Angenommen, Frau und Mann wollen sich scheiden lassen. Das Trennungsjahr haben sie hinter sich; Ehevertrag ist vorhanden, der offenbar jegliche Ansprüche ausschließt; Kinder sind keine vorhanden; beide sind friedlich gestimmt und wollen möglichst billig voneinander geschieden werden. Was ist zu tun?
(Genügt ein Anwalt? Gibts vielleicht inzwischen eine „Online-Scheidung“ oder „Diskount-Trennung“?)
gibts
Hallo,
onlinescheidung gibts - und zwar hier:
http://www.mein-recht.de/
http://www.onlinescheidung.de/
Ansonsten beide zum (gleichen) Anwalt traben, einvernehmliche Scheidung einreichen, Trennungsjahr „nachweisen“, Einkommensnachweise vorlegen, Einigung über Hausrat, Vermögen etc. treffen, auf Gerichtstermin warten.
Am längsten verzögert sich zumeist der Termin durch die Berechnung für den Versorgungsausgleich. Also die Versicherungsanstalt für AN, bzw. Rententräger, muss berechnen wer wem was von seiner Rente später abzugeben hat und wieviele Punkte man sich im Leben erarbeitet hat.
Das Honorar wird nach dem „Streitwert“ berechnet (dazu zählt nicht nur Vermögen und Einkünfte) - da bin ich aber überfragt, wie genau dieser Streitwert berechnet wird.
Hat man geringe Einkünfte, dann Prozesskostenhilfe beantragen und die zahlt dann Anwalt und Gericht.
*lg Birgit
Genügt ein Anwalt?
Ja. Es läuft so, daß einer der Ehepartner Mandant das Anwalts wird und dieser dann alle nötigen Anträge stellt, der nicht vertretene Ehepartner stimmt diesen dann zu - fertig ist die Laube.
Ciao, Wotan
Hallo zusammen,
wobei man aber immer darauf hinweisen muss, dass der Anwalt dann Partei und keineswegs „gemeinsamer“ Anwalt ist. D.h. der Anwalt ist verpflichtet, seine Partei darauf hinzuweisen, wenn sie eine für sich nicht optimale Gestaltung akzeptieren würde. Umgekehrt dürfte er aber nicht den anderen Ehegatten darauf hinweisen, wenn dieser sich zu seinem Nachteil auf bestimmte Dinge eingelassen hat.
Das soll jetzt keinesfalls heißen, dass der Anwalt für zusätzliches Konfliktpotential sorgen muss, bzw. der nicht vertretene Ehegatte grundsätzlich über den Tisch gezogen würde, aber man sollte sich dieser Tatsache immer bewusst sein. D.h. wenn z.B. beide sich auf einen bestimmten Unterhaltsanspruch geeinigt haben, und der Anwalt stellt fest, dass dessen Höhe eigentlich grob unbillig ist (weil die beiden Laien von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind), dann geht diese Info nur an die eigene Partei. Diese kann damit nun machen was sie will. Und ob sie dann freiwillig zum zukünftigen Ex geht und ihm erzählt, dass sie doch lieber EUR 200,-- weniger zum Leben pro Monat hätte , … (auf die Jahre kann sich dies zu ganz netten Summen entwickeln, die schnell mehr ausmachen als die Kosten der eigenen anwaltlichen Beratung).
Gruß vom Wiz
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