Scheidung / Kosten

Hallo,
Ein Ehepaar ist sich einig und hat nach der Trennung eine notarielle Scheidungsvereinbarung aufgesetzt und unterschrieben. In dieser sind der Versorgungsausgleich sowie Unterhaltsansprüche geregelt, es gibt somit keine Streitpunkte mehr.
Beide haben mündlich vereinbart, das einer die Kosten für diese Vereinbarung trägt und der andere die Kosten für die Scheidung.
Der Notar bestätigte bei Unterschrift, dass die Scheidung somit nur noch Formsache sei und das Ehepaar durch diese Vereinbarung erhebliche Anwaltskosten sparen würde, da es keine finanziellen Streitpunkte mehr gäbe. Man könne somit auch nur einen Anwalt beauftragen und das Ganze somit kostengünstig halten.
Wenn nun einer den Anwalt beauftragt, muss der andere tatsächlich seinen Einkommensnachweis vorlegen? Das Finanzielle ist doch schon geregelt, keiner hat irgendwelche Ansprüche an den anderen :woman_shrugging:t2:
Hat die Partei, die den Anwalt NICHT beauftragt die Möglichkeit sich bis zur Zustellung des Scheidungsantrags/dem Termin passiv zu verhalten und dem Scheidungsurteil einfach zuzustimmen (wenn alles passt) oder abzulehnen falls der andere doch plötzlich was fordert?
Kann er dann zu diesem Zeitpunkt immer noch einen Anwalt einschalten, wenn es notwendig erscheinen sollte?

Danke und Grüße
Sonja

Hi,

bei uns war es so, dass wir uns ebenfalls einig waren.
Daher haben wir nach einer günstigen Variante gesucht und sind dabei auf IScheidung . de gestoßen (ja das gibt es wirklich).

Online alles ausgefüllt und per Mail alles geregelt. Am Ende gab es noch einen Gerichtstermin in der Heimatstadt und fertig.
Geregelt wurde alles mit 1 Anwalt und das nur mit Mindestsatz ohne weitere Kosten.

Vorlegen mussten wir natürlich beide die Finanziellen Dinge, da dadurch der Streitwert ermittelt wird. Aus diesem errechnen sich auch die Prozesskosten.

Passives Verhalten ist in dieser Variante absolut möglich für 1 Person. Einzig der Gerichtstermin muss dann natürlich wahrgenommen werden und vielleicht mal eine Unterschrift.

Hi Mille,

Danke für die schnelle Antwort. Schön, dass es bei Euch dann so gut geklappt hat!
Ich hoffe natürlich, dass alles so läuft wie gedacht und vereinbart.
Mir geht es in erster Linie darum zu klären ob ich ein Risiko eingehe ohne eigenen Anwalt (die telefonische Hotline meiner Rechtsschutzversicherung meinte: der, der den Anwalt beauftragt - dessen Interessen werden durch diesen vertreten. Und dass es keinen „gemeinsamen Anwalt“ in diesem Sinne gäbe, der im Interesse Beider handelt.)
Oder ob ich der „Einigung im Guten“ ne Chance geben und dann (wenn doch nötig) immer noch einen eigenen Anwalt einschalten kann, ohne durch die zu diesem späteren Zeitpunkt erfolgte Rechtsvertretung bereits einen Schaden erlitten zu haben…

Grüße
Sonja

Genau so ist es auch. Ein Anwalt KANN gar nicht zweierlei Interessen vertreten. Und ist deshalb im Streitfall verpflichtet, seinen Geldgeber und damit Auftraggeber zu beraten und eben nicht die Gegenpartei.

Offiziell vertritt der Anwalt natürlich seinen Mandanten. Und dies ist nur derjenige der ihn beauftragt hat.
Wenn die Interessen jedoch klar sind und in beider Sinne, dann kann man schließlich davon ausgehen, dass er beider Interessen vertritt. Nur eben nicht nach rechtlichem Sinne.
Soweit mir bekannt ist nur 1 Anwalt Pflicht.
Sollte dann doch etwas nicht klar gehen, so könnte man natürlich auch einen 2. Anwalt einschalten.