Scheidung muss Ich die Schulden alleine Bezahlen?

Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, da wir aber ein gemeinsames Kind haben und ich zur Zeit nur Teilzeit arbeiten gehe wuerde mir für mich und meinen Sohn nur sehr wenig Geld bleiben. Zusätzlich haben ich und mein Mann gemeinsame Schulden gemacht aber leider alle auf meinen Namen da mein Mann schon Schulden aus seiner ersten Ehe hatte sowie ohne das es irgendwo schriftlich fest gehalten wurde bei meinen Eltern. Nun meine Frage habe ich irgendeine Chance darauf das mein Mann die Schulden mit zurück zahlen muss?? Genutzt haben wir das ganze Geld für sein Hobby , Restauration von US-Cars’ d.h. es gibt keinen Fahrzeugschein oder sonstige Unterlagen. Bei Beginn unserer Ehe hatte ich 14.000€ Ersparnisse auf Sparbüchern. Jetzt habe ich 10.000€ Schulden und das ganze Geld ist nur für meinen Mann drauf gegangen. Muss ich das wirklich alles allein ausbaden?

Liebe Dunja
Leider ist es nicht mehr so das es heisst Schulden in der Ehe sind gemeinsame Schulden. Wenn du allein unterschrieben hast und es nur auf deinen Namen läuft und er nirgends angegeben wurde, dann ist es leider so das du allein die Schulden zahlen musst. Die Ausnahmen sind wenn ein Ehepartner Schulden gemacht hat weil er Lebensmittel eingekauft hat oder andere Versorgungsangelegenheiten. Auch Tierarztkosten(aber nicht Anschaffung eines Tieres) oder andere Arztkosten. Jedoch wirst du schwer nachweisen können das gerade diese Schulden für ihn ausgegeben wurde.
Bis zum Termin der Scheidung wirst du allein die Schulden abzahlen müssen. Wenn der Scheidungstermin ansteht wird der Richter entscheiden welche Schulden ihr gemeinsam abzahlen müsst und welche nicht. Da könnte es auch passieren das der Richter sagt ihr müsst diese Schulden gemeinsam abzahlen. Sollte dies passieren dann wird das was du während des Trennungsjahren bezahlt hast mit angerechnet und abgezogen. Falls du aber alle Schulden die auf deinen Namen laufen allein abzahlen musst dann bleibt dir da auch nichts anderes übrig.
Ich würde dir Raten eine Schuldnerberatung aufzusuchen und auf Privat Insolvenz zu gehen. Da du gering verdienst hast du deinen Selbsterhalt für dich und dein Kind. Solltest du mehr als circa 1500 verdienen, gerechnet mit Unterhalt, dann wirst du einen kleinen Teil an die Schuldner bezahlen. Falls du zu wenig verdienst wirst du nichts zahlen müssen und die 7 Jahre abwarten dann wärst du Schuldenfrei. Jedoch darfst du während dieser Zeit keine Neuschulden machen, also nichts neu bestellen ausser es gehört zur Versorgung für euch,Kein Autokauf, neuer Fernseher oder sonstige Einkäufe die unnötig sind.
Ich rate dir aber auch jetzt schon einen Anwalt hinzuzuziehen der dir dann dabei behilflich ist. Den Anwalt musst du auch nicht zahlen da du gering verdienst.Beim Anwalt stellst du einen Ahntrag auf Kostenübernahme.Ich hoffe ich konnte dir helfen. Falls noch Fragen offen sind, helfe ich dir gern .
Übrigens dauert es bis zu einer Scheidung 1 1/2 -2 Jahre Jahre, da man ein Trennungsjahr haben muss und dannach einige Papierangelegenheiten, beiderseits, erledigen muss und es dann dauert bis man den Termin bekommt. Dies geht aber nur so schnell wenn beide Partner mit der Scheidung einverstanden sind.Dafür brauchst du dann sowieso einen Anwalt. Warte damit nicht zu lange sonst zögert sich das ganze lange hinaus.Für dich wäre es ja vom Vorteil wenn ein Termin zur Scheidung schnellstens ansteht damit du Gewissheit hast ob du allein oder ihr beide die Schulden zahlt. Dies wird leider nur vom Richter entschieden.
Mit Freundlichem Gruss
Feivel

Hallo Dunja - Du brauchst einen Rechtsanwalt - ich bin Psychologin…
Viel Erfolg, Petra

Hallo,

die gemeinsamen Schulden (so wie das Vermögen auch) werden im Vermögensausgleich geteilt. Hat nichts mit der Schuldentilgung gegenüber der Bank zu tun.

Noch ein Hinweis: es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass aussagt, dass Kinder bei einer Trennung automatisch bei der Mutter bleiben. Es gibt immer häufiger Fälle, wo die Kinder beim Vater leben. Also auch diese Möglichkeit bei der Planung einbeziehen.

Gruß