hallo nixwissen000,
die Heirat wirst du nicht annulieren lassen können, da sie gesetzlich rechtmäßig geschlossen wurde.
Ich glaube, dass nach einer so kurzen Zeit kein Trennungsjahr nötig ist. Wenn ihr beide die Scheidung wollt, wäre es für euch ratsam, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, der den Scheidungsantrag vor Gericht stellt. Das ist möglich bei einer „einvernehmlichen Scheidung“. Das spart Zeit und Geld.
Für Dein Kind wirst du auf jeden Fall Unterhalt zahlen müssen. Egal, ob verheiratet oder nicht. Das sollte aber auch selbstverständlich sein. Solltest du keinen Unterhalt zahlen, wirst du diesen auf Dauer nachzahlen müssen. Das Jugendamt würde „Unterhaltsvorschuss“ zahlen, den es dann von dir zurückfordern wird.
Der Selbstbehalt nach der „Düsseldorfer Tabelle“ bei Kindesunterhalt ist gegenüber minderjährigen Kindern bei Erwerbstätigkeit 950,00 Euro und ohne Anstellung 770,00 Euro.
Der Kindesunterhalt wird nach deinen Einkünften berechnet. Hierfür wird meistens die „Düsseldorfer Tabelle“ als Grundlage für die Berechnung genommen.
Es gibt auch Pauschalen und evtl. auch monatliche Belastungen, die berücksichtigt werden. Dieses könntest du aber berechnen lassen.
Den Mindestunterhalt müsstest du wohl aufbringen. Zur Not auch durch zusätzliche Arbeit.
Bei Ehegatten beträgt der Selbstbehalt beim Unterhalt während der Trennungszeit oder nach der Scheidung 1.050,00 Euro.
Da die Mutter deines Kindes aufgrund der Geburt und der Versorgung des Kindes erst nicht arbeiten gehen kann, wirst du wohl auch hier sie unterstützen müssen.
Ihr habt die Möglichkeit, euch zu einigen und dieses schriftlich festzuhalten. In einer sogenannten „Scheidungsfolgenvereinbarung“. Wenn Du dich mit deiner Ex-Partnerin noch gut verstehst, könnt ihr selbst bestimmen, wie Du sie unterstützen kannst. Beim Scheidungsantrag vor Gericht wird eine „Scheidungsfolgenvereinbarung“ anerkannt, sollte hier nicht einer der Parteien ersichtlich benachteiligt werden.
So bräuchtet ihr nicht alles über Anwälte laufen zu lassen.
Ihr könnte dann einen Anwalt nehmen für den Scheidungsantrag vor Gericht.
Unter „Scheidungsfolgenvereinbarung“ oder „einvernehmliche Scheidung“ sind viele Infos im Internet zu finden.
Nette Grüße