor die Tüt setzen ?
Und wo oder wie finde ich einen kompetenten Rechtsanwalt/in ?
Schönen Dank nochmals.
das steht in meinem link aber so nicht drin.
Hallo,
Auszug kann die Ehefrau nur verlangen, wenn es keine unbillige Härte darstellt (§ 1568a BGB)
Fachanwalt für Familienrecht findet man im Telefonbuch
Viel Glück!