es geht darum. Mein Freund hat eine deutsche Frau in der Türkei geheiratet. Haben sich aber nach 2 Jahren getrennt. Die Ex hat hier in D die Scheidung eingereicht, die sie nicht zu ende führt in dem sie nicht alle Unterlagen bei der Rentenversicherung eingereicht hat. Zudem braucht er eine Vollmacht von seiner Ex um sich in der Türkei scheiden zu lassen, dies gibt die Ex auch nicht, weil sie nich möchte nachdem die scheidungen durch sind mein Freund wieder heiratet. Das heisst für uns wir können nur wegen ihr nicht heiraten. Kann man da was machen ???
das klingt alles sehr merkwürdig. Da würde ich vorab erst einmal beim örtlichen Standesamt nach der aktuellen Rechtslage fragen- vielleicht können die schon weiter helfen. Ansonsten würde ich komplett einen Anwalt für Familienrecht beauftragen und den das ausfechten lassen. Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Tja, so genau kenne ich mich in Ausländischen Familienrecht nicht aus zumal die Türkei kein Mitgliedsstaat ser EU ist. Was ich weis ist das sie die Unterlagen bezüglich der Rentenversicherung zu Gericht bringen muss. Tut sie das nicht frägt das Gericht selbs bei der Rentenversicherungsanstalt nach.
Auf alle Fälle würde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Nach zwei Jahren Trennung wird die Ehe auf alle Fälle geschieden, egal ob beide Partner damit einverstanden sind oder nicht.
der Sachverhalt ist doch etwas komplexer als geschildert, weil gar nicht klar ist, nach welchem Recht überhaupt geheiratet wurde. Danach bestimmt sich in der Regel das Recht der Scheidung. Dann kommt es noch darauf an, welche Nationalität der Freund hat u.s.w. An der Auskunft der Rentenversicherung scheitert es in der Regel nicht. Nach deutschem Recht hat das Familiengericht in diesen Fällen die Amtsermittlungspflicht, ermittelt den Sachverhalt von sich aus.