Scheidung nach 4 Wochen, Frau Schwanger, was jetzt

Hallo,

meine Frau und ich haben vor 4 Wochen geheiratet, waren davor 2 Jahre zusammen, Sie erwartet ein Kind (nur noch 2 Monate zur Geburt) nun die Trennung,

folgende Frage:

  • kann man die Heirat irgendwie annulieren
  • Brauche ich ein Trennungsjahr, um die Scheidung einzureichen ?
  • muss ich Unterhalt bezahlen im Trennungsjahr

wenn ja wieviel wäre das, für Sie und das Kind ?

Mann = 1400,- Netto
Frau = 1200,- Netto

beide haben Schulden, Mann 350,- Sie 250,- wie läuft das mit dem Selbstbehalt, kann mir jemand weiterhelfen, Grüße Ludwig

Unterhalt muss für das Kind ab Geburt gezahlt werden.

Genauso für die Frau. Im Falle der Scheidung einen Anwalt
zu Rate ziehen. Es besteht für die Scheidung Anwaltszwang.
4 Wochen Ehe dürfte eine sogenannte Kurzzeitehe sein. Auch in diesem
Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Unterhalt ist vor allen anderen Schulden
zu leisten. Erst für das Kind und für die Frau. Unterhalt wird vorrangig
gepfändet wenn es zu einer Pfändung kommt. Ihr Selbstbehalt also der nicht
pfändbare Betrag beträgt ca. 1040 Euro.

Hoffe ich konnte helfen. Feedback würde mich freuen.

Viel Glück

Hallo Ludwig,

a) Annulierung
Da würde ich rasch zum Standesamt gehen.
Ich glaube, da gibt es eine Frist von 4 Wochen.

b)Trennungseinreichung
Ich denke, dass das Trennungsjahr gilt, bin aber kein Anwalt. Egal, aus der Wohnung solltest Du heraus.

c) Unterhalt
Details auch hier beim Fachmann.
Wenn 2 Jahre zusammen und dann verheiratet, hilft nicht. Da wirst Du - innerhalb der Möglichkeiten - wahrscheinlich für das Kind bis zum Ender der Ausbildung zahlen (müssen).
Für die Frau voraussichtlich wohl kein Unterhalt,
da sie selbst verdient. Allerdings wird sie wahrscheinlich das Sorgerecht für das Kind bekommen…
und Aufwendungen haben, die Du nicht haben wirst
(Essen usw.). Da solltet Ihr fachmännisch hin-und her-rechnen lassen. S.a. Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung vom Unterhalt.

d) Schulden usw.
Wahrscheinlich Zugewinngemeinschaft.
Verluste teilen. Die Beträge sind insgesamt niedriger
als die voraussichtlichen Anwaltskosten.

Ich hoffe es hilft.

VG
Thommy

Hallo,

wie kommen sie denn bei ihrer Frage auf mich?
ich bin keine Rechtsanwältin und kann keine Rechtsauskünfte geben.

Ich empfehle Ihnen einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder eine Beratungsstelle von ProFamilia - ist idR kostenlos.

Was ich weiß ist -dass es auf ihren Ehevertrag ankommt. Falls sie keinen haben dann ist die Zugewinngemeinschaft vereinbart. Die ist ja nach 4 Wochen noch überhaupt nicht gegeben. Die 100€ Differenz der Schulden wird max. gegeneinander aufgerechnet - Unterhalt für ihr Kind müssen Sie auf jeden Fall zahlen.

Liebe Grüße

Hallo,
eine Ehe anulieren zu lassen ist sehr schwer. Hier müsste es schon um arglistige Täuschung etc. gehen. Beispielsweise wenn Sie nicht der Kindsvater wären.
Das Kind wird aller Voraussicht nach also während der Ehe geboren und ist rechtlich Ihr Kind, dem Sie unterhaltsverpflichtet sind. Der Selbstbehalt liegt bei 950 €. Die Schulden spielen eine untergeordnete Rollen. Trennungsunterhalt steht Ihrer Frau 2 Jahre lang ab dem Tag der Trennung zu. Zur Unterhaltsberechnung wird Ihr Einkommen und das Ihrer Nochehefrau herangezogen. Sie brauchen für den Fall einer Scheidung sowieso einen Anwalt/Anwältin, der/die kann Ihnen die Unterhaltszahlungen genau errechnen.
Alles Gute

Hallo Ludwig,
Annullierung geht nicht.
Trennungsjahr ist nötig.
Unterhalt muß bezahlt werden. Im Trennungsjahr €90 und danach für das Kind ca. € 317
Da kommt dann der Unterhalt für die Frau extra dazu, da diese ja nicht erwerbsfähig ist, zumindest in der ersten Zeit.
Ich empfehle dir, dich an das zuständige Amtsgericht zu wenden, die beraten auch gerne mal unentgeltlich.
Ich hoffe, dir damit ein wenig geholfen zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Alles Gute! Bernd

hallo nixwissen000,

die Heirat wirst du nicht annulieren lassen können, da sie gesetzlich rechtmäßig geschlossen wurde.

