Scheidung nach Trennungsjahr

Person X (weibl.) und Person Y haben im September erfolgreich das Trennungsjahr hinter sich gebracht. Angenommen, Person X war heute bei Anwalt, der ihr sagte, dass eine Scheidung „in diesem Jahr“ noch wahrscheinlich, aber nicht garantiert wäre.

Wieso das? Wenn doch beide das Trennungsjahr erfolgreich absolviert haben?

Sinnfrage!

Danke!

GL

Hallo erstmal,

Person X (weibl.) und Person Y haben im September erfolgreich
das Trennungsjahr hinter sich gebracht. Angenommen, Person X
war heute bei Anwalt, der ihr sagte, dass eine Scheidung „in
diesem Jahr“ noch wahrscheinlich, aber nicht garantiert wäre.

Wieso das? Wenn doch beide das Trennungsjahr erfolgreich
absolviert haben?

Weil unsere Gerichte, die BFA/LVAen nicht den ganzen Tag da sitzen und Däumchen drehen, bis X und Y einen Scheidungsantrag stellen. Daher sollte man durchaus schon vor Ablauf des Trennungsjahres den Antrag stellen, denn bis alle Unterlagen beisammen sind und das Gericht dann auch einen Termin anberaumt, vergehen schnell einige Monate. Und wenn dann in der SV-Historie noch Ungereimtheiten vorliegen, nützt die beste Einvernehmlichkeit nichts. Bis das nicht geklärt ist, wird auch nicht geschieden.

Gruß vom Wiz

Hi,
ich selbst bin derzeit im Trennungsjahr, abgelaufen im Oktober.
Kann dir nur das sagen, was meine Anwältin sagte.
Scheidungspapiere können erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werde. Und leider musst du dann wegens den ganzen Behörden mindestens noch ein halbes Jahr warten, bis frühstens gescheiden wird. Allein die Daten von der BfA brauchen 3 Monate. Abhängig wieder davon, wann dann ein Gerichtstermin frei ist und ob es noch Streitwerte gibt. Je mehr Streitpunkte noch offen sind, die durch das Gericht geklärt werden müssen umso länger dauert die ganze Angelegenheit.

Dann kann dir noch passieren, dass das Gericht dein Trennungsjahr auf 3 Jahre verlängert. Wollen aber A&B sich einvernehmlich trennen, kann das nicht passieren.
Auf jeden Fall musst du noch mit mindestens 6 Monaten rechnen.
Also ich bin derzeit auch dabei, alles mit meinem EX-mann zu regeln bevor wir die Scheidung einreichen.

Viel Glück und Gruß
b*s

…naja…
auch Hi,

IANAL, aber bei meiner eigenen Scheidung wurde alles parallel eingeleitet: Regelung der BfA-Fragen, Scheidungsantrag, Verhandlungen der Parteien mit dem Ziel einer einvernehmnlichen Scheidungsvereinbarung. Und - schwupps - nach Ablauf des Trennungsjahres (und keinem Tag länger) haben wir uns vor dem Richter das Nein-Wort gegeben.

Die BfA interessiert sich imho nicht für das Trennungsjahr. Der eigene Anwalt sowieso nicht. Und…rein theoretisch natürlich…der Richter muß auch das glauben, was ihm die Parteien erzählen (funktioniert natürlich nur, wenn beide gleichermaßen die Scheidung wollen).

Gruß
Bonsai

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Hi,

Weil unsere Gerichte, die BFA/LVAen nicht den ganzen Tag da
sitzen und Däumchen drehen

Zerstöre bitte nicht mein Weltbild!

Gruss
Q

Bingo, so sieht´s aus!
Ein Paar, bei dem sich beide scheiden lassen wollen, ist schön blöd, wenn es ein Scheidungsjahr „absitzt“: wenn beide dem Gericht gegenüber angeben, bereits seit einem Jahr getrennt zu sein, legt das Gericht dies zugrunde.
Im übrigen kann man den ganzen Kladeradatsch, der die Scheidung evtl. verzögert (VA etc.) ggf. abtrennen, d.h. es wird schon mal geschieden, die anderen Sachen laufen dann weiter und werden nach und nach geklärt.

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Hallo,

Kollegenschelte liegt mir fern, aber könnte es sein, dass da eine Anfängerin am Werke ist, oder jemand der nicht so häufig mit Familienrecht zu tun hat? Oder gibt es bei dir vor der Haustür vielleicht ein Gericht, was die Sache besonders streng sieht?

Es ist jedenfalls bei einvernehmlicher Scheidung überhaupt kein Problem zu einem x-beliebigen Zeitpunkt den Antrag zu stellen. Das Gericht hinterfragt den Beginn des Trennungsjahres ohnehin nicht, wenn nicht eine der Parteien es darauf stößt (d.h. man kann hier angeben was man will, nur bei Trennung vor Eheschließung hätte man ein Problem) und selbst mit offensichtlich noch laufendem Trennungsjahr werden schon mal alle Auskünfte eingefordert und dann wird eben für den Ablauf des Jahres terminiert. Notfalls kann man auch den Versorgungsausgleich noch abtrennen, wenn der aufgrund von Unstimmigkeiten beim SV-Verlauf problematisch ist.

Gruß vom Wiz

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…so auch bereits Bonsai + Wotan vor einigen Stunden.
Wir können´s jetzt auch noch 20 mal posten.
Vorher gucken, was andere geschrieben haben, und dann einfach mal Schauze halten spart Arbeit und Platz…

Wie süß, ein kleiner Troll owT

namens Wiz… owT

Belassen wir es doch bei einer Zusammenfassung.
Scheidungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich, wieder in Abhängingkeit den beiden Partein, Scheidungsmasse, der Regionen, Anwälte und Richter. Es gibt so viele Faktoren, die dann nur Anwälte durchschauen, diese haben schliesslich lange genug die Schulbank gedrückt.

Jeder macht hier dann wohl andere Erfahrungen, und genau diese Erfahrungen geben wir hier weiter um anderen zu helfen…nicht um es als das Non-Plus-Ultra auszuhängen. Denn dann würden wir uns hier mit Paragraphen zutexten müssen.

He, da gibt es ja noch so lustige Sachen, wie Scheidungen via Internet.
Also da hätte ich ja mal ein Feedback *lol*

LG b*s