Scheidung; Frage des Richters

Wie lautet die entscheidende Frage des Richters bei einer Scheidungsverhandlung???

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo Steffi,

ich bin kein Anwalt und war noch nie beim Scheidungsrichter.
Ein Richter stellt bei einer Scheidung keine wirklichen Fragen.
Der Hauptaspekt („Fragestellung“) ist seit vielen Jahren, ob die Ehe noch Zukunft hat.
Früher wurde gefragt, wer an den Zerwürfnissen die
Schuld trägt. So gesehen könnte man m.E. - laienhaft formuliert - auch von einer Verschuldensunabhängigkeit
sprechen (Ausnahmen wie bspw. Straftaten, die ein Ehepartner gegenüber dem anderen verübt, bleiben davon
gewiss unberührt).

Ich hoffe, diese Ausführungen helfen irgendwie weiter.

Viele Grüße

Thomas

hallo steffie2010

der Sinn deiner Frage ist ein wenig schwer zu verstehen.

Es gibt viele wichtige Fragen des Richters bei einer Scheidung, wo die Antworten entscheidend sind.

Solltest du von dem eigentlichen Scheidungstermin reden und war der Trennungs- und Scheidungsverlauf bis dorthin „normal“, wird sicherlich eine Frage des Richters in der Verhandlung entscheidend sein. Nämlich die an beide Ex-Partner, „ob sie sich auch wirklich scheiden lassen wollen“.
Dementsprechend wird in der Verhandlung geschieden oder auch nicht :wink:

LG

Hallo …

eigentlich geht es immer darum :

  1. Sind die Kinder versorgt
  2. Ist die ugewinngemeinschaft geklärt
  3. ist der Versorgungsausgleich gemacht.

Gruß Batman217

Hallo Steffi,

in der Regel wird vorher alles was Geld etc anbelangt von den Anwälten geregelt und in einer Vereinbarung festgehalten. Diese Vereinbarung wird vom Richter vorgetragen. Auch die Rentenansprüche werden vorgetragen. Die alles entscheidende Frage ist dann noch, ob beide die Scheidung wollen. Alles Gute und viel Kraft, Verena

Hallo,

uns wurden 3 Fragen gestellt.

Sehen Sie Ihre Ehe als unwiderruflich zerrüttet an?

Seit wann leben Sie getrennt?

Sind Sie mit der Scheidung einverstanden/wollen Sie sich scheiden lassen?

Das war es bei uns - Vermögen war über Notarvertrag geregelt - es ging dann nur noch um den Versorgungssausgleich. Der wurde verlesen und beide gefragt ob wir damit einverstanden sind.

Gruß P.M.

Hallo Steffi,
eine entscheidende frage gibts da nicht. Der Richter prüft das Trennungsjahr und erklärt, dass der Scheidungsantragssteller die Ehe für zerrüttet erklärt und kein Fortbestehen mehr tragbar ist. Dann fragt er die gegnerische Seite ob sie das auch so sieht. Dann prüft er das Trennungsjahr und fragt ob noch irgendwelche eheähnlichen Vorgänge währende des Trennungsjahres abgelaufen sind. z. B. waschen von Wäsche für den Nochehepartner, Kochen für den Nochehepartner, gemeinsame sexuelle Handlungen…
Zuletzt überprüft der Richter die finanzielle Situation beider Nochehegatten, insbesonders den Altersversorgungsausgleich und evtl. anspruch auf Trennungsunterhalt.
Die Fragerei richtet sich in erster Linie an den Ehegatten, der Nicht die Scheidungsklage eingereicht hat.
Alles Gute

Uff,

ob man die Scheidung wirklich möchte? Oder ob noch etwas dagegen steht, den Scheidungsbeschluss zu verkünden?!

Was ist der Hintergrund/Ziel?
Oder ist das eine Scherzfrage?

Schade, kann leider nicht so viel mit der Frage anfangen.

Gruß
EJWW

hallo,

mir hat niemand was gefragt…

lisa

Wollen Sie geschieden werden?

Der Richter hat festzustellen, ob die Ehe zerrüttet ist. Deshalb wird er die Ehegatten fragen, ob Sie noch an der Ehe festhalten.

Weiter wird er fragen, ob bei gemeinsamen Kinder der Umgang geregekt ist, ggfls, auf das Hilfeangebot des Jugendamts verweisen.

Mehr passiert eigentlich im Scheidungstermin nicht.

Zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens siehe auch hier:
http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-…