Nehmen wir mal an, Mann A und Frau B wollen sich b eide scheiden
lassen.
Sie sind sich über alles einig, sie kann und will finanziell unabhängig
von ihm leben. Nehmen wir weiter an, Frau B lebt in Russland (und ist
Russin) und Mann A ist Deutscher und lebt in der Schweiz.
Nehmen wir weiter an, die beiden hätten in Deutschland geheiratet.
Wie müssen A und B vorgehen, damit es reibungslos, wie die Trennung,
verläft?
Danke
Kay
Ich habe mich von meinem Mann einvernehmlich scheiden lassen. Wir gingen folgendermaßen vor:
Ich ging zu einem Anwalt und erläuterte ihm die Situation. Hausrat war bereits aufgeteilt, Vermögen und Kinder nicht vorhanden.
Der Anwalt reichte beim Gericht die Scheidung ein, mein Mann stimmte zu und verzichtete seinerseits auf einen Anwalt.
Beim Gerichtstermin legte der Anwalt zwischenzeitlich für alles, wofür man nicht unbedingt einen Anwalt braucht, das Mandat nieder.
Auf diese Weise wurden die Anwalts- und Gerichtsgebühren minimiert.
Den Versorgungsausgleich konnten wir ausnahmsweise ausschließen, aber nur, weil wir nachweisen konnten, dass nur 4,80 Euro (oder so) Unterschied in unseren Renten- bzw. Pensionsanwartschaften bestanden. Insgesamt hat die Scheidung ca. 3000 Euro gekostet.
Mein Fall ist natürlich nicht ohne Weiteres auf den vorgetragenen Fall übertragbar, weil keiner von uns im Ausland lebte. Sollte die Scheidung in Deutschland erforderlich sein, weil sie in Deutschland geschlossen wurde (was ich nicht weiß), so ist auf jeden Fall ein Anwalt erforderlich. Der kann dann den Rest machen. Ist ja auch für den Anwalt gut, eine Scheidung wo er keine Arbeit hat aber trotzdem die Gebühren einstreichen kann.
Viel Erfolg!
Kara
Hi
danke für die Antwort.
Den Versorgungsausgleich konnten wir ausnahmsweise
ausschließen, aber nur, weil wir nachweisen konnten, dass nur
4,80 Euro (oder so) Unterschied in unseren Renten- bzw.
Pensionsanwartschaften bestanden. Insgesamt hat die Scheidung
ca. 3000 Euro gekostet.
Wie konntet Ihr das machen?
Kay
Den Versorgungsausgleich konnten wir ausnahmsweise ausschließen
Wie konntet Ihr das machen?
Auf Anraten des Anwalts haben wir beide einen kleinen Vertrag unterschrieben. Dadrin stand, dass nur ich einen Anwalt nehme, dass mein Mann sich bewusst ist, dass dieser nur meine Interessen vertritt, dass ich meinen Mann trotzdem nicht übervorteilen würde und dass wir gerne den Versorgungsausgleich ausschließen würden.
Bei der Verhandlung hat dann der Richter recht informell seine Zustimmung gegeben, nachdem er sich durch Akteneinsicht überzeugt hatte, dass der Unterschied in den Rentenanwartschaften sehr gering war (4 Euro oder so).
Grüße
Kara