Scheidung: Gerichtskosten ausgleich!?

Hallo,

ein Ehepaar vereinbart, sich scheiden zu lassen.
Die Frau verdient erheblich mehr Geld als der Mann und war die Initiatorin der Scheidung.

Der Mann willigt auf Verzicht des Trennungsunterhalts ein, sofern die Frau die Scheidungskosten übernimmt. Die Frau stimmt zu. (Absprache per privater eMail, ohne Anwalt).

Nachdem die Scheidung erfolgt ist, beantragt der Anwalt der Frau „… die Gerichtskosten gem. $ 106 ZPO auszugleichen …“

Welche Bedeutung hat das für den Mann?

Gruß und danke

Eine Zusage per Mail, oder anderen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten (SmS ect.) hat vor Gericht keine Relevanz und wird als Beweismittel nicht anerkannt.
Eine „normale“, nicht digital signierte Email gilt als unsicher da jene auf einfachstem Wege manipuliert / gefälscht werden kann.

Hier würde eine solche Vereinbarung dann als „Aussage gegen Aussage“ stehen und genau so gewertet werden.
(Ähnlich einer mündlichen getroffenen Vereinbarung ohne Zeugen)

Auch hier kann man nur wieder raten, alles schriftlich im Vorfeld Gegenzeichnen zu lassen.
(Hier zählt aber auch ein gutes altes Fax als Brief)

Dies bedeutet, dass der Ehemann die Hälfte der Gerichtskosten (nicht der Anwaltskosten !) an die Ehefrau zu erstatten hat.

Die Ehefrau hat als Antragstellerin zuerst einmal die Gerichtskosten einzuzahlen, damit das SCheidungsverfahren in Gang gesetzt wird.

Nach Ausspruch der Scheidung wird dann beantragt, dass die Gerichtskosten von der Gegenseite hälftig zu erstatten sind.

Hallo,

Hat den „der Maxe“ keine Ausfertigung des Scheidungsurteils? Wie laut den der Kostenausspruch?

War denn „der Maxe“ nicht anwaltlich vertreten oder selbst im Termin anwesend, sodass solche Vereinbarungen zur Sprachen kamen und gleich im gerichtlichen Termin protokolliert werden konnten?

ml.