Scheidung nach vielen getrenntlebenden jahren

Hallo, kann mir vielleicht jemand auf mein problem eine antwort geben???
Ich lebe seit 10 jahren von meinem mann getrennt.wir sind finanziell unabhängig( kinder haben wir keine).wenn ich mich jetzt scheiden lasse,was würde auf mich zukommen. mein mann und auch ich, haben beide neue partner. um meinen partner für die zukunft abzusichern, würde ich mich gerne von meinem mann scheiden lassen,da er ja sonst anspruch auf witwenrente etc hätte.
meine frage wäre,wie kann man unbürokratisch mein problem lösen ohne großen finanziellen aufwand. was ich noch dazusagen möchte,wir leben 800 km entfernt und sind beide rentner. ist es möglich, die scheidung ohne persönliches erscheinen zu vollstrecken?

Hallo aus Hamburg,

leider kenne ich die exakten Verhältnisse nicht und gebe deshalb nur allgemeine Hinweise.

Unter der Voraussetzung, dass beide Ehepartner die Scheidung wünschen, kann das Familiengericht das Verfahren relativ zügig abwickeln. Das vorgeschriebene Trennungsjahr muss nicht abgewartet werden, da ihr ja seit 10 Jahren schon getrennt lebt.

Wenn es ansonsten keine Streitereien über Vermögen etc. gibt, kann dein Anwalt die Scheidung beschleunigen. Leider wissen sehr viele Anwält nicht, mit welchem Trick man die Wartezeit bis zum Scheidungsbeschluss abkürzen kann.

Neben den Anwaltskosten sind Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren zu zahlen. Meistens warten die Parteien auf die entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschlüsse und zahlen dann die Kosten an ihre Anwälte; die Anwälte reichen sodann die Gerichtkosten an die Kasse des Amtsgerichts weiter.

Du machst das anders:
Lass dir vom Anwalt a l l e anfallenden Kosten und Gebühren exakt ausrechnen und zahle (natürlich erst nach Beantragung der Scheidung) die Gesamtkosten an den Anwalt. Dieser teilt dem Familiengericht mit, dass bereits alle Kosten bezahlt wurden.
Es ist damit zu rechnen, dass das Familiengericht dann unverzüglich den Fall vorzieht und die Scheidung ausspricht, wenn es keine strittigen Punkte zwischen den Parteien gibt.

Zusätzlich sollten beide Scheidungsparteien dem Gericht erklären, dass auf Widerspruch verzichtet wird. Somit kann das Familiengericht zum Datum des Gerichtsbeschlusses bzw. Zustellung des Scheidungsurteils die Scheidung als rechtswirksam erklären. Die sonst übliche Rechtsmittelfrist von 4 Wochen nach Zustellung entfällt in diesem Fall.

Ich habe leider keine Ahnung, welche Regelung für die versorgungsrechtliche Auseinandersetzung (gegenseitiger Ausgleich der Rentenansprüche für die gesamte Ehezeit) bei euch vorliegt und ob dies überhaupt relevant ist.

Da du für die Scheidung sowieso einen Anwalt einschalten musst, gehe mit ihm die Checkliste durch und lasse den Verfahrensweg im Vorfeld mit der Gegenseite abstimmen. Das erspart ebenfalls Zeit.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du dich gern auch direkt an mich wenden.

Viel Glück!

mailto: [email protected]

Guten Tag,
also erst einmal, die Scheidung erfordert (im Übrigen wie die Eheschließung auch) das persönliche Erscheinen, man kann sich nicht entschuldigen oder vertreten lassen.
Sie können sich beide einen gemeinsamen Anwalt nehmen und die Scheidung einreichen. Er wird alles für Sie in die Wege leiten und nach Klärung von Zugewinn und Versorgungsausgleich kann es einen Gerichtstermin zwecks Willenserklärung „Scheidung“ geben, bei dem Sie beide anwesend sein müssen. Zwei Anwälte sind auch möglich, aber teurer.
Mit besten Wünschen

Hallo, werde nach bestem Wissen versuchen auf alle Ihre Fragen einzugehen.

die getrennt lebend zeit sollte von einem Anwalt für Familienrecht festgestellt werden zusammen mit dem Antrag auf Scheidung.
Wenn der Partner dem zustimmt so gilt die Ehe-Zeit vor der Trennungszeit.
Die Feststellung der Ehezeit ist für das ,auseinanderdividieren, der Vermögens und Schuldenstände wichtig.
Es gibt kein Trennungs - oder Ehegattenunterhalt mehr und da keine Kinder da sind werden die Rentenansprüche des jeweiligen Ehepartners errechnet und bei Ungleichgewicht erfolgt ein Ausgleich.

Erst danach kann die Ehe geschieden werden und ja, die persönliche Anwesenheit ist zumindest am Tag der Scheidung vorgeschrieben, aber es gilt der Gerichtsstand von demjenigen, der die Scheidung einreicht.

