Scheidung im islam? (eheschließung durch hodscha)

hi hab mal ne frage wie kann sich eine frau scheiden lassen die vor einem hodscha getraut wurde? ich weiss nur das der mann sagen muss (3 mal) ich verstoße dich!. aber was muss eine frau sagen? kann sich die frau überhaupt von dem mann trennen? bitte genau erklären wie das geht. gibt es da vielleicht besondere voraussetztungen die gegeben sein müssen, damit sie sich trennen kann? bekommt die frau dann trotzdem die mehir auch wenn sie sich trennt? oder gillt diese nur wenn sich der mann von der frau trennt bzw. der mann stirbt?
auch ja und was ist eigentlich wenn der hodscha bei der eheschließung karnicht die mehir erwähnt hat?

vielen lieben dank

eure honey

Hallo,

das ist natürlich ein ziemlich umfangreiches Thema. Im Folgenden eine (hoffentlich richtige) Kurzfassung dazu.

(…)mann sagen muss (3 mal) ich verstoße dich!.

  1. Der Mann hat die direkte Scheidungsgewalt, das heißt, er kann sich von seiner Frau trennen, indem er es ihr einfach mitteilt (schriftlich, mündlich, …).
    Die Wortwahl bleibt ihm dabei aber selbst überlassen; „Ich verstoße dich.“ ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass seine Scheidungsabsicht eindeutig ist.
    Danach muss er drei Monatsblutungen seiner Frau bzw. ersatzweise (wenn sie keine Menstruation hat) 3 Monate abwarten. Während dieser Zeit ist er seiner Frau gegenüber zu finanzieller Unterstützung verpflichtet und wohnt auch weiterhin mit ihr zusammen. So bleibt die Möglichkeit zur Versöhnung bestehen.
    Hat er während dieser Wartezeit (´Idda) seiner Frau nicht beigewohnt, so gilt die Scheidung als vollzogen.
    Eine erneute Heirat der beiden ist möglich; insgesamt kann dieser Vorgang dreimal wiederholt werden. Dann gilt die Ehe als endgültig geschieden. Eine nochmalige (vierte) Heirat ist nur möglich, wenn die Frau einen anderen Mann heiratet, mit ihm die Ehe vollzieht und sich auch von diesem scheiden lässt. Dadurch soll der Ehemann angehalten werden, seine Scheidungsgewalt nicht leichtfertig auszunutzen.

aber was muss eine
frau sagen? kann sich die frau überhaupt von dem mann trennen?
bitte genau erklären wie das geht. gibt es da vielleicht
besondere voraussetztungen die gegeben sein müssen, damit sie
sich trennen kann?

  1. Die Frau kann sich natürlich auch von ihrem Mann trennen, allerdings besitzt sie nicht die direkte Scheidungsgewalt, sondern muss sich an ein Gericht wenden.
    [Ausnahme: Die Frau kann im Ehevertrag festlegen, dass auch sie die direkte Scheidungsgewalt besitzt.]
    Grund dafür ist, dass Frauen in Streitsituationen wohl eher emotional reagieren und leichter zu Überreaktionen neigen. Auf dem Weg zum Richter könnte sich das Gemüt ja wieder beruhigen :smile:.
    Besondere Voraussetzungen für eine solche Scheidung gibt es nicht, die Frau muss dem Richter lediglich die Gründe für ihren Trennungswunsch mitteilen und das war es. Die Scheidung ist mit sofortiger Wirkung gültig, allerdings muss die Frau bis zur Heirat mit einem anderen Mann 3 Monate warten, um eine eventuelle Schwangerschaft auszuschließen.

Wie das nun konkret in Deutschland gehandhabt wird, weiß ich nicht. Schließlich hat eine islamische Heirat hier keinerlei rechtliche Auswirkungen, die Gerichte befassen sich mit solchen Fällen nicht. Vielleicht genügt es, sich mit dem Hodscha, der die Ehe geschlossen hat, in Verbindung zu setzen.

bekommt die frau dann trotzdem die mehir
auch wenn sie sich trennt?

