Scheidung_Finanziertes Auto

Frau und Herr Meier haben ein Auto gekauft und 12300 Euro dafür angezahlt, die monatlichen Raten belaufen sich auf 150 Euro, anschließend gibt es noch eine Restrate.

Nun will Frau Meier das Auto nach der Trennung übernehmen, wie wird ausgerechnet, welcher Wert Herr Meier zusteht? .

Das Auto hat einen Kaufpreis von 25000 Euro

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob Herrn Meier etwas zusteht. Die Verpflichtung ist während der Ehe für beide entstanden. Jetzt trägt Frau Meier die restierende Schuld und behält dafür das Fahrzeug.

Es mag auf den Restwert des KFZ und die verbleibende Schuld ankommen. Hierzu haben wir aber keine Informationen.

Viele Grüße

am einfachsten man einigt sich über einen Restwert des Fahrzeuges bei der Übername.
Fallsd unsicherheit besteht einfach ein Gutachten/Wertschätzung machen lassen.
und die hälfte des Restwertes steht dem anderen als Ausgleich zu.

alles Gute
EJWW

Hallo,
da muss ich passen, mit Scheidung kenne ich mich nicht aus.
Vermuten würde ich das auch hier, wie bei allen anderen „normalen“ Scheidungen die Vermögenswerte hälftig geteilt werden.
Somit die Hälfte des aktuellen Wertes.
Aber ob das stimmt weiß ich nicht.
Hilft das ein wenig weiter?

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

das kann der Scheidungsanwlat sicherlich am besten ermitteln.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

ich gehe von einer Gütergemeinschaft aus, daher denke ichist es wie bei allen Wertgegenständen es zählt der Wert am Tage der Einreichung der Scheidungsklage . Hier wäre dann eine 50 % Teilung und ebenso die 50 % der noch zu tilgenden Leasingraten anzurechnen.
Beispiel:
Schwakewert: 25.000 € davon
50 % -12.500

  • 50% Leasingraten
    auf z. B. 3 Jahre
    z. B. 36 Mte.à 75,- -2700
  • 50 % Schlussrate -2000
    verbleiben 7800,- €
    die sind demjenigen auszuzahlen, der auf das Auto verzichtet.
    PS: das war nur eine Beispielrechnung. Es müssen die tatsächlichen Werte ermittelt werden.
    Alles Gute

Hallo Meilo,

ich kann Dir Auskünfte zu Versicherungsfragen geben, dass hier ist eher was für einen RA.
Unabhängig davon kann man das ohne Kenntnis der persönlichen Umstände sowieso nicht sagen. Wenn Du Herr Meier bist, würde ich 6.150€ als Wert ansetzen. Vergiß die Raten, einigt Euch…sonst wird der Streitwert und damit die Scheidungskosten steigen - der RA freut sich.
Gruß WB

Hallo Meilo,
normal steht Herrn M. die Hälfte der bereits bezahlten Beträge zu. Da aber bestimmt eine Nutzung stattfand, ist das eher Verhandlungssache, wieviel Herr M. noch bekommen soll.
Eine „Formel“ gibt es hierfür nicht. Eher wird sich evtl. ein Anwalt damit befassen müssen, wenn keine Einigung erzielt wird.
MfG
J. Wolf

hallo, ich will, darf und kann hier leider keine rechtsberatung geben. Grundsätzlich würde ich jedoch für einen musterfall sagen dass in erster linie zu klären ist was mit dem restlichen darlhen passiert? Will das frau meier alleine übernehmen muss hierzu die bank zustimmen und prüfen ob frau meier alleine die entsprechen kreditwürdigkeit aufweist. Im nächsten schritt erfolgt ein wertausgleich. Das auto hat einen zeitwert den i.d.R. Ein gutachter feststellt oder auf den sich die parteien so einigen anhanhd von z.b. Vergleichserten.dem gegenüber wird die restschuld gesetzt. Werden sich die beiden über den zeitwert nicht einig bleibt nur der weg über einen anwalt oder gutachten.

Da fragen Sie am Besten Ihren Rechtsanwalt

Aktueller Wert des Fahrzeugs abzüglich aktuellem Darlehensstand. Von diesem Betrag steht dann die Hälfte zu.
Aber ist wohl eher eine Frage für einen Juristen, oder?

SCheidungsrecht ist nicht mein Spezialgebiet, ich weiß jedoch, dass es keine fixe Formel für die gestellte Aufgabe gibt sondern, dass der Scheidungsrichter gewisse Freiheiten bei der Aufteilung genießt sofern es sich um eheliches Gebrauchsvermögen handelt. In der Praxis wird man über so etwas wohl außerdem eine einvernehmliche Lösung finden.

Hallo’
Das auto kommt in den zugewinn hinein, und es kommt drauf an, auf welchen namen es laeuft.

Lisa

Hallo,
was während der Ehe erworben, wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Also werden die bisherigen Zahlungsleistungen durch zwei geteilt. Die eine Hälfte erhält der Mann. die andere gehört der Frau und auch das Auto. Schließlich muss sie auch die restlichen Zahlungen leisten. Da spielt die Restrate keine Rolle. Dabei muss vorausgesetzt werden, dass der Mann mitspielt. Wenn er nicht einverstanden ist, wird das Auto verkauft und der Erlös oder das Minus zwischen beiden aufgeteilt.
Schönen Gruß
Bernd

Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ein Rechtsanwalt scheint hier der bessere Ansprechpartner zu sein.