Ich hoffe das ich nichts vergessen habe und wünsche viel Erfolg.
fg longwolf

Hallo,

da meine eigene Scheidung (hatten uns im guten getrennt) schon etwas her ist, kann ich Dir nur sagen, wie wir vorgegangen sind. Wir hatten damals zusammen die Scheidung „online“ vorgenommen. Der Anwalt hat alles für uns vorgenommen und wir mussten nur ein mal = zur Rechtskräftigkeit der Ehe, vor dem Familiengericht erscheinen. Das Ganze war nach ca. 20 Minuten rum.

Hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen.

Gruß
Sven

Hallo,
ich würde schon einen Anwalt beauftragen. Aber die Scheidung an sich sollte, wenn dein Mann einwilligt, problemlos sein. Ihr solltet beide gegenseitig auf die Rentenansprüche des anderen verzichten. Unter den Bedingungen kann die Ehe auch, wenn keine Unterhalts- oder sonstige Kosten zu regeln sind, in Abwesentheit geschieden werden.

VG Andreas

Hallo
In der Schweiz wäre es nicht möglich. Ich weiss nicht, wie es in Deutschland ist. Viel glück

Hallo schlaubiangel,

eine scheidung nach so vielen getrennt lebendenden Jahren ist sehr sinnvoll. Nicht nur, um den neuen Partner abzusichern. Es gibt bei einer Scheidung Folgesachen, an die man bei einer Trennung - auch im Guten - nicht denkt. Folgesachen sind z. B. Zugewinn, Rentenausgleich etc. Da bei euch keine Kinder vorhanden sind, wäre es bei euch relativ einfach, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.

Sind beide Parteien zerstritten, müsste alles über zwei Anwälte geregelt werden. Jede einzelne Folgesache wird in streitigen Fällen behandelt und nach dem Streitwert abgerechnet. Wenn es z. B. um eine Immobilie geht, dann ist der Streitwert enorm hoch und es fallen sehr hohe Anwaltskosten auf beiden Seiten an. Eine einvernehmliche Scheidung ist immer in beiderseitigem Interesse.

Ihr beiden solltet einmal euch zusammen setzen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten. Oder dieses übers Internet oder Post erarbeiten. In die Vereinbarung kann alles aufgenommen werden, was ihr für eure spezielle Scheidung braucht.

Wahrscheinlich habt ihr damals schon die Themen behandelt wie Hausrat, Vermögen etc. Auch, wenn vor Jahren alles klar gemacht wurde, kann man zu diesen Punkten schreiben, dass gegenseitig keine Ansprüche zum jetzigen Zeitpunkt bestehen, da vor Jahren diese Punkte bereits abgehandelt wurden.

Das betrifft auch den Zugewinn während der Ehe, wenn kein Ehevertrag bestanden hat. Wird der Zugewinn in der Vereinbarung erwähnt, dass ihr euch einig seid, braucht auch dieses nicht über einen Anwalt und dann übers Gericht verhandelt werden. Ansonsten wird vom Gericht berechnet, wer welches Vermögen am Tage der Eheschließung hatte, welches Vermögen während der Ehe hinzugekommen ist und welches Vermögen für jeden bestand zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages.

Dieses ist zeitaufwendig, kostet Nerven und sehr viel Geld.

Auch an evtl. Erbsachen denken, die man mit in die Vereinbarung mit aufnehmen kann.

Nur, wenn es um eine Immobilie geht, die mit in der Vereinbarung behandelt wird, muss die Vereinbarung vorher notariell beurkundet werden, bevor ein Anwalt damit einen Scheidungsantrag vor Gericht stellen kann.

Wenn ihr eine Vereinbarung getroffen habt, müsst ihr mit dieser beiderseitig unterschriebenen Vereinbarung euch einen gemeinsamen Anwalt suchen, der dann den Scheidungsantrag mit dieser Vereinbarung vor dem zuständigen Gericht stellt (richtet sich nach dem Wohnort eines Partners). Einen Scheidungsantrag kann gesetzlich nur ein Anwalt stellen. Bei einem Scheidungstermin vor Gericht muss man anwaltlich vertreten sein.

Eine einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung erspart Gerichts- und Anwaltskosten. Selbst Gerichtskosten können sogar um ca. 25 % verringert werden, wenn eine Vereinbarung vorliegt.

Was vom Gericht festgelegt wird, ist der Rentenausgleich. Der Rentenausgleich wird berechnet bis zu dem Datum, an dem der Scheidungsantrag gestellt wurde. Besonders aus diesem Grunde ist eine Scheidung nach so vielen Trennungsjahren wichtig.

