Scheidung LV kündigen oder nicht?

Mein Trennungsjahr ist im August 2010 vorbei darauf folgt Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Mein Trennungsjahr ist im August 2010 vorbei darauf folgt
Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen
kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Sorry,
hab keine Ahnung von Kohle
Walter

trotzdem danke

Hallo Carmen,
eine vorzeitige Kündigung bedeutet meist, dass der Versicherer daran verdient- und genau den sollten Sie auch fragen, was am sinnvollsten ist.
Dabei ist zu klären, was eine vorzeitige Kündigung kostet und ob das sinnvoll ist.
Man kann sollche LV auch prämienfrei stellen z.B., das kommt auf die Verträge an.
LG
Bambam

Oh, da kenne ich mich leider nicht so aus, am besten mal Ihren Anwalt fragen wie da die rechtslage ist…

Mein Trennungsjahr ist im August 2010 vorbei darauf folgt
Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen
kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

hallo
nein nicht kündigen. weiss sie denn davon?

Mein Trennungsjahr ist im August 2010 vorbei darauf folgt
Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen
kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

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Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen
kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Liebe Carmen,

ich fürchte, dass du da nicht drumherum kommst, dass dein Ex die Hälfte davon bekommt, denn alles, was zum Zeitpunkt des Einreichens der Scheidung an Vermögen verhanden war, das während der Ehe erwirtschaftet wurde (also z. B. NICHT Erbe, das würde dir alleine gehören) wird geteilt. Aber Genaues musst du (d)eine Anwältin/ Anwalt fragen.

LG
Gerda

Mein Trennungsjahr ist im August 2010 vorbei darauf folgt
Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen
kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Es tut mir Leid, traue mich nicht irgendwas zu sagen. Mein Rat ist aber, am besten frage mindestens zwei Anwälte, die auf Scheidung spezialisiert sind!

Viel Erfolg!

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kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Hallo Frau Beller,
also ich würde kündigen. Ob Ihr Exmann Anspruch darauf hat, weiß ich leider nicht wirklich. Meine Scheidung ist von Mäez 2004 - Ende 2007. Das Scheidungsrecht hat sich ja zwischenzeitlich geändert. Damals war es so, dass das gemeinsame Vermögen vor der Ehe und das gemeinsame nach der Ehe aufgerechnet wurde und dann geteilt wurde. Das gilt aber nur wenn man keinen Ehevetrag hat und in Gütergemeinschaft lebte. Ich würde mich an Ihrer Stelle im Web dazu belesen. Es gibt auch ein Scheidungsforum.
Da kann man sich auch immer Tips holen. Haben Sie einen Anwalt? Ich denke dass ist bei einer SCheidung wichtig.
MFG
Birgit Pütz

Mein Trennungsjahr ist im August 2010 vorbei darauf folgt
Scheidung was soll ich mit meiner Fondsgebundenen LV machen
kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

also diese geschichte würde ich denn doch mit dem rechtsanwalt besprechen ,weil wenn Keine Gütertrennungsvertrag gibt,würde auch nach dem die LV gekündigt wurde der Anspruch erhalten bleiben . Man sollte sich dann auch eben mal anschauen was an gebühren und abzüge der Auszahlung entstehen. Dieses kann man in der regel in dem Versicherungsvertrag nachlesen.

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kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Leider ist es so, dass man in einer Gütergemeinschaft auch solch eine fondgebundene LV hälftig auszahlen muss.
Kündigen würde ich nicht, denn dies bedeutet Verlust.
Es ist auch lediglich der momentane hälftige Wert auszuzahlen. Dies kann die Versicherung berechnen.

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kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Hallo Carmen,
geteilt wird immer der sogenannte eheliche Zugewinn, also das, was an Vermögenszuwachs in der Ehe stattgefunden hat. Die LV muss dann gekündigt werden, wenn man die Hälfte des Vermögenszuwachses nicht ausbezahlen kann. Eine Wahl gibt es nach meiner Kenntnis hier nicht.
Hoffe, weitergeholfen zu haben
Freundliche Grüße
DK

Vielen Dank für die Antwort.
LG Carmen

Hallo Bambam,
danke für Deine Antwort.
LG Carmen

Hallo,

abgesehen davon, dass es eine nacheheliche Fürsorgepfllicht gibt, würde ich nicht kündigen, da es mit hohen Verlusten einhergeht und evtl. zu viel höheren Beiträgen neu abgeschlossen werden muss.

Wenn dein Mann von der LV weiß, dann musst du ihm so oder so die Hälfte abgeben. Entweder von dem was aktuell angespart ist oder von dem, was du erhältst wenn du sie kündigst.

Alles Gute!

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kündigen oder nicht, möchte nicht das meine Ex davon die
Hälfte bekommt.
Im voraus schon mal danke.

Hallo,
erst jetzt habe ich Deine Frage hier gelesen. Jetzt haben wir Anfang Nov. 2010. Was ist Sachstand?
Ich habe damals meine Lebensversicherungen beliehen und diverse größere Rechnungen bezahlt. Auch im Voraus! Vor dem Familienrichter konnte ich alles glaubhaft machen, die Gegenpartei zog den kürzeren
und ich zahlte nur Zinsen für den Beleihungszeitraum.
Aus dem Zugewinnausgleich dann wieder aufleben lassen… geht auch.
Gruß
bernd