Es hat sich bei uns im Bekanntenkreis eine Frage aufgeworfen, die wir trotz ausgiebiger wochenlanger Recherche nicht aus eigener Kraft lösen können.
Man stelle sich folgendes vor:
eine binationale Ehe: einer davon Deutsche®, der/die andere Angehöriger eines anderen Landes, AUSSERHALB der EU.
Es wäre wichtig, heraus zu finden: Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wird, die beiden aber nach ein paar Jahren ins Heimatland des anderen Partners ziehen und dort leben würden und es DANN zu einer Scheidung kommen würde - welches Recht gilt dann - das Deutsche oder das des anderen Landes?
und, anderes Szenario:
Wenn die Ehe im Land des anderen Partners geschlossen wird und dann in D anerkannt werden würde, die beiden auch in D leben würden - gilt dann deutsches Recht, oder wegen der im Ausland geschlossenen Ehe NICHT das dt. Recht, oder würde es allgemein nicht greifen, da es eine binationale Ehe ist?
Wer kann weiter helfen? Vielen Dank!
Natürlich wünschen wir dem hier fiktiv dargestellten Paar alles Gute, aber eine Garantie, dass die Ehe ewig hält, gibt es ja nun leider nicht, und es ist immer besser, wenn man vorher Infos hat, statt hinterher den Katzenjammer…
wenn die Ehe im Ausland geschieden wird, ist es Sache des Staates, wo die Ehe geschieden wird, ob sie nun deutsches oder eigenes Recht anwenden oder eben beides berücksichtigen.
In Deutschland gilt zunächst deutsches Recht, aber gerade bei binationalen Ehen wird auch das Recht des anderen Staates berücksichtigt, wenn etwa die Ehe dort geschlossen wurde und hier geschieden werden soll.
Habe letzte Woche darüber eine Dokumentation im Deutschlandfunk gehört.
Zur Zeit ist es noch so, dass derjenige Partner das Gerichtsland bestimmt, der zuerst den Scheidungsantrag stellt (Bedingung: er muss die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen oder eine gewisse Zeit 1/2 bzw. 1 Jahr dort leben). Das jeweilige Land urteilt jeweils nach den landeseigenen Gesetzen.
Da man also durch kluge Wahl des Gerichtsstandorts die Scheidungsfolgen extrem manipulieren kann, sei die EU dabei, ein EU weites Scheidungsrecht anzustreben.
Es scheint aber mittelfristig keine Einigung in Sicht. (Schweden wurde in der Sendung als Beispiel für erbitterten Widerstand genannt)
dankeschön für die beiden Antworten.
also sind meine Informationen bestätigt.
allerdings ist immer noch die Frage offen: Macht es einen Unterschied, in welchem Land die Ehe geschlossen wird…?
da sind wir alle uns noch sehr uneinig…
Einige behaupten fest, JA, es ist extrem wichtig für das Paar, dass in D geheiratet wird, da nur so dann dieses Recht angewandt werden kann (wenn die eventuelle Scheidung dann auch dort eingereicht werden würde).
andere sagen, es mache keinen Unterschied, wenn die Ehe im anderen Land geschlossen und dann in D anerkannt werden würde…