Scheidung im Einvernehmen

Hallo
nehmen wir mal an, ein Paar ohne Kinder will sich scheiden lassen.
Beide leben ihr leben, verdienen gut in ihren Jobs.
Keiner will was vom anderen.
Kann sie/er von allen Forderungen gegen ihn zurücktreten?
Also Rentenanwartschaften, sonstigen Leistungen? Es müsste doch gehen,
dass kein Unterhalt oder Versorgungsausgleich geleistet werden muss,
wenn sie/er es nicht will.
Wie würde das gemacht werden müssen?
Danke
Kay

Meines Erachtens bedarf es hierzu nur eines gemeinsamen Vertrages. Der BGH hat mal entschieden, dass solche Verträge nur dann sittenwidrig (und mithin nichtig) sind, wenn sie den einen Partner krass benachteiligen. Das ist ausweislich deines Postings aber ja gerade nicht der Fall.

Levay

Danke
Weisst Du wo Mann A so einen Vertrag mal sehen kann (Template oder so).
Ausserdem lebt diese Frau B im Ausland und verdient nach dortigen
Verhältnissen ganz gut, nach Deutschen oder gar Schweizern natürlich
vom reinen Betrag her nicht.
Kann das problematisch sein?
Kay

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Weisst Du wo Mann A so einen Vertrag mal sehen kann (Template
oder so).

Nein. Aber ich würde das eh beim Anwalt klären lassen. Die 200 Euro sollte es doch wert sein, wenn es um so wichtige Fragen geht.

Ausserdem lebt diese Frau B im Ausland und verdient nach
dortigen
Verhältnissen ganz gut, nach Deutschen oder gar Schweizern
natürlich
vom reinen Betrag her nicht.
Kann das problematisch sein?

Nach meinem Dafürhalten nicht; aber Sittenwidrigkeit ist immer eine Wertungsfrage, und weiß der liebe Gott oder der Geier, was der Richter sagen würde :wink: Da hier aber ja keine Täuschung, Drohung usw. vorliegt und auch keine Notlage, würde ich - wenn meine erste Antwort denn wirklich richtig gewesen sein sollte - aus der Tatsache, dass das Geld in Deutschland nicht so viel wert wäre, keine anderen Schlüsse ziehen wollen.

Levay

Ps
Noch ein Hinweis: der BGH hat sich speziel mit dem Ausschluss von Unterhaltspflichten im Ehevertrag befasst. Ein solcher setzt zur Wirksamkeit notarielle Beurkundung voraus.

Also Rentenanwartschaften, sonstigen Leistungen?

Soweit ich weiss kann man sich um Rentenausgleich nicht drücken.

Hi, Kay,

ich war vor sechs Jahren in einer vergleichbaren Situation. Unsere Devise lautete: Trennung ohne Spuren und Nachwirkungen; Da waren wir uns einig. All unsere Einigkeit vermochte nicht zu helfen, die Rentenpunkte wurden im Sinne eines Ausgleiches verrechnet.

Dagegen hätte nur eine notariell bestätigte Vereinbarung, oder ein Ehevertrag etwas ausrichten können. Der Notar - so sagte man uns damals - wäre sehr teuer geworden (etwa 900 EUR umgerechnet), und für den Ehevertrag war es leider zu spät.

Wenn sich das geltende Recht bezüglich der anwaltlichen Vertretung nicht geändert hat, reicht es, wenn ein Ehepartner sich einen Juristen zur Seite nimmt. Der sollte sich dann auch mit der Problematik der Rentenpunkte auskennen, oder zumindest wissen, wen man diesbezüglich befragen kann.

Gruß,

M

Hi, Kay,

ich war vor sechs Jahren in einer vergleichbaren Situation.
Unsere Devise lautete: Trennung ohne Spuren und Nachwirkungen;
Da waren wir uns einig. All unsere Einigkeit vermochte nicht
zu helfen, die Rentenpunkte wurden im Sinne eines Ausgleiches
verrechnet.

Hi
danke für die Antwort.

  1. Frau A lebt im Ausland, wie würde sie dann an die Rente rankommen? Oder muss ich ihr das ausbezahlen?
  2. Mann B hat in dieser Zeit in DE keine Rentenleistungen geleistet

Dagegen hätte nur eine notariell bestätigte Vereinbarung, oder
ein Ehevertrag etwas ausrichten können. Der Notar - so sagte
man uns damals - wäre sehr teuer geworden (etwa 900 EUR
umgerechnet), und für den Ehevertrag war es leider zu spät.

Die würde Mann A ggf. sogar investieren, sieht aus wie das kleinere Übel.

Wenn sich das geltende Recht bezüglich der anwaltlichen
Vertretung nicht geändert hat, reicht es, wenn ein Ehepartner
sich einen Juristen zur Seite nimmt. Der sollte sich dann auch
mit der Problematik der Rentenpunkte auskennen, oder zumindest
wissen, wen man diesbezüglich befragen kann.

Ich nehme an, Mann A ist schon dabei
Kay