Scheidung Kosten der Gegenseite

Hallo,

Der Sohn meiner LG lässt sich Scheiden. zu den Fakten:

Sie hat die Scheidung nach 8 Monaten Ehe eingereicht.

Eine Härtefall und Schnellscheidung wurde vom Gericht abgelehnt.

Die Gegenseite hat PKH beabtragt und teilweise gebilligt bekommen (Einkommen 900€)

Der Gegnerische Anwallt möchte nun die restlichen Kosten von (uns) haben? Und droht mit Lohnpfändung!

Soweit ich lesen konnte, kann wenn überhaupt das Gericht die Kostenverteilung ändern und soweit ich gelesen habe doch nur die der Gerichtskosten?

Soweit mir bekannt trägt jeder seine eingenen Anwaltskosten?

Ich danke für Antwort und bitte um fundierte Aussagen.

Danke

Hallo,

Eine wirklich fundierte Antwort kann ich nicht geben. Doch weiss ich sicher, dass es auch bei den Anwaltskosten vorkommen kann, dass die Gegenseite zahlen muss.

Leider bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher keine verbindlichen Antworten im juristischen Bereich geben.
Petra Dahl

Jeder Trägt die Kosten Selber,außer die Scheidungskosten ca.2500€

Hallo, stecke gerade in ganz ähnlichen „Anwalts-Kosten-Fragen“ und kann hierzu leider keine fundierten Aussagen machen. Sorry.

Hallo,
nach meiner Erfahrung legt das Gericht bei der Scheidungsverhandlung (und auch später bei den diversen unterhaltsverhandlungen) den Steitwert und die Kostenverteilung fest. Der Anwalt kann von euch gar nichts fordern, da ihr ihn nicht beauftragt habt.

Alles Gute
Andreas

Hallo aus Hamburg,

leider kann man auf deine sehr knappe Schilderung nicht ausreichend antworten.

Für Ehescheidungen besteht in Deutschland Anwaltszwang, d.h. der Anwalt deines Stiefsohnes müsste ihm ausreichende Informationen zum Thema Scheidungs- und Gerichtskosten geliefert haben.

Grundsätzlich zahlt zwar jede Partei die eigenen Anwaltskosten, dies kann aber für die Gerichtskosten auch anders bestimmt werden. Wenn ein Ehepartner nicht leistungsfähig ist, steht ihm/ihr PKH/Prozesskostenhilfe zu.

Welche Umstände den Gegenanwalt zur Rechnungsstellung veranlasst haben, hast du leider nicht geschrieben. Hat er beim Familiengericht seine Kosten durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss bestätigen lassen?

An dieser Stelle kann die Sachlage unmöglich beurteilt werden. Schicke den jungen Mann zu seinem Anwalt und lasse ihn anfragen, wieso die Ehe nicht in einem vereinfachten Verfahren geschieden wurde. Immerhin wäre dies nach der geringen Dauer von nur 8 Monaten bestimmt möglich gewesen.

Ein Durchgriff des Anwalts gegen die Familie des Ehemannes ist nicht möglich. Wenn seine Mandantin PKH vom Familiengericht bewilligt bekommen hat, bekommt er seine Anwaltsgebühren von der Staatskasse erstattet.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Sorry ,
so tief bin ich nicht in der Materie … ich wünsche Euch den besten Ausgang.

Gruß Batman217

Hallo,
zum Thema Prozesskostenhilfe habe ich keine Erfahrung.
In meinem Fall trug jeder der Scheidungswilligen seine die Kosten Rechtsberatung selber.
LG und alles Gute

Hallo

Da ich auch eine Scheidung durchgemacht habe, war es bei mir leider auch so, dass ich für zahlreiche Anwaltskosten und Gerichtskosten aufkommen musste, da mein Verdient weit über dem meiner Exfrau lag.
Grundsätzlich ist es korrekt, dass jeder seine Anwaltskosten selber trägt. Kommt es jedoch zur Verhandlung und zu einem Urteil werden dem die Kosten aufgeschlagen der 1. den Prozess verloren hat (Gerichtskosten+Anwaltskosten der Gegenpartei) bzw. 2. der das höchste Einkommen hat trägt den größeren Anteil der Kosten bei Scheidung abz. der PKH.

Weiterhin ist es so, wenn jemand PKH erhalten hat, (also bei Scheidungs und Sorgerechtsfällen), dann fragt das Gericht schriftlich alle 2-4 Jahre ab, ob mittlerweile Vermögen vorhanden ist. Kann die Gegenpartei nachweisen, kein Vermögen zu haben, tritt das Gericht dann an Euch. Und die bekommen ihr Geld. Es bringt nichts Geld zu verschleiern oder nicht anzugeben, die bekommen das heraus und dann gibts richtig Ärger.

Ich hoffe es sind ein paar fundierte Argumente dabei

Alles Gute
Nik

Hey, sorry, darauf kann ich dir leider nicht antworten… Stell doch die Frage mal ins Forum… da kann dir sicher geholfen werden…

LG

Moin moin,

das gericht kann festlegen, dass dein Stiefsohn die restlichen Kosten, auch Anwaltkosten, seiner zukünftigen Exfrau tragen muss. Dazu muss ihr Anwalt dies bei Gericht beantragen. Eben mal einfach den Lohn pfänden, fällt also aus.

Junior sollte sich dringend einen Anwalt nehmen, den braucht er sowieso, denn nach einvernehmlicher Scheidung mit gemeinsamem Anwalt liest sich das ja eher nicht.

Gruß Britta

Hallo!

Also mir währe da auch nichts bekannt, da normalerweise die Kosten jeder selbst trägt.
Lasst euch da nicht übers Ohr hauen.
Müsste eine neue Regelung sein aber sonst hat jede Partei ihre eigenen kosten zu Tragen.

Lg

Jeder zahlt Seins,
und der Anwalt der Gegenseite versucht sich schadlos zu halten (Tja. halt Anwälte).
Eigener Anwalt sollte helfen (vermutlich billiger als den Gegenanwalt zu bezahlten) und das Geld ist nicht mehr als eine große Urlaubsreise, langfristig aber viel entspannender.

alles Gute
EJM

Anwälte schreiben und versuchen viel. Man kann ja versuchen.

Jede Partei trägt die eigenen Kosten. Hat sie teilweise PKH bekommen, trägt sie einen Teil der Kosten, den das Gericht festlegt. Es kann auch sein, dass sie auf Dauer alles zahlen muss. Das Gericht wird sie schon nach einiger Zeit wieder anschreiben und um Auskunft der finanziellen Verhältnisse bitten. So wird sie vielleicht die Kosten sogar in Raten zahlen müssen.

Es sollte dem Sohn deiner LG egal sein, so lange er seine eigenen Kosten zahlt.