Scheidung mit finanzieller Unterstützung

Hallo Zusammen,

ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, allerdings habe ich nicht das Geld selbst einen Anwalt zu bezahlen. Zudem weigert mein Mann sich, mich dabei zu unterstützen bzw. selbst die Scheidung einzureichen, er sagt, wenn ich mich scheiden lassen will, dann müsse ich das schon selbst bezahlen und wenn ich das nicht kann, dann muss ich wohl oder übel mit ihm verheiratet bleiben… Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass das nicht sein kann.

Ich habe wie so viele andere wegen Corona meinen Job verloren und bin daher nun auf Unterstützungsleistungen durch den Staat angewiesen. Ich habe gesehen, dass es die Möglichkeit gibt auch für Gerichtsverfahren vom Staat unterstützt zu werden, allerdings habe ich noch nicht ganz verstanden wie genau das funktioniert.

Muss ich dafür zuerst zu einem Anwalt oder muss ich zuerst vom Staat eine Bescheinigung darüber erhalten, dass dieser die Kosten tragen wird, damit der Rechtsanwalt überhaupt tätig wird? Und was genau bedeutet es, dass dort steht, dass man das Geld ggfs. zurückzahlen muss? Handelt es sich dabei um eine Art Darlehen? Zudem habe ich gesehen, dass man auch Auskunft über das Einkommen des Ehegatten geben muss, mein Mann weigert sich allerdings mir da irgendwie weiter zu helfen, kann man trotzdem die Leistungen bekommen? Oder muss man erst meinen Mann dazu bringen diese Sachen auch auszufüllen?

Es tut mir leid, dass es direkt so viele Fragen sind, aber ich finde die ganze Situation recht überfordernd und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank schon vorab und ganz liebe Grüße!

Je nach Wohnort (die Stadtstaaten haben abweichende Regelungen) geht man zum Amtsgericht, holt sich dort einen Beratungshilfeschein, und geht damit dann (nach vorheriger Terminvereinbarung) zu einem familienrechtlich spezialisierten Anwalt. Damit sind die Kosten zunächst mal auf € 15,00 Eigenanteil für diese erste Beratung und gewisse weitere Tätigkeiten gedeckelt. Der Anwalt wird dann einschätzen, inwieweit hier Verfahrenskostenhilfe für das weitere Verfahren erfolgversprechend beantragt werden kann. Je nach Entwicklung der Vermögens- und Einkommenssituation muss Verfahrenskostenhilfe über die vier auf den Abschluss des Verfahrens folgenden Jahre zurückgezahlt werden. Was bis Ablauf dieser vier Jahre nicht zurückgezahlt ist, wird nicht mehr geltend gemacht.

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Hallo „Wolkenlos“,

zunächst einmal: So oder so musst du (leider) die Scheidung (mit)bezahlen, da die Kostenverteilung unabhängig davon ist, wer zuerst den Scheidungsantrag einreicht. Lediglich bei den Gerichtskosten muss der Antragssteller die Kosten vorschießen, kann anschließend jedoch die Hälfte von der anderen Partei zurückverlangen.

Ob du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, ist zunächst unabhängig von den Einkommensverhältnissen deines Mannes. Ich nehme mal an, ihr lebt aktuell getrennt voneinander? Jedenfalls ist die Prozesskostenhilfe kein Darlehen und dein Anwalt und später das Gericht prüfen individuell, ob PKH für dich in Frage kommt. Du musst zunächst einen Antrag mit Angaben über dein Einkommen und Vermögen ausfüllen. PKH ist für dich wie eine Schenkung, wenn du auch vier Jahre nach der Scheidung immer noch von Sozialhilfe lebst. Es ist nur eine teilweise Schenkung, wenn du danach wieder ein reguläres Einkommen beziehst. Dann sagt das Gericht, dass du (zumindest) einen Teil wieder zurückzahlen sollst. Davor solltest du allerdings keine Angst haben, schließlich würde es dir dann finanziell insgesamt deutlich besser gehen.

Soweit erstmal - viele Grüße!
Hannah

Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure Hilfe! Hinsichtlich der Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu bekommen werde ich mich direkt diese Woche beim Amtsgericht erkundigen, davon hatte ich biser noch gar nicht gehört. Vielen Dank für diesen Tipp @Wiz!

Und auch das mit der Prozesskostenhilfe klingt gar nicht so kopliziert wie es wirkt, wenn man sich die Formulare dazu durchliest… Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann muss ich nur dann etwas zurück zahlen, wenn sich meine finanzielle Lage wieder verbessert, das ist ja verständlich, ich möchte ja keine Almosen vom Staat. Ich hatte bloß angst mich damit sehr zu verschulden…

Wisst ihr, mit was für Kosten man bei so einer Scheidung etwa rechnen muss? Und erhöht sich dieser Betrag dadurch, dass ich es ggfs. erst später zurück zahle? Also zB durch Zinsen wie bei einer Bank?

Aber schon mal vielen Dank, ich werde mich dann auf jeden Fall um diesen Beratungshilfeschein kümmern und mich dann an einen Anwalt wenden :slight_smile:

Hallo,

nein, Zinsen verlangt der Staat bei der Prozesskostenhilfe nicht. Es handelt sich nicht um ein handelsübliches Darlehen. Von daher erhöhen sich die Scheidungskosten durch PKH nicht.

Übrigens: Nicht nur, wenn sich deine finanziellen Verhältnisse verbessern, ändert sich etwas an den Rückzahlungsmodalitäten. Auch wenn diese sich für dich verschlechtern, kannst du die Aufschiebung oder den vollständigen Erlass der vereinbarten Raten vereinbaren. So wirken sich Veränderungen deiner finanziellen Situation in beide Richtungen aus!

Wenn man sich an den Einkommensverhältnisse in Deutschland orientiert, kostet eine Scheidung pro Ehegatte knapp 2.000 €. Wenn du Anspruch auf PKH hast, bekommst du diese Kosten (die aufgrund eines geringeren Einkommens dann sogar etwas niedriger sein werden) (teilweise) ersetzt.

Liebe Grüße
Hannah

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