Scheidung nach 40 Ehejahren..... Unterhalt?

Hallo zusammen!

Folgender hypothetischer Fall:

Ein Paar lässt sich nach 40 Ehejahren einvernehmlich scheiden. Beide wohnen in eigenen, getrennten Wohnungen im gemeinsamen Haus.

Er (sagen wir mal 61 Jahre alt) ist mit 60. in Altersteilzeit gegangen.
Sie (z.B. 57 Jahre alt) hat ihr Leben lang gar nicht oder maximal
Teilzeit gearbeitet und sich um die Erziehung der Kinder gekümmert.
Zudem ist sie wegen einer Erkrankung zu 30% behindert.

Kann sie Unterhaltsansprüche geltend machen? Muss sie für die Abzahlung gemeinsam aufgenommener Hypotheken/Kredite weiter aufkommen?

Danke & LG

Kann sie Unterhaltsansprüche geltend machen?

Im Scheidungsverfahren wird auf Antrag auch über den nachehelichen Unterhalt entschieden.

Muss sie für die Abzahlung gemeinsam aufgenommener Hypotheken/Kredite weiter aufkommen?

Grundsätzlich ja. Einzelheiten sind Bestandteil der Vermögensauseinandersetzung.