Wir haben das Trennungsjahr hinter uns und nun wird meine Exfrau die Scheidungspapiere einreichen. So weit so gut.
Meine Frage nun: Wir haben zusammen in 2015 ein Haus gekauft, also zwei Kreditnehmer.
Ich wohne im Haus mit unseren Kindern, sie wohnt bei Ihrem neuen.
Ich habe schon immer alle Kosten (Kreditraten, Nebenkosten, etc.) bezahlt.
Sie will eine Teilversteigerung des Hauses, ich will im Haus mit meinen Kindern wohnen bleiben.
Wie wird so was vor Gericht verhandelt?
Hallo,
ich würde der ganzen Sache ruhig entgegensehen.
Erst mal hat da auch die Bank ein gewichtiges Wörtchen mitzureden…
Bei einer Teilversteigerung muss man sich immer fragen: Wer kauft einen Anteil an einem Einfamilienhaus in dem ein Elternteil mit den Kindern drin wohnt?
Welcher " Vermieter" -denn das wäre dann der neue Teilbesitzer für dich- würde dafür den vollen Marktpreis hinlegen?
Welche Bank würde da mitmachen?
Als Teil-Eigentümer könnte man dagegen ein Schnäppchen machen…
Grüße
miamei
Nun mal ganz langsam mit den jungen Pferden! Eine Teilungsversteigerung ist das aller letzte Mittel, wenn sonst so gar nichts funktioniert. Sie kostet alle Beteiligten ärgerliches Geld, und zerstört jegliche Basis für ein weiteres gedeihliches Miteinander, das man auch als Geschiedene pflegen kann und sollte, gerade wenn Kinder im Spiel sind.
Das kann - und davon gehe ich aus - eine Forderung sein, die sich auf halbgarem juristischen Yellow-Press Niveau ergeben hat, und insoweit sollte man jetzt zunächst mal sachliche Aufklärung betreiben, und dann eine hiermit verbundene Lösung anstreben, die für beide Seiten finanziell deutlich interessanter und für den weiteren Lebenslauf der Beteiligten erheblich günstiger ist.
D.h.
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Ganz sachlich klar machen, dass die Teilungsversteigerung nur das letzte Mittel ist, wenn man keine bessere Lösung finden kann.
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Gemeinsam zu einem Preis für das Haus kommen. Das kann der damalige Kaufpreis sein (ist ja noch nicht so lange her), das kann ein anhand pauschaler Bewertungen der Gutachterausschüsse (bekommt man je nach Bundesland für kleines Geld online) bestimmter Wert sein, das kann ein aus aktuellen Immobilienanzeigen/Makler/Bankauskunft bestimmter Wert sein, dass kann auch der Wert sein, den ein vereidigter Sachverständiger bestimmt, und der dann auch für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelten würde.
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Einigung über die bisher gezahlten Kreditraten/Nebenkosten erzielen. D.h. wie die auf die Parteien angerechnet werden sollen. Dabei können die Anwälte der beiden Seiten helfen. Da rasselt man zunächst mal etwas mit dem Säbel, aber wenn die Kollegen vernünftig sind, finden die dann schon die passende Lösung, die auch ein Gericht nicht anders ausurteilen würde.
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Klärung, ob der von Dir zu entrichtende Ausgleichsbetrag von Dir auch aufgebracht werden kann, und ob die Bank bei einer Übernahme des ganzen Hauses durch Dich mitspielt, und deine Frau aus der Haftung für den Kredit entlässt.
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Notarieller Vertrag, in dem die Übertragung der Haushälfte deiner Frau auf Dich gegen entsprechende Ausgleichszahlung vereinbart wird.
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Abwicklung des Vertrages durch Zahlung des Ausgleichsbetrages und Umschreibung des Hauses im Grundbuch, Haftungsentlassung durch die Bank, …
Hallo,
es geht hier offensichtlich nicht um eine Teilversteigerung, sondern um eine Teilungsversteigerung, d.h. um die Auseinandersetzung eines Gesamthandeigentums. Das ergibt sich einerseits aus dem Kontext, andererseits daraus, daß es den Begriff der Teilversteigerung gar nicht gibt.
Bei der Teilungsversteigerung hat im übrigen niemand ein Wörtchen mitzureden. Weder ein Kreditgeber noch andere Miteigentümer. Tatsächlich hat jeder Miteigentümer das Recht, die Teilungsversteigerung und damit die Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft zu verlangen - was aber so ziemlich die blödeste und finanziell ungünstigste Variante sein dürfte, eine Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens herbeizuführen.
Gruß
C.
Gruß
C.
Wer kauft einen Anteil an einem Einfamilienhaus in dem ein Elternteil mit den Kindern drin wohnt?
Welcher " Vermieter" -denn das wäre dann der neue Teilbesitzer für dich- würde dafür den vollen Marktpreis hinlegen?
Welche Bank würde da mitmachen?
Als Teil-Eigentümer könnte man dagegen ein Schnäppchen machen…
Grüße
miamei
[/quote]
Der vermögensrechtlich ziemlich große Unfug des Wunsches Deiner bald Ex- Frau ergibt sich aus den anderen Antworten.
