Scheidung muss ich Schulden alleine bezahlen?

Hallo,
Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, da wir aber ein gemeinsames Kind haben und ich zur Zeit nur Teilzeit arbeiten gehe wuerde mir für mich und meinen Sohn nur sehr wenig Geld bleiben. Zusätzlich haben ich und mein Mann gemeinsame Schulden gemacht aber leider alle auf meinen Namen da mein Mann schon Schulden aus seiner ersten Ehe hatte sowie ohne das es irgendwo schriftlich fest gehalten wurde bei meinen Eltern. Nun meine Frage habe ich irgendeine Chance darauf das mein Mann die Schulden mit zurück zahlen muss?? Genutzt haben wir das ganze Geld für sein Hobby , Restauration von US-Cars’ d.h. es gibt keinen Fahrzeugschein oder sonstige Unterlagen. Bei Beginn unserer Ehe hatte ich 14.000€ Ersparnisse auf Sparbüchern. Jetzt habe ich 10.000€ Schulden und das ganze Geld ist nur für meinen Mann drauf gegangen. Muss ich das wirklich alles allein ausbaden? Danke für die Hilfe.

Hallo, es tut mir leid, aber da bin ich der falsche Ansprechpartner. Da sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Ich wünsche Ihnen aber viel Glück, dass alles gerecht geregelt wird.

Liebe Dunja,

ob Du allein bezahlst oder ihr zusammen bezahlen müsst, hängt davon ab, ob ihr in „Zugewinn“ ,„Gütertrennung“ oder „Gütergemeinschaft“ geheiratet habt.
Beim Zugewinn, was normalerweise der Fall ist, werden die Schulden geteilt, auch wenn sie auf deinen Namen geschrieben wurden. Bei den anderen beiden Modalitäten, wird geteilt oder nicht geteilt.
Dein Eingangskapital kannst Du nur zurückbekommen, wenn Du darüber Unterlagen hast, also Rechnungen usw.
Die gekauften Autos werden logischerweise auch geteilt und alles, was während der Ehe angeschafft wurde.
Wenn dein Kind über 3 Jahre alt ist, solltest Du dich auf eine Vollzeitarbeit einstellen.
Gruss

guten tag dunja86
es wird in der regel vorglegt
wer hatte was Vor der ehe,
haben und soll,
und was wurde während der ehe
gemeinsam erwirtschaftet,
was wurde als darlehen aufgenommen
und was ist der gegenwert.
im rentensystem wird durch zahlungen
die rentenpunkete (übertragend) ausgeglichen,
hast du nicht gearbeitet, so geht man von aus das du
zu hause gearbeitet hast , den haushalt geführt hast und somit mann und kind versorgt hast.
du hast 14 mitgebracht, und zehn Gemeinsamme schulden gemacht, somit hast du noch 4tausend vom mann zu bekommen, die 10 schulden sind gemeinsame schuldne,
egal auf welchen namen, da ihr verheiratet seid,
auch wenn ihr in trennung lebt, und er bsp.schulden macht ,sind das geminsamme schulden,
du musst der bank schriftlich mitteilen das du von dem herrn so und so, seit datum, getrennt lebst und somit
die Gemeinsame Wirtschaftlichkeit ab diesem datum
Aufgehoben ist.
natürlich auch daran denken alle vollmachten zu löschen.
dann: die lohnsteuerklasse auf deine lohnsteuerkarte ändern, da ja ab datum so und so keine geminsame wirtschaftlichkeit besteht, …

das sorgerecht solltest du bekommen da das kind auch weiterhin bei dir ist,
so muss der vater für das kind bezahlen und für dich
eine zeit lang unterhalt,
wie die schulden verteilt werden
weiss ich nicht weil du vermögen in die ehe mitgebracht hast, wird wie gesagt gegengerechnet,
ich denk mal das du wenig mit bekommst wenn das kind bei dir ist. die scheidungskosten gehen mittels
prozesskosenhilfe auf staatskosten, den antrag muss der anwalt stellen.
beachte , auch wenn du das alleinige sorgerecht bekommst, ein 2wöchiger umgang steht dem anderen elternteil trozdem zu.
hoffe dir weitergeholfen zu haben. viel erfolg.

