Hallo Leute,
suche jemanden, der mir Tipps geben kann, wie man eine Scheidung möglichst kostengünstig gestaltet. Zum Glück sind mein Mann und ich uns wohlgesonnen und willig uns über Finanzen und Hausrat zu einigen. Weiß jemand, wie das jetzt am günstigsten vonstatten geht?
Danke im Voraus!
Lena
Hallo,
very easy: wenn beide sich wirklich einig sind, können beide ein und den selben Anwalt beauftragen (also einer für beide).
Ist auch die einzige mir bekannte Einsparmöglicheit.
Gruss
Andreas
wenn beide sich wirklich einig sind, können beide
ein und den selben Anwalt beauftragen (also einer für beide).
Das geht leider nicht!
Auch ein Familienrechtsanwalt in Scheidungssachen kann grundsätzlich nur EINE der beiden Parteien vertreten.
Gruß
Eberhar E. Küttner
Hallo,
nein, das hat sich doch geändert. Stand selbst kurz vor der Scheidung und habe mich bei einer Anwältin schlau gemacht.
Gruss
Andreas
Das geht leider nicht!
Auch ein Familienrechtsanwalt in Scheidungssachen kann
grundsätzlich nur EINE der beiden Parteien vertreten.
Hallo Eberhard,
zunächst einmal ging es der Fragestellerin um eine möglichst kostengünstige Scheidung. Dabei war der Rat zutreffend, daß vorherige gütliche Einigung
über Sorgerechts- und Vermögensfragen die wesentliche Voraussetzung zur Kostenminimierung ist.
Deine Aussage zur anwaltlichen Vertretung erscheint logisch. Anderserseits hatten meine diversen Göttergattinnen einen Anwalt, während ich darauf verzichtete. Es funktionierte stets anstandslos! Möglicherweise handhaben die Familiengerichte die Sache unterschiedlich?
Gruß
Wolfgang
Anderserseits hatten meine diversen Göttergattinnen einen
Anwalt, während ich darauf verzichtete. Es funktionierte stets
anstandslos! Möglicherweise handhaben die Familiengerichte die
Sache unterschiedlich?
Hallo Wolfgang,
selbstverständlich ist die Variante möglich, daß in einem Ehescheidungsverfahren nur die EINE Partei sich anwaltlich vertreten läßt und die andere auf einen Anwalt verzichtet.
Hier war aber die Rede davon gewesen, daß BEIDE sich vertreten lassen - und zwar von DEMSELBEN Anwalt! DAS habe ich in Abrede gestellt.
Gruß
Eberhard
Hallo Lena,
eine kostengünstige Scheidung erreichen Sie, wenn Sie sich über alles vorher gütlich einigen (ggf. mithilfe einer Mediation). Die in der Mediation erarbeiteten Regelungen werden häufig in ein Scheidungsurteil übernommen.
Zur Frage Anwaltskosten:
der Antragsteller, der die Scheidung vor Gericht beantragt MUSS anwaltlich vertreten sein. Sie oder Ihr Mann können KEINEN Antrag vor Gericht stellen (Ausnahmen gibt es wohl bei Arbeitsgerichten). Wenn die andere Partei dem antrag nur zustimmt, braucht diese zustimmende Partei KEINEN Anwalt. Das ist mit der Scheidung mit nur einem anwalt gemeint.
Nichts desto trotz bin ich der Meinung, dass beide juristischen Rat brauchen, und wenn es nur ist, um eine mögliche Vereinbarung zu überprüfen. Nur wer weiss, worauf er verzichtet, kann die Vereinbarung auch lange Zeit einhalten. Dann könnten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren und kein Mandat erteilen.
Wo Sie auf jeden Fall notarielle Hilfe brauchen sind Immobiliensachen.
Hier 2 Buchtipps: Beide sind gut und sehr praxisnah geschrieben, ohne in „Hetze“ gegen den Ex-Partner zu verfallen.
- Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN 3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro
- Dr. Barbara Schiebel: Trennung, Scheidung, Unterhalt für Frauen, Haufe Verlag
Grüsse, Gabi
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