Vor Jahren habe ich mich im europ. Ausland scheiden lassen. Die Ehe wurde in Dänmark geschlossen, in Deutschland anerkannt und dann nach 18 Jahren in Portugal geschieden (2004). Nun ergeben sich folgende Probleme:
- Bis jetzt hat der sogenannte Versorgungsausgleich nicht stattgefunden, da dies in Portugal nicht automatisch, wie in Deutschland, erfolgt. Was kann ich tun, um dies nachzuholen?
- Hatten wir gemeinsames Vermögen. Ich besaß z.Zt. der Eheschließung ein eigenes Haus in Portugal, welches ich im Verlauf der Ehe verkaufte. Die Ehe war eine Zugewinngemeinschaft, was ja eigentlich heißt, dass das von mir vorher besessene Kapital nicht geteilt werden musste. Leider hat das in Portugal offiziell nicht stattgefunden. Es wurde gar nicht festgelegt, wie das Vermögen geteilt werden sollte. Beim Verkauf des mittlerweile gemeinsamen Hauses bekam jeder die Hälfte. Kann ich im Nachherein noch Ansprüche bzgl. der Vermögensaufteilung machen?
Ich weiß, es ist sehr kompliziert, da es letztendlich um portugiesisches Recht bzw. europäisches Recht geht. Aber vielleicht gibt es jemanden, der mir weiterhelfen kann…oder jemand kann mir sagen, wo ich entsprechende Infos bekommen kann.