Scheidung; keine Einigung wegen gemeinsames Haus

Hallo…

Ehepaar steht kurz vor der Scheidung. Die Eheleute besitzen ein Haus; die Ehefrau ist als alleinige Eigentümerin eingetragen. Zugewinn ist klar. Es entsteht ein erbitterter Kampf wegen der Ausgleichszahlung.
Was geschieht eigentlich, WENN KEINE Einigung möglich ist???

Vielen Dank für eure Hilfe.

Allen wünsche ich noch einen schönen Sonntag

Liebe Grüße

Steffi

Hallo Steffi,
wenn keine Einigung möglich ist, dann kommt es zu einem Gerichtsstreit und hier wird der Fall neu aufgerollt, das heisst das Gericht bestimmt einen unabhängigen Sachverständigen, der die Immobilie schätzt, die Kosten werden auf beide Parteien umgelegt. Der Streitwert wird bestimmt und nach diesem Streitwert werden die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnet. Das heisst im schlimmsten Fall zahlen beide Parteien gewaltig drauf. Ich kenne einen Fall da kamen Prozesskosten von 60.000 € zusammen. Da sollte man sich überlegen, ob man sich nicht aussergerichtlich einigt.
Liebe Grüße

hallo,
dann kommt das vor gericht

lisa

hallihallo, leider kann ich dir dazu keinen rat geben.
ich hoffe aber andere können dir helfen. gruß yvi

hallo,
ich vermute, dann wird übers gericht entschieden… und ich vermute auch, das sich das ziemlich lange hinziehen kann und auch ein recht teures unterfangen werden kann…
sind aber nur vermutungen…
genaue auskunft wirst du wohl nur über einen rechtsanwalt erhalten!
alles gute und viel glück!

Hallo,

wenn sich das Ehepaar, auch mit den Anwälten, nicht einigen können, wird es vom Gericht entschieden. LG

Leider nicht mein Zuständigkeitsbereich
Gruß Petra

Hallo Steffi,
soweit ich das annehmen kann, wird dann eine Einigung vor Gericht notwendig sein.
Gruß CZ

Hallo,
das ist wirklich nicht so einfach. Der Wert einer Immobilie errechnet sich aus verschiedenen Parametern, wie Lage, Zustand, Verkehrsanbindung, Baujahr, Wärmeisolierung, technischer Zustand, usw.
Wenn man einen bestimmten Preis ansetzt, kann man ihn über diese Parameter begründen. Gleichzeitig hat der Partner unendliche Möglichkeiten, diesen Preis in Frage zu stellen.
Manchmal gibt es dann wirklich nur mehr die Möglichkeit, diese Immobilie zu versteigern und selbst als Bieter tätig zu werden.
Wir haben das erst kürzlich praktiziert. Der Eigentümer hat das Haus versteigert und sein Vater hat es ersteigert. Übrigens lassen sich solche Versteigerungsobjekte vom Preis her super runterdrücken und das dürfte ja in deinem Interesse sein.
Ich hoffe dir damit eine Möglichkeit aufgezeigt zu haben und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd

Hallo
das kann immer böse enden…
Leider kenn ich mich da nicht genau mit aus…
LG Sandy

Also - Immobilie und Scheidung geht meistens schief. Dieses ist bei so hohen Werten eigentlich eine Sache für den Anwalt.
Die Fakten sind wichtig: Sie steht als alleinige Eigentümerin im Grundbuch. Also gehört ihr das Haus. Hat der Mann für das Haus mitbezahlt, muss er dieses nachweisen. Z.B. Rechnungen auf seinen Namen mit Betreff, Kontoauszüge mit Verwendungszweck, Nachweise Bausparunterlagen für das Haus etc. Kann er dieses nicht, wird es schwierig. Nur mit den Nachweisen kann er die Gelder auch wieder zurückbekommen. Ansonsten kann er wohl nur hoffen, dass bei der Einigung für ihn etwas dabei herauskommt.
Da viele Faktoren wichtig sind und gerade bei einem so hohen Wert wie einer Immobilie vieles falsch gehen kann, wäre ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt sinnvoll (kostet bis 190,00 Euro + MwSt.) Dieser könnte dann alle Unterlagen durchsehen und evtl. vorgehen.
Oder: Frage in „www.frag-einen-anwalt.de“ stellen. Aber hier müssen alle Fakten genau erklärt werden, damit eine möglichst genaue Antwort erteilt werden kann.
Frage stellen, Betrag anbieten (wird vom Konto abgebucht), Antwort abwarten.

Viel Glück!

SOLLTEN DIE ANTRÄGE STREITIG SEIN; SO WIRD DAS GERICHT ENTSCHEIDEN. SICHERLICH MÜSSTE DANN DIE EIGENTÜMERIN AN DIE GEGENSEITE GELEISTETEN ANTEIL ZAHLEN - SONST WÄRE JA ALLES UNFAIR

Hallo Steffi2010

wer nutzt das Haus? Diese® muss einen Nutzungsausgleich an den anderen Bezahlen (jeder muss beweise, dass es mehr oder weniger ist (Mietspiegel etc.), Dann vor Gericht (das kostet nicht so viel wie die erforderlichen Anwälte).

Also egal wie weit man auseinander liegt, die Anwälte sind teurer.
Letzlich kann man die Zwangsversteigerung vorantreiben mit dem Ergebnis. Was dort herauskommt (man kann auch selbst bieten) ist Glücksache.

Gruß
EJM

Hallo …
bei keiner Einigung wird der Verkehrswert des Hauses ermittelt ( kostet wieder ) und geteilt.

Gruß Batman217

hoffe, dass sich die sache zu deinen gunsten erledigt hat