ich bin seit 13.8.2010 mit einer Marokkanerin verheiratet.
Wir haben in Marokko nach marokkanischem Recht geheiratet.
Leider funktioniert die Ehe ueberhaupt nicht. Wir sind zu gegensaetzlich zu verschieden und streiten sehr oft.
Ich halte es fuer das Beste sich zu trennen.
Kann mir jemand sagen, nach welchem Recht also ob nach deutschen oder marokkanischen Recht die Ehe geschieden wuerde?
Muss das Trennungsjahr eingehalten werden?
Wielange koennte die Scheidung dauern?
Bitte nur Antworten die mir weiterhelfen. Keine unnoetigen Kommentare. Weiss selber das es ein Fehler war.
in Deutschland wirst du nach dem deutschen Recht geschieden, wenn du in Deutschland lebst.
Dies könnte sehr schnell gehen, könnte ja eine Scheinehe sein…
Hallo,leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, dann müsste es dort eine Telefon-Hotline geben. Vielleicht bekommen Sie dort erst einmal nähere Infos, wobei die Rechtschutz die Scheidungskosten nicht trägt. Alles Gute, viel Kraft!
Ich würde hier unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen, der für deutsches u n d ausländisches Familienrecht zuständig ist, und sich beraten lassen. Hier ist es - glaube ich - auch entscheidend, ob die Ehe bereits in Deutschland anerkannt wurde.
Ein Beratungstermin bei einem Anwalt kostet ca. 100,00 bis 190,00 Euro zus. MwSt. Bei geringem Einkommen kann man beim Amtsgericht einen Antrag auf „Beratungshilfe bei einem Fachanwalt für Familienrecht zwecks Ehescheidung“ stellen. Das Gericht würde dann evtl. die Kosten für den Beratungstermin ganz oder teilweise übernehmen.
Hallo,
ich bitte meine späte, bedingt durch einen Auslandsaufenthalt, Antwort zu entschuldigen.
Ich kann da nur dazu raten, beim zuständigen Amtsgericht nachzufragen. Da gibt es Rechtsberater, die einem da schon mal kostenlos behilflich sind.
Alles Gute! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Über eine positive Antwort würde ich mich freuen.
Schönen Gruß
Bernd