Ich glaube, dass nach einer so kurzen Zeit kein Trennungsjahr nötig ist. Wenn ihr beide die Scheidung wollt, wäre es für euch ratsam, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, der den Scheidungsantrag vor Gericht stellt. Das ist möglich bei einer „einvernehmlichen Scheidung“. Das spart Zeit und Geld.

Für Dein Kind wirst du auf jeden Fall Unterhalt zahlen müssen. Egal, ob verheiratet oder nicht. Das sollte aber auch selbstverständlich sein. Solltest du keinen Unterhalt zahlen, wirst du diesen auf Dauer nachzahlen müssen. Das Jugendamt würde „Unterhaltsvorschuss“ zahlen, den es dann von dir zurückfordern wird.

Der Selbstbehalt nach der „Düsseldorfer Tabelle“ bei Kindesunterhalt ist gegenüber minderjährigen Kindern bei Erwerbstätigkeit 950,00 Euro und ohne Anstellung 770,00 Euro.

Der Kindesunterhalt wird nach deinen Einkünften berechnet. Hierfür wird meistens die „Düsseldorfer Tabelle“ als Grundlage für die Berechnung genommen.

Es gibt auch Pauschalen und evtl. auch monatliche Belastungen, die berücksichtigt werden. Dieses könntest du aber berechnen lassen.

Den Mindestunterhalt müsstest du wohl aufbringen. Zur Not auch durch zusätzliche Arbeit.

Bei Ehegatten beträgt der Selbstbehalt beim Unterhalt während der Trennungszeit oder nach der Scheidung 1.050,00 Euro.

Da die Mutter deines Kindes aufgrund der Geburt und der Versorgung des Kindes erst nicht arbeiten gehen kann, wirst du wohl auch hier sie unterstützen müssen.

Ihr habt die Möglichkeit, euch zu einigen und dieses schriftlich festzuhalten. In einer sogenannten „Scheidungsfolgenvereinbarung“. Wenn Du dich mit deiner Ex-Partnerin noch gut verstehst, könnt ihr selbst bestimmen, wie Du sie unterstützen kannst. Beim Scheidungsantrag vor Gericht wird eine „Scheidungsfolgenvereinbarung“ anerkannt, sollte hier nicht einer der Parteien ersichtlich benachteiligt werden.

So bräuchtet ihr nicht alles über Anwälte laufen zu lassen.

Ihr könnte dann einen Anwalt nehmen für den Scheidungsantrag vor Gericht.

Unter „Scheidungsfolgenvereinbarung“ oder „einvernehmliche Scheidung“ sind viele Infos im Internet zu finden.

Nette Grüße

hallo,
anwaltlich beraten lassen

lisa

Anulieren - nein
Trennungsjahr - ja
Trennungsunterhalt - bedingt (Anwalt fragen)
Unterhalt für Kind und die ersten drei Jahre für Frau
dann nur noch für Kind

gruss
E.Fox

Bei dem Unterschied am Einkommen vermute ich kein Ehegattenunterhalt. Aber ganz ehrlich, Ich bin da sehr unsicher.

Sicehr binich beim Kidnesunterhalt, dort in die Düsseldorfer Tabelle/ alternative süddeutsche Leitlinien:
und dann schauen, was nach Abzug Selbstbehalt noch übrig bleibt und siehe da. 317 € Mindestsatz. Darf man noch halber Kindergeld davon abziehen…

wenn Ihre Frau nicht arbeiten kann sieht mir das aber stark nach Sozialhilfe aus. Bitte macht euch da beim Sozialamt schlau.

Ich wünsche euch alles gute und vor allem Für euer Kind.
Gruß
EJWW

Gruß

Hallo, ich denke, Sie brauchen ein Trennungsjahr, Unterhalt müssen Sie bezahlen, auch für Ihr Kind. Annulierung kann ich mir nicht vorstellen. Der Selbstbehalt müsste bei rund EUR 1000,00 liegen. Alles Gute!

ich habe Ihnen schon einmal geantwortet, offensichtlich ist die Antwort nicht angekommen.Zu dIch würde mich freuen wenn Sie sich wieder vertragen, Frauen sind sehr agressiv in der Schwangeschaft(einige)zu den Zahlen kann ich Ihnen nicht viel sagen.
Herzlichen Glückwunsch aber schon zum Kind. Eine tolle Erfahrung Kinder zu haben und schade das Sie beide sich trennen. Was spielen Zahlen noch eine Rolle, wenn man weiss das ein Kind zur Welt kommt.