Es gibt u.U. unterhaltsrechtliche Ansprüche der beiden Kinder gegen ihre Mutter. Der dürfte, da sie beide durch faktische Leistung - wohnen, erziehen und sorgen, Ernährung etc. - von Dir bereits versorgt werden, bei der Mutter einiges an finanziellen monatlichen Leistungsverpflichtungen ausmachen.
Vielleicht kommst Du da mit Hilfe Deines Anwalts weiter.
Das ist nicht einfach (die Unterhaltsansprüche haben die Kinder, nicht Du - unterschiedliche Rechtsinhaber halt).
Vielleicht ist Deiner Frau nicht wirklich klar, was sie da anzetteln will.
LG
Ich habe 3 Kinder (16,10,7 J.), für diese erhalte ich Unterhaltsvorschuss. Da meine Exfrau nicht arbeitet.
Das schlimme an dem ganzen ist die Antwort von Ihr: „Und dann gehe ich in die Privatinsolvenz.“
Sie hat dies schon fest für sich eingeplant.
Das ist ja echt ziemlich katastrophal. Andererseits ist es gut, dass Du für die Kinder bereits UVG bekommst: der wird von der zahlenden Stelle vom Schuldner zurückgefordert, sobald der Einnahmen hat. An Deiner Stelle würde ich jetzt rein vorsorglich die Zahlstelle des UVG (vermutlich Jugendamt) über das Ansinnen und die Adresse Deiner Frau informieren und zussgen, sie auf dem Laufenden zu halten.
Mit dem Schreiben gehst Du zu Deinem RA. Er muss wissen, was Du gemacht hast.
Deiner Frau würde bei anstehenden oder noch ausstehenden Rückzahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse vermutlich von dieser schlechtesten aller Lösungen von einem Einkommen aus dem TeilVerkauf des Hauses vermutlich noch weniger übrig bleiben, als sie glaubt.
Ich bin aber keine Juristin!
Geh mit den Infos, die wir zusammengedröselt haben, zu Deinem Anwalt.
LG
Rebekka
??
???
???
Wenn man so ein Objekt für 1 Appel und 1 Ei ersteigert, bleibt noch eine Menge Platz im Budget, um den Mann plus Kinder rauszukriegen. Das geht schon, wenn man möchte - auf diese oder auf jene Weise. Und keine der möglichen Methoden ist besonders spaßig für die Hausbesetzer.
Schade halt, dass „sie“ naiv genug ist, zu glauben, es könnte bei einer Teilungsversteigerung in dieser Situation mehr herauskommen als 1 Appel und 1 Ei. Normalerweise droht man mit diesem Mittel nur, um die übrigen Beteiligten zur Raison zu bringen.
Schöne Grüße
MM
Kann man denn so einfach eine Teilungsversteigerung angehen mit dem Hinterwissen dass man danach dann eh in Privatinsolvenz gehen will?
Servus,
vor der Teilungsversteigerung weiß keiner der Beteiligten, wie hoch der Erlös sein wird. Daher kann auch keiner wissen, ob er danach zahlungsunfähig sein wird oder nicht.
Und ja, eine Eigentümergemeinschaft an einem nicht in Natura teilbaren Gegenstand wie z.B. einem Haus wird immer durch Zwangsversteigerung aufgehoben, wenn die Beteiligten sich nicht auf etwas Besseres einigen.
Schöne Grüße
MM
Eine Teilungsversteigerung ist so ziemlich das Gegenteil von einem Teilverkauf. Bei einer Teilungsversteigerung wird das ganze Haus versteigert und der Erlös zwischen den früheren Miteigentümern aufgeteilt.
Weil das prinzipiell so abläuft wie eine Zwangsversteigerung (wenn man vom fehlenden Sonderkündigungsrecht des Erwerbers bei einer vermieteten Immobilie absieht, was den Preis noch tiefer in den Keller rutschen läßt), ist eine Teilungsversteigerung neben einem zünftigen Hausbrand die beste Möglichkeit, Vermögen zu vernichten.
Da hast Du Recht. Mein Ansatz zur evtl. Hilfestellung bei der Gesamtproblematik ging in eine völlig andere Richtung. Der Unterschied Teilverkauf/Teilungsversteigerung spielt dabei erstmal keine Rolle. Der Ehefrau muss man leider wohl erstmal beipulen, dass es auch für sie finanziell vermutlich günstiger ist, sich „vernünftig“ zu verhalten. Bei finanzieller Unterhaltsverpflichtung für 3 Kinder in besagtem Haus kann man z.B. fiktiv berechnen, was an dem Mietwert des Hauses für sie noch übrig bleibt. Da sie da nicht mehr wohnt, könnte ihr das in Form monatlicher Zahlungen „gut geschrieben“ bzw. überwiesen werden, wenn sie auf Verkauf verzichtet.
Dann hat sie aber wieder Einnahmen, die mit den staatlichen Leistungen verrechnet werden.
Also sehr komplex!
Du hast ja Einiges an rechtlichen Kenntnissen drauf. Ich nicht so sehr.
Vielleicht kannst Du rausdröseln, wo bei so was die Hackepunkte liegen.
LG