Hallo…mal wieder ne Frage, deren Antwort mich brennend interessieren würde:
Eheleute haben sich getrennt. Grundstück gehört der Ehefrau alleine (Erbe der Mutter), das Haus gemeinsam den Eheleuten.
Wieviel steht nun der Ehefrau zu? Wie rechnet sich das aus?
Beispiel:
Grundstückswert: 161.700,00 Euro (nach heutigem Stand)
Haus: 300.000,00 Euro
Soweit die Ehel. im gesetzlichen Güterstand leben, steht dem Ehemann bei einer Scheidung die Hälfte des Wertzuwachses am Grundstück, den dieses während der Dauer der Ehe erfahren hat zu. Das Grundstück selber bleibt uneingeschränkt Eigentum der Ehefrau. Soweit „das Haus“ auf dem Grundstück der Ehefrau errichtet ist, gilt dies als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes und gehört wie das Grundstück selber ausschließluich der Ehefrau zu Eigentum, wenn der Ehemann nicht mit in das Grundbuch eingetragen wurde. Zur Klärung des Zugewinnanspruches wird man ein Gutachten des Grundstücks auf den Tag der Eheließung und den Tag der Scheidung erstellen lassen. Von dem daraus ermittelten Mehrwert müßte die Ehefrau dem Ehemann die Hälfte auszahlen, dies unbeschadet der Geltendmachung eigener Leistungen, die nicht aus dem gemeinschaftlichen Ehevermögen in das Haus investiert wurden, z.B. Zuwendungen der Eltern etc…
Ja, das ist alleine ein Fragestellung an den Scheidungsanwalt… Ehe in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Ich würde den Sachwert des bebauten Grundstücks (inkl. Grundstück!)bestimmen und dann das Verhältnis Grundstücks- zu Gebäudewert auf den marktangepassten Verkehrswert anwenden. D.h. wenn das Grundstück wie o.a. rund 160 T€ und das Gebäude rund 300T€ wert wäre – also 1:2. Der Verkehrswert/Marktwert z.B. nur 400T€ betragen würde, wären die zu verteilenden Anteile rund 2/3 des Grundstückswertes = 117T€ + ((400T€ -117T€)x0,5)= 258T€ für die Ehefrau und den Rest (142T€)für den Ehemann.
Mein Vorschlag zur Lösung des Problems.
Mit freundlichem Gruß
Willy1301
Hallo,
kann ich nicht sicher beantworten.
ich meine, das vor oder während der Ehe festgeschrieben werden muß(z.B. Ehevertrag) für den Fall einer Scheidung, wer was für sich als alleiniger Anspruchssteller für sich beansprucht.
Ansonten wird im Fall der Scheidung alles geteilt.
Hallo Steffi,
wenn das Grundstück nicht Teil der Gütergemeinschaft ist, sondern wirklich nur der Ehefrau gehört, muss geregelt werden, wie mit dem Haus verfahren wird. Wird es verkauft oder behält es ein Ehegatte. Wenn es verkauft wird, muss die Ehefrau ihr Einverständnis geben bzw. muss auch der Grundstückspreis gesondert gerechnet werden. Behält die Ehefrau das Haus, muss sie die Hälfte vom Hauswert an den Ehemann zahlen. Behält der Ehemann das Haus, muss er den Wert des Grundstücks und die Hälfte des Hauswertes an die Ehefrau zahlen.
Probleme:
1.) Die finanzielle Trennung von Grundstück und Haus.
2.) Die Bewertung von Haus und Grundstück. Das ist oft nicht einfach und lässt viele Möglichkeiten offen, sich gegen einen zu hohen oder zu niedrigen Preis - je nachdem von welcher Seite man es betrachtet - zu wehren.
Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd
Hallo Steffi,
die Frage ist, wurde das Erbe während der Ehe angetreten? War die Ehe eine Zugewinngemeinschaft oder gab es einen Ehevertrag? Eigentlich müsste sich das Eigentum zu Hälfte teilen. Ich bin mir da aber nicht völlig sicher. Was das Haus betrifft müsste es aber so sein. Gruß C.Z.
Hallo…mal wieder ne Frage, deren Antwort mich brennend
interessieren würde:
Eheleute haben sich getrennt. Grundstück gehört der Ehefrau
alleine (Erbe der Mutter), das Haus gemeinsam den Eheleuten.
Wieviel steht nun der Ehefrau zu? Wie rechnet sich das aus?
Beispiel:
Grundstückswert: 161.700,00 Euro (nach heutigem Stand)
Haus: 300.000,00 Euro
ETWEDER DURCH AUßERGERICHTLICHE EINIGUGN - IHR TEILT ALLES SELBER, ANSONSTEN WIRD ES NATÜRLICH ANTEILIG VERRECHNET WERDEN. DA IST ABER VIELES DANN ZU BERÜCKSICHTIGEN. WIEVIEL HAT DER EX-EHEGATTE DA MITBEZAHLT, DAS MUSS AUCH ANTEILIG BERECHNET WERDEN. UND ZAHLTE ODER ZAHLT IMMER NOCH DER EHEGATTE NACH DER TRENNUNG INS HAUS WEITER - SO WIRD DIES AUCH BERÜCKSICHTIGT.
Hallo Steffi,
bist du dir da absolut sicher, dass das Grundstück der Ehefrau alleine gehört und das Haus darauf beiden Eheleuten?
Es ist nämlich, sofern keine Änderung im Grundbuchamt eingetragen wurde immer so, dass derjenige, der das Grundstück besitzt automatisch auch die Immobilie darauf besitzt.
Wenn also vor Beginn des Hausbaues keine Änderung um Grundbuchamt und natürlich die entsprechende notarielle Urkunde dazu erstellt wurde, dann ist immer der Grundstücksbesitzer auch Eigentümer der Immobilie.
Also im Zweifelsfall einen Auszug aus dem Grundbuchamt anfordern, der kostet 10 Euro.
LG und alles Gute
vor Berechnungen nach deiner Methode möchte ich dich warnen, denn im Falle einer Scheidung werden alle relevanten Daten offiziell ermittelt.
Wenn es keinen Ehevertrag gibt und dennoch die Vermögensverhältnisse vor und während der Ehezeit nachweisbar sind, wird es wohl zu einer einigermaßen gerechten Auseinandersetzung kommen.
Schwieriger wird es, wenn ein Partner andere Behauptungen aufstellt oder sich herausstellt, dass die Vermögenswerte während der Ehezeit zusammengeflossen sind.
Eine Spekulation darüber hilft nicht, du musst über einen Fachanwalt für Familienrecht alle Nachweise selbst liefern und von deinem Partner anfordern, erst dann kann das Familiengericht einen Beschluss dazu fassen.
Meistens gelingt die außergerichtliche Klärung nur selten, daher solltest du dich nur auf Gerichtsentscheidungen verlassen.
Da du für die Scheidung sowieso einen Anwalt brauchst, gehört dieser Punkt automatisch dazu.
Hallo, wahrscheinlich gibt es auch noch Darlehen, die in Abzug gebracht werden müssen. Und dann muss der Zugewinn ausgerechnet werden unter Einbeziehung aller anderen Vermögen. Ich würde sagen, das ist eine Frage für einen Anwalt. Sorry…LG V.K.
Hallo Steffi,sorry meine späte Antwort.
Meißt ist es ja so,das ein Eigentum,hier nur das Haus,eine Zugewinngemeinschaft ist,d.h.dem Ehemann,dann Exmann steht die Hälft zu,oder sie zahlt ihn aus,bezüglich des Grundstücks kann ich nichts sagen,- LG