Hallo, Dunja86,

normalerweise ist es ja so, dass im Scheidungsverfahren im Zugewinnausgleich Ersparnisse und Schulden vor und nach der Ehe gegeneinander ausgeglichen werden. D.h. alles, was man sich erarbeitet hat, wird am Ende durch 2 geteilt, bzw. auch alle Schulden, die man angehäuft hat, werden geteilt, so dass beide gleichmäßig dafür aufkommen müssen.

Aber wenn Ihr die Schulden auf Deinen Namen aufgenommen habt, kann es sein, dass das ein Sonderfall ist, da weiß ich echt nicht genau, wie das in dem Fall ist.

Aber ich denke mal Eure Scheidung wird früher oder später doch mal auf der Tagesordnung stehen, und dann wird der Anwalt das genau klären können.

HTH
Wallewutz

Hallo,

auch in einer Ehe ist derjenige, der Verbindlichkeiten (Schulden) aufgenommen hat, für deren Begleichung verantwortlich, unabhängig davon, was mit dem Geld gemacht wurde.

Ein Ausgleich findet bei einer Scheidung durch den sogenannten Zugewinnausgleich statt. Hier werden die Zuwächse (oder Minderungen) ausgeglichen. Da Sie am Anfang ein Vermögen von 14.000 EUR und nun Schulden in Höhe von 10.000 EUR haben ergibt sich ein Werteverzehr in Höhe von 24.000 EUR. Dieser Werteverzehr ist mit dem Vermögenszuwachs (Schuldzuwachs) des Ehemannes zu vergleichen. Eine Differenz ist auszugleichen.

Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine Pauschalauskunft, da es auf Detailfragen ankommt, z.B. ob der andere Ehegatte den Darlehensvertrag mit gezeichnet hat, zu welchem Zeitpunkt die Verträge abgeschlossen wurden u.s.w.

Ich kann Ihnen nur raten sich an einen Anwalt für Familienrecht für eine Beratung zu wenden. Diese dürfte max. 200 EUR kosten und Sie werden Klarheit erhalten. Beratung bedeutet ja nicht gleich Scheidung.

Grüße Andreas

Hallo,
es kann sein, dass sie die Schulden allein tragen müssen, evtl. nur die mit in die Ehe gebrachten nicht. In ihrem Fall rate ich sehr dringend einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, stehen sie diese Sache nicht ohne Anwalt durch, das könnte ins Auge gehen. Erkundigen sie sich nach einem guten Anwalt, der Ihnen ehrliche Antworten gibt und nicht nur an seinen Verdienst denkt. Alles Gute

Hallo,

Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen, da wir aber
ein gemeinsames Kind haben und ich zur Zeit nur Teilzeit
arbeiten gehe wuerde mir für mich und meinen Sohn nur sehr
wenig Geld bleiben. Zusätzlich haben ich und mein Mann
gemeinsame Schulden gemacht aber leider alle auf meinen Namen
da mein Mann schon Schulden aus seiner ersten Ehe hatte sowie
ohne das es irgendwo schriftlich fest gehalten wurde bei
meinen Eltern. Nun meine Frage habe ich irgendeine Chance
darauf das mein Mann die Schulden mit zurück zahlen muss??
Genutzt haben wir das ganze Geld für sein Hobby , Restauration
von US-Cars’ d.h. es gibt keinen Fahrzeugschein oder sonstige
Unterlagen. Bei Beginn unserer Ehe hatte ich 14.000€
Ersparnisse auf Sparbüchern. Jetzt habe ich 10.000€ Schulden
und das ganze Geld ist nur für meinen Mann drauf gegangen.
Muss ich das wirklich alles allein ausbaden? Danke für die
Hilfe.

Guten Tag,

für Deinen Sohn und Dich bleibt genug Geld, denn Dein Mann muß Unterhalt zahlen, wenn Ihr Euch trennt. Achtung: Beim Unterhalt kommen erst alle Kinder und dann die Ehefrauen.

