also der ehemann hat bis heute noch keine brautgabe bezahlt,
deshalb würde mich vorallem interessieren ob die ehe überhaupt
gültig ist.
Dass die Brautgabe erst später einglöst wird, ist nicht ungewöhnlich und beeinträchtig die Gültigkeit der Ehe nicht.
Schließlich muss die Brautgabe nicht unbedingt in Geld- oder Sachwert bestehen. Manche Frauen wünschen sich von ihrem Mann, dass er Teile des Qurans auswendig lernt oder mit ihr die Pilgerfahrt nach Mekkah unternimmt.
Normalerweise übernimmt bei einer islamischen Heirat ein Mann die Funktion des „Beschützers“ (Walyy) für die Frau. Meistens ihr Vater oder ein anderer enger Verwandter, ein nahestehender Vertrauter oder notfalls derjenige, der die Eheschließung durchführt.
Der Walyy hat die Aufgabe, der Frau im Streitfall beizustehen, ihr Ratschlag zu geben oder, wie in diesem Fall, für die Übergabe der Mahr zu sorgen.
Wahrscheinlich ist das hier nicht der Fall, aber falls möglich, an diese Person wenden.
muss die ehefrau eigentlich auch die geschenke zurückgeben die
sie im laufe der ehe von ihrem mann erhalten hat?
Wie bereits im ersten Posting beschrieben, ist es wichtig, warum die Frau sich scheiden lassen möchte.
Lässt sie sich ohne schwerwiegenden Grund scheiden, so muss sie die Brautgabe sowie die erhaltenen Geschenke zurückgeben. Dann ist ein „Einklagen“ der noch nicht gezahlten Brautgabe natürlich auch überflüssig.
einfach zur nächsten moschee gehen?
In diesem Fall würde ich auch mal in einer Moschee nachfragen, vielleicht hat jemand einen guten Tipp und kann dich nochmal richtig beraten. Ich habe jetzt aufgeschrieben, was ich weiß, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit 
Salam alaikum, liebe Grüße
Yvo