Scheidung - Haus mit Grundschuld, was steht ihm zu

Ich lebe seit 2010 getrennt. Per Scheidungsvertrag haben wir eine sofortige Gütertrennung vereinbart. Unser gemeinsam erworbenes Haus bewohne ich seitdem mit unserer Tochter und zahle auch allein die Darlehenstilgung. Die Belastung (Grundschuld) ist immer noch sehr hoch. Abgetragen haben wir bis zur Trennung gemeinsam knapp 15.000 Euro. Jetzt stehen wir kurz vor der Scheidung und er möchte ausbezahlt werden. Ich möchte in dem Haus wohnen bleiben und kann das Darlehen aus eigener Kraft bedienen. Was steht meinem "Noch"Ehemann an Auszahlung zu?

Danke für Eure Antworten

Hallo,
das ist nicht so einfach zu sagen. Zunächst muss ein Wertgutachten über die Immobilie gemacht werden. Das sollte von einem vereidigten Sachverständigen gemacht werden und übers Gericht angeordnet werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Gegenpartei gegen dieses Gutachten kaum Einwände erheben kann. Von der ausgegutachteten Summe werden die Schulden abgezogen. Oft liegen die Schulden höher als der tatsäch
Iche Wert der Immobilie. Dann bekäme die Gegenpartei nichts, müsste möglicherweise sogar noch einen Teil der Schulden tragen.
Ist der Wert der Immobilie höher als die Schulden, wird der Wert abzüglich der Schulden durch 2 geteilt. Das ist dann der Zahlbetrag an die Gegenpartei. Es gibt zahlreiche wertmindernde Umstände, die im Wertgutachten berücksichtigt werden (Schimmel, aufgeschobene Instandhaltung etc.), hierauf muss man achten.
Viele Grüße

sorry, das kann ich nicht ausrechnen—

Hallo SummersetCollection,

vielen Dank für Deine Erklärung. Genauso habe ich es mir gedacht. Das beruhigt mich ungemein!

Hallo,
da Sie vor der Trennung im gesetzlichen Güterstand lebten, steht Ihrem Noch-Ehemann der Zugewinnausgleich aus der Immobilie zu. Der Wert orientiert sich an den derzeitigen Immobilienpreisen. Bei Nichteinigung über den Immobilienwert müsste ein unabhängiger Gutachter herangezogen werden.
Der Zugewinnausgleich würde zu 50 % Ihrem Noch-ehegatten zustehen, allerdings abzüglich der Hälfte der noch bestehenden Schulden+Zinsen, die Sie ja bereitswillig übernehmen bzw. übernommen haben.
Alles Gute
PS: Eine gütliche Einigung auch auf die Option hin, etwas weniger Geld herauszuschlagen ist meistens wesentlich günstiger als ein gerichtlicher Streitfall, in dem die Anwalts- und Gerichtskosten aus dem Streitwert errechnet werden.

Ich kann in diesem Fall keine Antwort geben

Stehst du alleine im Grundbuch?
Er kann ja max. die Hälfte ausbezahlt bekommen,was er eingezahlt hat mit dir zusammen.

Hallo,

dem Ehemann steht der Ausgleich des ehelichen Zugewinns zu.

D.h die Immobilie müsste geschätzt werden und der Zugewinn/Verlust in die Rechnung einfließen.
hier kann über Einbindung von Anwälten viel Geld ausgegeben werden, da der Streitwert bei einem Haus sofort sehr hoch würde.
Einfach ein „Abkaufangebot“ dem Mann unterbreiten. und dann gemeinsam aushandeln.
Kritisch wird es, wenn die Wertschätzung der Immobilie stark auseinander geht. Alternativ das Haus im Markt anbieten, und schauen, was erlösbar ist (bedeutet aber viel Aufwand).

Geld ist ersetzbar, Lebensqualität nicht :smiley:

Alles Gute
EJWW