Unterschreib bitte nichts mehr ohne Anwalt. Du bekommt wahrscheinlich Prozesskostenhilfe.

Die Schulden sind nicht so interessant. Hast Du denn pfändbare Güter oder Geldanlagen?

Du kannst auch Deine Unterschrift anfechten: Nur wenn Dir klar war, was es bedeutet zu bürgen, haftest Du. Die Forderung muß auch erst tituliert werden.

Sei nicht so gutgläubig!

Suche Dir eine Wohnung möglichst weit weg - heimlich! Einen Job brauchst Du nicht unbedingt. Sage Deinem Mann, dass er sein Kind nur dann sieht, wenn er brav zahlt und die Schulden auf sich nimmt!

Wo sind die 14.000EUR geblieben? Du hast Deine ganzen Ersparnisse ihm gegeben? Das ist schon grober Unfug. Man kann versuchen das Geld zurück zu holen.

Achtung: Schreibe Dein Auto sofort auf jemand anders um!!!

Ich kann Dir helfen - brauche aber mehr Information!

Matthias Knoll

Assessor priv.

Hallo,
nach meinen Wissen sind entstande Schulden in der Ehe bei Gütergeminschaft (Normal wenn nichts anderes vereinbart) immer gemeinsamme Schulden und müssen auch von Beiden zurückbezahlt werden. Auch Anschaffungen in der Ehezeit immer allen Beiden Partnern gehöhren.
Schulden bzw Vermögen das vor der Ehe vorhanden war ist Sache des Einzelnen. Bei Immobilienwerten ist die Wertsteigerung in der Ehezeit mit anzurechnen. Wie das mit Schulden sich verhält kann ich nicht sagen.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Viele Grüße
Bertram

Guten Morgen, liebe Dunja86!

Eigentlich bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, leider werden meine Profil Änderungen bei „wer weiss was“ nicht berücksichtigt.

Aber, da ich selbst geschieden bin, hoffe ich, das ich Dich etwas beruhigen kann:

In einer Ehe gilt, sofern kein Ehevertag vorliegt, die Regel der " Zugewinngemeinschaft", also auch wenn es um Schulden geht. Das bedeutet, dass ihr Beide die Schulden bezahlen müsst. Für Dich mehr als ungerecht, da Du ja viel Geld mit in die Beziehung gebracht hast.

Da aber bei einer Trennung sowieso anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, wird man Dir kompetent weiterhelfen. Die Anwaltskosten/ Gerichtskosten, werden Dir auf Antrag erlassen. Auch das erledigt ein Fachanwalt und kostet keinen Cent. ( landläufig: Armenrecht)

Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein ganz klein wenig weiterhelfen.

Viel Glück und Erfolg!

David

Hallo,
sorry dass ich so spät antworte aber mein Internet hat nicht funktioniert.Nun zu Deiner Frage:Soweit ich weiß kannst Du ihm die Hälfte an Schulden aufbürden,denn alles was in der Ehe gemacht worden ist zählt gemeinsam.Ausser ihr habt Gütertrennung vereinbart.
mfg
Gastgeb

Hallo,
Ich bin kein Experte in Scheidungsfragen.
Daher kann ich dir nur sagen was ich vermute.
Wenn du keine unterlagen hast. Sieht es schlecht aus.
Kann dir nur Raten dich mit deinen mann zusammenzusetzen und nach einer Möglichkeit suchen, die sache aus der welt zu schaffen.

Gruß Roland

Hallo

soweit ich weiss, sind diese Schulden nicht alle allein durch Dich zu zahlen. Ganz sicher bin ich aber nicht. Ich hoffe, deine Frage hat sich mittlerweile beantworten lassen.

Hallo,

Du kannst das genau so vortragen wie Du es hier geschrieben hast. Es kommt nur darauf an, ob Dein Mann das bestätigt oder bestreitet. Wenn er es nicht bestreitet könnt ihr eine Vereinbarung treffen, wie die Schulden aufgeteilt werden.

LG D e n n i s .