Hallo,
es gibt Angebote sich kostengünstig übers Internet scheiden zu lassen.
Der Anwalt erscheint quasi nur einmal bei Gericht.
Hat da jemand Erfahrung mit??
Gruß,
Claudia
Hallo,
es gibt Angebote sich kostengünstig übers Internet scheiden zu lassen.
Der Anwalt erscheint quasi nur einmal bei Gericht.
Hat da jemand Erfahrung mit??
Gruß,
Claudia
es gibt Angebote sich kostengünstig übers Internet scheiden zu
lassen.
Der Anwalt erscheint quasi nur einmal bei Gericht.
Hat da jemand Erfahrung mit??
Konkrete Erfahrungen mit derlei Systemen habe ich nicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass eine solche Scheidung über das Internet - wie jedes Massengeschäft im Internet - immer mit einem gewissen Maß an Schematisierung und Automatisierung verbunden sein wird. Insbesondere würde ich erwarten, dass solche Anbieter die Tatsachen, die als Entscheidungsgrundlage notwendig sind, in mehr oder weniger umfangreichen Fragebögen bzw. Formularen erfassen.
Und genau da liegt das Problem. Ich bezweifle, dass sich ein derart komplexer Lebenssachverhalt wie eine - womöglich seit Jahrzehnten bestehende - Ehe, die vielleicht sogar noch gemeinsame Kinder und umfangreiche gemeinsame Vermögensdispositionen hervorgebracht hat, mit einem Formular - und sei dieses auch noch so ausführlich - so genau erfassen läßt, wie dies für eine vernünftige Entscheidung in einer Trennungssache notwendig wäre. Fürs Klamotten-Bestellen, wo die Angabe einer Konfektionsgröße ausreicht, mag das Internet ausreichen. Bei einer Scheidung und der Regelung der damit zusammenhängenden Fragen (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorgerecht, u.a.) aber führt das, wie ich befürchte, bestenfalls zu einer suboptimalen Null-Acht-Fuffzehn-Lösung. Vor allem dann, wenn überhaupt kein persönlicher Kontakt mit dem durchführenden Anwalt vorgesehen ist.
Geiz mag geil sein und die Internetscheidung mag wegen Einsparungen bei den Verfahrenskosten verlockend sein. Wer aber die Kosten einer Trennung allein an den Verfahrenskosten festmacht und die möglichen Vermögenseinbußen außer acht läßt, die durch eine nicht optimale Trennungsregelung langfristig entstehen können, zieht langfristig doch den kürzeren. Das ist genauso wie bei den Mobilfunkverträgen, bei denen es zwei Handys, einen Motorroller und einen DVD-Player für lau gibt, und bei denen die Mobilfunkanbieter trotzdem noch ihren Schnitt machen. Warum wohl?
Hallo,
es gibt Angebote sich kostengünstig übers Internet scheiden zu
lassen.
Das ist eine Mischung aus Werbegag und verantwortungsloser (und standesrechtlich bedenklicher) Fehlinformation. Es gibt keine „Internetscheidung“ in Deutschland. Vielmehr ist es einfach nur so, dass hier beworben wird, dass man mit dem Anwalt per Internet in Kontakt treten kann. Dies kann man heute vermutlich mit jedem Kollegen so machen, der technisch auch nur annähernd auf der Höhe ist. Die angebliche Kostenersparnis liegt hauptsächlich darin begrundet, dass der typische Unfug vom „gemeinsamen Anwalt“ verbreitet wird, der dann eben auch nur einmal kostet. Tatsächlich ist es aber so, dass dieser „gemeinsame Anwalt“ ein parteiischer Anwalt einer Seite ist, und auch nur deren Interessen vertreten kann und darf. Die andere Seite bleibt dann unvertreten, und muss das Risiko tragen, so übervorteilt zu werden. So kommt es oft genug vor, dass die Parteien ohne Anwalt zunächst nach eigenem Rechtsempfinden Regelungen treffen, die im Gesetz so nicht vorgesehen sind. Sind diese abweichenden Regelungen zum Vorteil der anwaltlich vertretenen Seite, darf der Kollege den anderen Ehegatten nicht darauf hinweisen, dass er vorhat sich schlechter zu stellen, als das Gesetz es vorsieht. Umgekehrt müsste er dies selbstverständlich tun.
Der Anwalt erscheint quasi nur einmal bei Gericht.
Das tut er bei unstreitigen Scheidungen regelmäßig.
Hat da jemand Erfahrung mit??
Also auch ohne dass ich mir dies auf meine Internetseite geschrieben habe, habe ich schon einige „Internet-Scheidungen“ durchgeführt. Genau so, wie diverse andere „Internet-Mandate“. Das funktioniert auch wunderbar, allerdings sollte man immer sehen, dass die Kommunikation über das Internet nicht einen „Ausschließlichkeitsanspruch“ hat. D.h. selbstverständlich werden bei Bedarf auch mit jedem Mandanten der über das Internet den ersten Kontakt hergestellt hat, und der nach Möglichkeit alles so abwickeln will, jederzeit bei Bedarf und Interesse auch persönliche Termine vereinbart. D.h. das Internet ist ein Werkzeug in der anwaltlichen Arbeit wie viele andere auch. Es erleichtert in vielen Fällen die anwaltliche Tätigkeit, spart an der ein oder anderen Stelle Kosten (wobei wir die Grundlagen des anwaltlichen Vergütungsrechts natürlich beachten müssen), mehr aber auch nicht. Sicherlich kämen ohne Internet weniger Distanzmandate, also Dinge von Leuten, die nicht gerade um die Ecke wohnen, aber die Mandantsbearbeitung würde auch ohne Internet klappen.
Gruß vom Wiz
Danke,
das war sehr aufschlußreich.
Gruß,
Claudia
Danke für deine ausführliche Antwort.
Mir wäre das alles auch viel zu unpersönlich und wie du schon sagst, zu ungenau.
Gruß,
Claudia