  1. Ihre Brautgabe (Mahr) darf die Frau behalten, wenn sie sich aus triftigen Gründen von ihrem Mann scheiden lassen möchte, z. B. weil er sie schlecht behandelt oder weil er seinen religiösen oder ehelichen Pflichten nicht nachkommt.
    Alltägliche Streitigkeiten bzw. normale menschliche Schwächen oder Fehler zählen nicht dazu. Im Islam sind beide Ehepartner aufgerufen, mit dem anderen Geduld zu haben und nachsichtig mit dessen Fehlern zu sein.
    Wünscht die Frau die Scheidung also beispielsweise, weil ihr der Mann einfach nicht mehr gefällt/ weil sie kein Verlangen nach ihm hat, so muss sie die Brautgabe an ihn zurückgeben.
    Die endgültige Entscheidung darüber trifft aber der Scheidungsrichter bzw. ersatzweise der Hodscha nach Prüfung des Falls.

auch ja und was ist eigentlich wenn der hodscha bei der
eheschließung karnicht die mehir erwähnt hat?

  1. Normalerweise wird die Brautgabe im Ehevertrag genau beschrieben (Wert, Gegenstand, …). Ich habe noch nie gehört, dass bei einer Heirat die Brautgabe „vergessen“ wurde. Jeder Hodscha weiß schließlich, dass sie wichtiger Bestandteil der Eheschließung ist (die Vorschrift zur Brautgabe ist im Quran erwähnt).
    Was genau willst du wissen? Nur, ob die Brautgabe in so einem Fall zurück gegeben werden muss oder ob die Ehe überhaupt gültig ist?

Salam alaikum, liebe Grüße
Yvo

Erstmal vielen dank für die antwort.
also der ehemann hat bis heute noch keine brautgabe bezahlt, deshalb würde mich vorallem interessieren ob die ehe überhaupt gültig ist.
muss die ehefrau eigentlich auch die geschenke zurückgeben die sie im laufe der ehe von ihrem mann erhalten hat? (hab das mal in einem buch gelesen)
sich mit dem hodscha in verbindung zu setzten wird wohl nicht ganz so einfach werden, da die betreffende person damals in der türkei auf dem land getraut wurde, und nicht in deutschland.
sie hat auch im moment nicht die finanziellen mittel um dort hin zu fahren. an wen müsste sie sich denn genau wenden hier in deutschland? einfach zur nächsten moschee gehen?

Was genau willst du wissen? Nur, ob die Brautgabe in so einem
Fall zurück gegeben werden muss oder ob die Ehe überhaupt
gültig ist?

vielen lieben dank, ich würde mich über eine zweite antwort sehr freuen.

liebe grüße honey

also der ehemann hat bis heute noch keine brautgabe bezahlt,
deshalb würde mich vorallem interessieren ob die ehe überhaupt
gültig ist.

Dass die Brautgabe erst später einglöst wird, ist nicht ungewöhnlich und beeinträchtig die Gültigkeit der Ehe nicht.
Schließlich muss die Brautgabe nicht unbedingt in Geld- oder Sachwert bestehen. Manche Frauen wünschen sich von ihrem Mann, dass er Teile des Qurans auswendig lernt oder mit ihr die Pilgerfahrt nach Mekkah unternimmt.

Normalerweise übernimmt bei einer islamischen Heirat ein Mann die Funktion des „Beschützers“ (Walyy) für die Frau. Meistens ihr Vater oder ein anderer enger Verwandter, ein nahestehender Vertrauter oder notfalls derjenige, der die Eheschließung durchführt.
Der Walyy hat die Aufgabe, der Frau im Streitfall beizustehen, ihr Ratschlag zu geben oder, wie in diesem Fall, für die Übergabe der Mahr zu sorgen.
Wahrscheinlich ist das hier nicht der Fall, aber falls möglich, an diese Person wenden.

muss die ehefrau eigentlich auch die geschenke zurückgeben die
sie im laufe der ehe von ihrem mann erhalten hat?

Wie bereits im ersten Posting beschrieben, ist es wichtig, warum die Frau sich scheiden lassen möchte.
Lässt sie sich ohne schwerwiegenden Grund scheiden, so muss sie die Brautgabe sowie die erhaltenen Geschenke zurückgeben. Dann ist ein „Einklagen“ der noch nicht gezahlten Brautgabe natürlich auch überflüssig.

einfach zur nächsten moschee gehen?

In diesem Fall würde ich auch mal in einer Moschee nachfragen, vielleicht hat jemand einen guten Tipp und kann dich nochmal richtig beraten. Ich habe jetzt aufgeschrieben, was ich weiß, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit :smile:

Salam alaikum, liebe Grüße
Yvo