Scheidung (Heirat nach deutsch u.türkischem Recht)

Guten Tag,

Mal angenommen, jemand ist sowohl nach deutschem Recht als auch nach türkischem Recht verheiratet! Die Scheidung wurde durch ein Urteil nach deutschem Recht verkündet und ist rechtskräftig.
Müsste man sich dann auch nochmal in der Türkei scheiden lassen oder ist das rechtskräftige Urteil auch nach türkischem Recht gültig? Wie könnte man die Sache endgültig beenden damit die Scheidung auch in der Türkei offiziell ist?

Ich bin für jede Antwort von euch super dankbar!

Für die Scheidung ist nach internationalem Recht der letzte gemeinsame Wohnsitz relevant und nicht, wo man geheiratet hat.

(war selbst binational verheiratet)

Grüße
… Michael