Hallo!
Eine Freundin von mir wurde vor über 6 Monaten geschieden. Letzt erzählte sie mir, dass sie irgendwann noch ihren Doppelnamen wieder ausschließlich auf ihren Geburtsnamen reduzieren will. Wenn sie so weit sei…
Ich war und bin etwas verwundert. Gibt es da keine Fristen? Kann sie das tatsächlich irgendwann machen?
Liebe Grüße,
Swantje
Eine Freundin von mir wurde vor über 6 Monaten geschieden.
Letzt erzählte sie mir, dass sie irgendwann noch ihren
Doppelnamen wieder ausschließlich auf ihren Geburtsnamen
reduzieren will. Wenn sie so weit sei…
Ich war und bin etwas verwundert. Gibt es da keine Fristen?
Kann sie das tatsächlich irgendwann machen?
Dafür gibt es tatsächlich keine Frist. Sie muss es nur getan haben, bevor sie wieder heiratet. Denn dann wird sie vermutlich einen (anderen) Ehenamen bestimmen.
Kleiner Tipp: wenn deine Freundin ihren Doppelnamen behält, kann sie diesen auch als Ehenamen in einer neuen Ehe bestimmen mit der Folge, dass diesen als echten Doppelnamen beide Ehegatten tragen und er auch auf Kinder über geht.
Wenn deine Freundin wieder auf ihren Geburtsnamen kommen will, sind das aber 2 Erklärungen. Zum einen legt sie ihren, an den Ehenamen vorangestellten/angefügten Geburtsnamens wieder ab und dann erst kann sie den Geburtsnamen wieder annehmen. Die Folge ist dann auch, dass sie gleich zwei mal die Gebühr von 17,- EUR berappen muss. Aber vielleicht findet sie ja auch einen kulanten Standesbeamten, der sagt, das sind zwei Erklärungen in einem Arbeitsgang, also nur eine Gebühr.
HeinzEric
Hallo HeinzEric!
Wow - tatsächlich mal etwas im Deutschen Verwaltungswesen, das keine Frist hat! *verblüfft lach*
Danke für die super erklärende Antwort!
Liebe Grüße,
Swantje