Scheidung mehrsprachig D/A/DK ? :-)

Hallo Standesbeamte und andere Profis!

Annahme:

Max, Däne lebt seit 30 Jahren in Östereich, seit ein paar Jahren mit der deutschen Fanny und seit 2 Jahren mit gemeinsamen Kind (geboren in Österreich).

Max hat nen dänischen und nen österreichischen Pass.
Fanny hat (mindestens) nen deutschen Pass, vielleicht auch nen österreichischen?
Nun machen beide nen Ausflug nach Dänemark und heiraten dort standesamtlich.

Hat jemand ne Ahnung, was das für Konsequenzen hat?
Falls die beiden sich - wie soviel ich weiß inzwischen die meisten - mal scheiden lassen: gilt dann österreichisches Recht (mit Schuldfrage etc.)?

Danke für eure Infos!

Timsy

Hallo,

im Normalfall wird die Scheidung dort gemacht, wo die Familie gelebt hat.

Richter berücksichtigen auch - soweit sie nicht die moralischen, ethischen und rechtlichen Grundsätze des „Wohnlandes“ widersprechen - die Gesetze der Heimatländer der Eheparteien.

Ich erlebe dabei, das manchmal ein recht eigenartiges „Richter-Mischmasch“ dabei herauskommt.

Gruß
Ingrid

Hallo!

Man muss ja bitte nicht unbedingt was schreiben, wenn man keine Ahnung hat.

Gruß
Tom

Hallo!

Grundsätzlich darf man die internationale Zuständigkeit nicht mit dem anwendbaren Recht verwechseln.

Ist Österreich zuständig, so gilt allgemein der Reihenfolge nach (heutiges Recht):

  1. Recht des gemeinsamen Personalstatuts (idR=Staatsangehörigkeit)
  2. Recht des letzten gemeinsamen Personalstatuts
  3. Recht des letzten ehelichen Wohnsitzstaats

Wo die Ehe geschlossen wurde, ist hingegen unerheblich.

Gruß
Tom