Hat der Anwalt den Scheidungsantrag mit der Scheidungsfolgenvereinbarung vor Gericht gestellt, läuft alles automatisch weiter. Das Gericht prüft den Versorgungsausgleich bei den verschiedenen Rententrägern.
Das Gericht wird nach Abschluss der Prüfungen einen „Scheidungstermin“ festlegen. Hier ist es zwingend notwendig, dass beide Parteien erscheinen.
Ein Scheidungsspruch kann dann schnell gesprochen werden, da beide Parteien sich einig sind und schon mehr als ein Trennungsjahr besteht. Die Rechtskraft der Scheidung wird nach ungefähr 4 - 6 Wochen nach dem Scheidungstermin ausgesprochen, wenn keiner der beiden Rechtsmittel einlegt. Ab da an kann praktisch wieder neu geheiratet werden :wink:

Hallo!
Das geht, bei mir war das auch so. Wenn du dich mit deinem nochmann verstehst, dann geht gemeinsam zu einem Rechtsanwalt das spart Kosten. Der regelt dann alles für euch wenn ihr beide keinerlei ansprüche habt ist das nur eine reine Vormsache. Mich hat meine Scheidung genau 740 euro gekostet. Aber das geht nur wnen ihr euch einig seit und einen Anwalt nehmt. Viel Glück Elke

Hallo
die scheidung erfordert persönliches Erscheinen denke ich … und mindesdens einen Rechtsanwalt werdet ihr brauchen, aber ihr solltet Euch einig sein.

Gruß Batman

Guten Abend,
ich bitte meine späte Antwort zu entschuldigen.
Eine Scheidung ist recht unproblematisch, vorausgesetzt die Partner sind sich einig. Wenn das nicht der Fall ist, empfehle ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Ansonsten könnte die Entfernung ein Problem sein. Das könnte auch einen Rechtsanwalt erfordern, der die Vertretung übernimmt. Sicherheitshalber würde ich eine/n Rechtsberater/in am Amtsgericht anrufen. Die kosten erst mal nichts und können einem schon mal sagen, wie man es am besten handhaben kann.
Alles Gute und schönen Gruß

Bernd

Hallo, kann mir

vielleicht jemand auf mein problem eine

antwort geben???
Ich lebe seit 10 jahren von meinem mann getrennt.wir sind
finanziell unabhängig( kinder haben wir keine).wenn ich mich
jetzt scheiden lasse,was würde auf mich zukommen. mein mann
und auch ich, haben beide neue partner. um meinen partner für
die zukunft abzusichern, würde ich mich gerne von meinem mann
scheiden lassen,da er ja sonst anspruch auf witwenrente etc
hätte.
meine frage wäre,wie kann man unbürokratisch mein problem
lösen ohne großen finanziellen aufwand. was ich noch dazusagen
möchte,wir leben 800 km entfernt und sind beide rentner. ist
es möglich, die scheidung ohne persönliches erscheinen zu
vollstrecken?

Moin moin,

nach 10 Jahren sollte die Scheidung kein Problem mehr sein und ihr könnt sogar einen Anwalt zusammen nehmen, was kostengünstiger ist. Noch einfacher ist die Scheidung online. da müsste man dann auch nicht persönlich erscheinen, aber wie das funktioniert, kann ich dir auch nicht sagen. Ich weiß aber, dass es funktioniert, also einfach mal als Suchbegriff eingeben. da finden sich einige Treffer. Viel Erfolg und alles Gute.

Gruß Britta

Hallo schlaubiangel,

zu diesem Thema kann ich leider nicht helfen.
Trotzdem alles Gute.
Beste Grüsse

Sehr geehrte Frau Schlaubiangel

Ja es ist sogar möglich sich online scheiden zu lassen. Wenn man einig ist.
Möglicherweise besteht aber noch Konfliktpotential, da vermutlich noch kein Versorgungsausgleich erfolgt ist. Dieser wird im Rahmen der Scheidung durchgeführt. möglicherweise lässt sich das aber durch eine Scheidungsfolgevereinbarung regeln, welche auch mit einem Anwalt (mindestens einer ist erforderlich) abgeschlossen werden kann.
Die Entfernung sollte kein Problem sein, wenn Sie sich einig sind. Ein Anwalt am Ort eines Ehepartners reicht aus.
Alles gute für eine gütliche Scheidung. Also hin zum Anwalt, der alles vorbereiten kann. Einer Freundin, hat die ganze Scheidung nur 2500 gekostet.
Gruß
EJM

Hallo,
die kostengünstigste Variante ist, dass sich nur einer einen Anwalt nimmt. Leider müssen Sie zur Scheidung persönlich erscheinen, soweit ich weiß. Alles Gute!

Leider kann ich Ihnen hierbei keine kompetente Antwort geben. Mein Fachgebiet ist die Psychologie, nicht die Juristerei…
Gruß Petra

Hallo

Ich denke hier mal einen Anwalt zu fragen.
Einvernehmliche Scheidungen sidn möglich, kosten nicht so viel, setzen aber voraus, dass sich die Parteien einig sind.

Alles Gute
Nik

na, die Scheidung schon durch ???

Joo…seit 11.1.2011 11.00 glücklich geschieden.
danke der nachfrage. ging alles einfacher als gedacht.

na, die Scheidung schon durch ???

Hallo schlaubiangel,
ich bin im Moment in der selben Situation. Ich bin seit 12 Jahre von meinem Mann getrennt und wir beide haben neue Partnerschaften.Unsere Kinder sind erwachsen, wobei der Jüngste (20 Jahre) noch bis 2013 in der Ausbildung ist.
Da wir uns nicht so toll verstehen, werden wir keinen gemeinsamen Anwalt nehmen. Wir haben weder Haus noch anderen Streitwert.
Kannst du mir sagen, wieviel du für die Scheidung zahlen mußtest?
Gruß Maggy02